Sonntag, 25. August 2013


Abt. unheimliche Komplizen - heute: Polizei und Spital


Gemäss Aussagen des Opfers gegenüber 20min, schnitten Basler Polizisten letzten Donnerstag einem Velofahrer den Weg ab, traktierten ihn mit Pfefferspray, holten ihn vom Fahrrad, stiessen ihn zu Boden, schlugen dem am Boden Liegenden mehrfach ins Gesicht und stiessen seinen Kopf mehrfach auf den Asphalt. Dabei brach ihm ein Zahn heraus.

Der Velofahrer hatte bei der Markhalle eine Polizeikontrolle gesehen, wollte da nicht reinkommen und kehrte um. Die Polizei verfolgte ihn im Auto mit Sirene, schnitt ihm den Weg ab etc., siehe oben.

Laut dem Velofahrer ist im Polizeirapport u.a. von einem Sturz die Rede, bei dem er sich "auf der Flucht" seine Verletzungen selber zugezogen habe: auch den ausgeschlagenen Zahn. Diese Version bestreitet der Velofahrer vehement. Wenn seine Version stimmt, wovon wir hier ausgehen, dann stammen die Verletzungen davon, dass ihn die Polizisten zu Boden stiessen und dann weiter malträtierten.

Im Austrittsbericht des Universitätsspitals steht, laut 20min, die Version der Polizei: verletzt auf der Flucht.

Wenn stimmt, was 20min schreibt, dann macht sich das medizinische Personal des Basler Universitätsspitals zu Komplizen der Polizei und deckt deren Brutalität.

"Verletzt auf der Flucht", wenn - sehr wahrscheinlich - die Polizisten die Täter sind? Wie kommt das Universitätsspital dazu, sich - offenbar - auf die Seite der Polizei zu stellen? Warum verweigern die Mediziner in der Notfallstation nicht die Unterschrift unter den allem Anschein nach gezinkten, von der Polizei diktierten "Austrittsbericht", sondern machen sich zu Helfershelfern der mutmasslichen Schläger?

In der Version der Institutionen hat sich das Opfer "auf der Flucht verletzt", obwohl's, laut dem Opfer, umgekehrt war: Die Vertreter der Institution haben das Opfer zur Flucht gezwungen und schliesslich niedergeschlagen.

Im Herbst 1933 beendete Karl Kraus das Buch "Dritte Walpurgisnacht", seine Analyse Nazi-Deutschlands (Lesen!). Auf Seite 63 der Suhrkamp Taschenbuch Ausgabe von 1989 schreibt Kraus von einem jüdischen Münchner Anwalt, "der bei der Polizei wegen der Verschleppung seines Klienten angefragt hatte". Der Anwalt, so Kraus, wurde dafür ins Konzentrationslager abgeführt, "wo dann die Erschiessung auf der Flucht erfolgte."

An die Passage musste ich denken, als ich las, der Velofahrer habe sich, in der Version der Polizei, "auf der Flucht verletzt". Ein Zahn ausschlagender Basler Polizist ist kein mordender KZ-Wächter, logisch. Aber eine institutionelle Lüge über die Gewalt gegen ein Opfer ist eine solche 1933 und 2013.

P.S. Was für ein widerliches Pack, das sich da in den Kommentaren bei 20min austobt!

NACHTRAG 27.8. - Die TagesWoche ist der Geschichte ebenfalls nachgegangen.


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