Freitag, 20. Februar 2015


Abt. IT-Gottvertrauen - heute: @ Staatskanzlei BS


Bild: Ulrich Wiesner, CCC-Talk 2008. Statt eVoting ist in Basel eCounting das Thema. Die Problematik ist aber letztlich, in dieser schematischen Form, sehr ähnlich und darum stellt die Grafik sie insofern korrekt dar.

Demnächst gilt bekanntlich, leicht zugespitzt, in Basel:

Big Brother is voting for you.
Auf unsere Nachfrage hat die baselstädtische Staatskanzlei freundlicherweise ausführlich und geduldig präzisiert, wie das Setup aussehen wird, mit dem sie am 8.3.15 die Stimmzettel in Basel-Stadt erstmals automatisiert auszählt.

  • Es handelt sich am Standort Basel um 2 Windows-Laptops, an denen je 1 Canon-Scanner per USB-Anschluss hängt.
  • Die Laptops sind über eine "autonome Netzwerkkonfiguration" untereinander und mit einem Datenbankserver verbunden, der sich im gleichen Raum wie die Laptops befindet.
  • Zu dem Raum hat nur ein kleiner Personenkreis Zugang.
  • Eine Netzwerkverbindung der drei lediglich untereinander verbundenen Geräte nach ausserhalb des Raumes existiert zu keiner Zeit. Auch nicht an anderen Tagen im Jahr.
  • In Riehen und Bettingen ist je 1 Laptop + Scanner als Einzelarbeitsplatz mit derselben Software im Einsatz.
  • Auf allen 4 Laptops in Basel, Riehen und Bettingen läuft kommerzielle, proprietäre (closed source) Standardsoftware zur automatisierten Analyse von eingescannten Dokumenten, im Einsatz auch an vielen anderen Orten.
  • Lieferantin ist, wie auch an anderen Orten in der Schweiz, die Firma Kaiser Data.
  • Hersteller ist Readsoft (ursprünglich eine schwedische Firma, heute eine Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Lexmark).
  • Die zwei Laptops und der Datenbankserver in Basel stehen ausserhalb ihres Einsatzes am Abstimmungswochenende, laut Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin der Staatskanzlei, in einem “abgeschlossenen Raum mit eingeschränkter Zugangsberechtigung (gleich wie auch die Scanner)”.
  • Eine Überprüfung des Zählergebnisses durch ein zweites automatisches Zählsystem, basierend auf einer anderen Hard-/Software-Kombination, findet nicht statt.
  • Ein Sicherheitsaudit zur Überprüfung der eingesetzten Hard- und Software wurde "bis anhin v.a. aus Kostengründen" nicht durchgeführt. Basel-Stadt vertraut stattdessen auf die Erfahrungen anderer Städte und Firmen mit dem System, wo es bereits "erfolgreich eingesetzt" werde.
Ein befreundeter Informatiker kommentierte diese Situation so:
Dann reduzieren sich die Manipulationsmöglichkeiten auf das IT Wartungs-Personal und die Einspielung von Hersteller-Updates sowie auf diejenigen die Zugang zu den Geräten haben mit einem USB Stick.
Man könnte zum Schluss kommen: Wollte ich in Basel-Stadt ein Abstimmungsresultat manipulieren, müsste ich darauf nicht, wie zunächst vermutet, 500$ und einen russischen, sondern vielleicht 5'000$ und einen chinesischen Hacker ansetzen.

Auf die Frage

Wie stellen Sie zu 100% sicher, dass das Schlussresultat, das Ihr System "ausspuckt" (Zitat Anina Weber im Video), tatsächlich der jeweiligen Anzahl Kreuze auf den Stimmzetteln entspricht?
antwortete die Staatskanzlei:
Vorab sei festgehalten, dass es bei keinem Verfahren eine 100%-ige Sicherheit geben kann, auch nicht bei der manuellen Auszählung. Die genannten Massnahmen vor und während der Auszählung stellen aber sicher, dass das Resultat auch künftig korrekt ermittelt wird. Dies haben umfangreiche Tests im Vorfeld des ersten Einsatzes mit rund 10‘000 Stimm- und Wahlzetteln bestätigt.
Fazit: Wenn Du künftig in Basel-Stadt Deine demokratischen Rechte wahrnimmst, bleibt Dir nichts anderes übrig, als einer einzigen Maschine zu vertrauen, dass sie das Abstimmungs- und Wahlresultat korrekt ermittelt und wiedergibt - und nicht mehr einem Saal voller Menschen. Sei Dir dessen bewusst!

Im Mai 2014 berichtete watson über Unregelmässigkeiten beim elektronischen Auszählen von Stimmzetteln in Bern. Dort wurde zwar ein anderes Setup, aber dieselbe Software wie in Basel verwendet.

Mit der Problematik des Einsatzes von Informatikmitteln in Wahlen und Abstimmungen befasste sich bereits 2008 Ulrich Wiesner ausführlich. Er legte seine Sicht der Dinge u.a. in einem Talk am CCC dar. Beachte insbesondere seine Slides!

Mit dem eCounting, worum es sich in Basel handelt, im Gegensatz zum eVoting, beschäftigt sich zudem dieser Wikieintrag des CCC-Berlin.

Die Thematik eVoting und eCounting kritisch verfolgt z.B. papierwahl.at.


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Mittwoch, 18. Februar 2015


Abt. obligatorische Begehung - heute: Feldbergstr. 47


Bild: Streetview Feldbergstrasse 47

Wie die TaWo meldet, soll im Frühling 2016 auch mit Lady Bar, Lebensmittelgemeinschaft und Restaurant Feldberg Schluss sein, nicht nur mit Hinterhof und Nordstern und Garage.

Anders als die TaWo meldet, ist der Frame mit der Ausschreibung auch für die ohne Kantonsblatt-Abo zugänglich.

Das Datum könnte wichtig sein:

5. März 2015, 14 Uhr
Dazu meint die Ausschreibung (vollständig im ersten Kommentar):
Bemerkungen: Obligatorische Begehung: Datum: Donnerstag, 05. März 2015 Uhrzeit: 14.00 Uhr Besammlungsort: Feldbergstrasse 47, im Innenhof Die Teilnahme an dieser Begehung ist für alle Anbietenden obligatorisch. Anbietende, die der obligatorischen Begehung fernbleiben, werden nicht zum Vergabeverfahren zugelassen.
Und das ist der Knochen, um den es geht:
Gesucht wird ein Generalplanerteam für die Instandsetzung des Eckgebäudes sowie den Neubau des Hinterhofgebäudes. Das bestehende eingeschossige Hinterhofgebäude soll durch ein mehrstöckiges Wohngebäude ersetzt werden.
Na dann...!


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Dienstag, 17. Februar 2015


Abt. vom Kopf auf die Füsse - heute: Platzbedarf


Die TagesWoche titelte gestern:

Die Baslerinnen und Basler brauchen immer mehr Platz
Aufgrund des steigenden Colabedarfs brauchen die Menschen immer grössere Flaschen: Wer so argumentierte, würde zurecht ausgelacht (natürlich werden - umgekehrt - Colaflaschen grösser, damit mehr konsumiert wird). Was beim Blöterliwasser niemand ernst nähme, geht aber beim Thema Wohnen als Wahrheit durch. Jüngst wieder unter dem Titel der TaWo (siehe oben), womit sie wiederholt, was Baudepartement und Bau- und Immobilienlobby als "wachsenden Flächenverbrauch pro Kopf" seit Jahr und Tag anführen als Argument für ihre expansive Baupolitik!

Das klingt, als ob der "Platzbedarf" der Menschen der Auslöser sei dafür, dass die Baulobby händeringend und unfreiwillig - im Durchschnitt - immer grössere Wohnungen baut - und dabei - leider, leider - nicht ruhen kann, bis der letzte Flecken Grün zubetoniert ist. Das ist natürlich Humbug.

Der "Platzbedarf" ist nicht die unabhängige Variable! Was simplifizierend als "Platzbedarf" bezeichnet und als auslösender Faktor ins Feld geführt wird, ist die komplexe Reaktion der wechselnden Anzahl Wohnungssuchender auf das objektive Wohnungsangebot. Dort liegt die "unabhängige" Variable.

Die Legende vom "wachsenden Platzbedarf" macht die Getriebenen zu Treibern, vernebelt den Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse und spielt den Kreisen in die Hände, die einfach nur neu bauen wollen, weil das ihr einziges Geschäftsmodell ist.

Die Erkenntnis scheint sich, langsam zwar, aber immerhin, bis in die Kommentarspalten der TaWo herumzusprechen.

Klar muss man über die Produktion von neuem Wohnraum in Basel reden. Aber die Debatte sollte mindestens ebenso intensiv über dessen Qualität, wie über dessen Quantität geführt werden.

"Mehr Wohnungen!" alleine ist kein Programm. "Raum schaffen für ein erspriessliches Zusammenleben auf der gegebenen Fläche!" schon eher.

10 linksgrüne GrossrätInnen haben dieser Tage einen Anzug eingereicht, der dazu einige interessante Vorschläge auf den Tisch bringt (Anzug Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Wohnflächensuffizienz).

Wenig erstaunlich spuckt die Kommentarspalte bei der BaZ unter dem Artikel über u.a. den Anzug bereits Gift und Galle.


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Abt. Frage & Antwort - heute: Hubbardistenlogo


Gestern an bvdbgi@bs.ch

Sehr geehrte Damen und Herren

Am Bürogebäude Ecke Oltingerstrasse / Burgfelderstrasse hängt seit einigen Tagen auf der Seite Oltingerstrasse das auf dem Photo im Anhang sichtbare, rund 2 Meter hohe Reklamesymbol. Gerne wüsste ich von Ihnen:

  1. Hat die Bauherrschaft dafür ein Gesuch gemäss "Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen, Formular-Nr. 170-101" & "Anhang F (Reklame)", eingereicht? 2.1. Falls Ja: Wann? 2.2. Falls Ja: Wurde die Reklame bewilligt (und wann)? 2.3. Falls Ja: Ist das Dossier (Gesuch um Baubewilligung, samt Bewilligung) einsehbar? 2.4. Falls kein Gesuch eingereicht wurde: Halten Sie diese flach an der Hauswand angebrachte Reklame für bewilligungspflichtig? 2.5. Falls kein Gesuch eingereicht wurde & Sie halten sie für bewilligungspflichtig: Wie gedenken Sie vorzugehen, um der Bewilligungspflicht Nachdruck zu verschaffen?

besten Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen!

Bild: absichtlich verwischtes Logo der Hubbardisten

Antwort heute Morgen um 10h aus dem BVD:

Besten Dank für Ihre Nachfrage zum "Reklamesymbol" am Gebäude Kayserbergerstr. 3.

Wir können Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochene bzw. aufgezeigte Reklame/Beschriftung im vereinfachten Verfahren geprüft und behördlich bewilligt wurde.

Da Sie nicht Verfahrensbeteiligter sind, können wir Ihnen keine Akteneinsicht gewähren und auch keine weiteren Informationen zum laufenden Verfahren geben.

Nachfrage
Besten Dank für Ihre Ausführungen.

Sie können mir also auch rein äusserliche Informationen nicht geben, wie z.B. wann das Gesuch eingereicht und wann es bewilligt wurde?

Darf ich trotzdem kurz eine Nachfrage stellen?

Was verstehen Sie unter "vereinfachtem Verfahren"? Was unterscheidet dieses von einem normalen Verfahren?

Die Antwort um 15:27 vom geduldigen Mitarbeiter des BVD ist der freundliche Hinweis auf §12 lit. f der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV (application/pdf, 97 KB) ) (und der Hinweis, dass er mir keine weiteren Auskünfte über das Verfahren geben darf). Darin steht:
Im vereinfachten Bewilligungsverfahren werden Vorhaben ohne wesentliche Aussenwirkungen, somit insbesondere die folgenden Vorhaben geprüft: (...) f) freistehende Reklamen bis zu 1 m2 und an Gebäuden angebrachte Reklamen bis zu 12 m2;
Für das "vereinfachte Verfahren" gilt gemäss §11 ABPV, Abs.2:
Das Bauinspektorat verzichtet auf eine Publikation und auf ein Einspracheverfahren im vereinfachten Verfahren, wenn keine öffentlichen Interessen und keine Rechte Dritter berührt werden oder das schriftliche Einverständnis der zur Einsprache berechtigten Dritten vorliegt.
Wenn die Hubbardisten ihr Logo übergross an ihr neues HQ klatschen, hat das laut Bauinspektorat keine "wesentlichen Aussenwirkungen", besteht daran "kein öffentliches Interesse" und werden "keine Rechte Dritter" berührt. Darum wurde das Bauvorhaben für das Logo nicht publiziert und gibt es keine Einsprachemöglichkeit dagegen.

P.S. Eigentümergeschichte der Parzelle: 2008 von Implenia Vorsorge an die westschweizer Orox Capital Investment. 2011 von Orox an die Hubbardisten der Estaniola AG und Burgfelder Immobilien AG.


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Sonntag, 15. Februar 2015


Abt. Ausgehtipp - heute: Fondation Fernet-Branca


Noch bis zum 8. März ist in der Fondation Fernet-Branca in St. Louis

Fernet-Branca Museum in St. Louis

die Ausstellung "Prender le temps" mit Werken von u.a. Guido Nussbaum

Untitled Untitled Untitled

und Bernard Latuner

Untitled

zu sehen. Ein Besuch jederzeit wert!

Fernet-Branca Museum in St. Louis

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Freitag, 13. Februar 2015


Abt. Pestizide sprühen - heute: Syngenta @ Hawaii


Untitled

Heute im "Echo der Zeit" von Michaël Jarjour:


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Abt. Schlaumeier II - heute: Henri B. Meier


Henri B. Meier,

"Kassenwart von Roche" (Bilanz 2005), ehemaliger Finanzchef des Pharmakonzerns, der 2014 auf Platz 234 der 300 reichsten Schweizer stand, dem Basel-Stadt den ehemaligen Sitz des Erziehungsdepartementes am Münsterplatz 1 und 2 verkaufte und wo er sich und anderen in der Folge einen standesgemässen Luxuswohnsitz einrichtete,

erhielt vom Lotteriefonds 2005 CHF 17'500.-.

Wozu? Für 100 Exemplare eines 68 Seiten dünnen, von ihm im Eigenverlag veröffentlichten Büchleins über die Umbau- und Renovationsarbeiten an der Liegenschaft, die ihm der Kanton verkauft hatte.

Nachzulesen ist der Vorgang im Dokument "Beiträge Lotteriefonds nach Sparten 2005" (backup: Beitr%e4ge Lotteriefonds 2005 (application/force-download, 41 KB) ) als:

Dr. Henri B. Meier Buchprojekt «Münsterplatz 1 und 2» Baugeschichte des Münsterplatzes 1 und 2 Ankauf von 100 Büchern
Gewisse Dinge sind nur in Basel möglich.


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Abt. Schlaumeier - heute: Freddy Burger


Wie rechtfertigt dutzendfach-Millionär Freddy Burger gegenüber TeleBasel, dass er vom baselstädtischen Swisslos-Fonds CHF 150'000.- abzockt für seinen Disney-Trash "The Lion King" im Musical Theater?

So (Transkript seines Statements):

Mir händ ja für eus definiert, dass mir geseit händ, mir wänd au Schuele Spezialpriise gee. Und dass mir da au e chli grosszügiger in dem Bereich chönd umgaah. Und uf die Art und Wiis chönd mir das kompensiere.
Damit missbraucht dutzendfach-Millionär Burger ebenfalls Kinder und Jugendliche als Scheinargument, um an Kantonsgelder zu kommen!

Nach derselben Masche verfuhr bereits die hochprofitable MCH Group, als sie vom Kanton CHF 100'000.- abholte für ihre "13 rooms".

Wenn der Swisslos-Fonds Burger Geld nachwirft, damit der seine überteuerten Tickets leicht verbilligt an Schulklassen verhökern kann, ohne unter dem Strich weniger Gewinn zu machen, bezahlen die Preisdifferenz genau genommen die lottospielenden Eltern der Kids, die sich den Afrika-Kitsch ansehen müssen, weil irgendwer den irrtümlicherweise für pädagogisch wertvoll hält.

Burger aber hängt sich ein gemeinnütziges Mäntelchen um und macht einen auf kinderfreundlichen Wohltäter, ohne dass es auch nur im Geringsten seiner Rendite schadet. Was für ein Schlaumeier!

Dass der Regierungsrat, auch mit der jüngsten Verordnungskosmetik, weiterhin kommerzielle Projekte unterstützen will, ist nur das eine Ärgernis. Dass er nicht von selber auf die Idee kommt, für mehr Transparenz bei seiner Vergabe zu sorgen, ist das andere, eigentlich grössere. Es sei drum nochmals festgehalten: Vorbildilich verhält sich der Regierungsrat des Kantons Zürich! Er informiert offen und nachvollziehbar darüber, wer warum wozu wieviel an was mit welchen Auflagen bekommt.

Basel-Stadt hingegen verweigert aktiv die Einsicht in die Unterlagen, aus denen diese Informationen zu gewinnen wären. Mehr als ein schmallippiges Kurzstatement zu den Beiträgen rückt der Kanton freiwillig nicht raus.

P.S. Dass TeleBasel ausgerechnet und nur von SVP-Nationalrat Frehner ein paar kritische Bemerkungen zur neuerlichen Swisslos-Verordnungskosmetik bringt, ist etwas enttäuschend und bedient letztlich vor allem seinen Wahlkampf. Was er sagt, war vorhersehbar. Eigentlich interessanter wär die Haltung von Leuten aus den Regierungsparteien zur Absicht ihrer Vertreter in der Exekutive, das gesetzeswidrige Hintertürchen offenzulassen und an ihrer "Langstrumpf-Politik" festzuhalten.


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Donnerstag, 12. Februar 2015


Abt. Zeitraffer - heute: 5 Jahre Sonne


Vom "Solar Dynamics Observatory (SDO)" der NASA. Zu seinem 5. Geburtstag veröffentlichte es diese Zeitrafferaufnahme der Sonne. Alle 8 Stunden nahm die Kamera 1 Bild auf zwischen dem 11.2.2010 und dem 8.2.2015.

The different colors represent the various wavelengths (sometimes blended, sometimes alone) in which SDO observes the sun.
Quelle


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Abt. Testläufe - heute: bei Novartis


Der Hauswart des Neubaus: "Nach den Deckenleuchten die letzten Wochen

Bei Novartis brennt noch Licht...

testen wir heute die Sonnenstoren!"

Untitled

P.S. Wann gibt's eigentlich endlich News zum Verkauf des BASF-Areals, gegenüber?


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Abt. Büsingen ist überall - heute: mit Harald Schmidt


2006 führte der infamy-Betriebsausflug nach Büsingen (Bericht 1, Bericht 2).

Dieser Tage sah sich Dirty Harry dort um und berichtete gestern Abend von seinen Eindrücken:

Dies ist ein Sonderposting für den bekanntesten Büsinger Basels, den Chefredaktor der TagesWoche, Dani Winter!


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Mittwoch, 11. Februar 2015


Abt. Swissleaks // Thx WOZ


Unter dem Titel "Freies Geleit für die "Gangster Bankers"" berichtet unser aller WOZ: www.woz.ch In Sachen HSBC wird in der Schweiz einzig gegen den "Datendieb" ermittelt. Alles klar? Merci beaucoup woz Nachtrag: Wenigstens entschuldigt sich die HSBC, zwar nicht in der Schweiz, aber in London:

update 2: The Story so far: http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_15_02_2015/nachrichten/27368

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infamous for 8154 Days
Sperrfrist: 02.09.24, 09:53

Kontakt:
infamy-Kollektiv
Basel
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