Abt. NoGoArea - heute: Swisslos-Fonds


  1. Einsicht in den Antrag der MCH Group / ART Basel auf CHF 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds gibt's nicht, weil eine solche den "Schutz der Privatsphäre" der MCH beeinträchtigen würde. Zudem wären die "Personendaten" der MCH "vor Gewährung des Zugangs zu anonymisieren".

Die zu anonymisieren ist aber nicht mehr möglich, weil ich "konkret Zugang zu einem bestimmten Dossier" wünsche. Mir "ist somit bereits bekannt, um welche Personendaten es sich handelt. Die gebotene Anonymisierung wird damit hinfällig." Darum muss mein Gesuch "auch unter diesem Aspekt abgewiesen werden." Siehe:

Einsichtsgesuch abgelehnt - weil ich schon zuviel weiss.

Fazit: Einsicht abgelehnt, weil ich schon zu viel weiss.

Nun ja, ich hab natürlich mit einer erstinstanzlichen Ablehnung gerechnet. Aber nicht mit einer, über die ich laut lachen musste. Danke!

  1. Einsicht in die Begründung des Regierungsrates, warum er der MCH am 11.2. CHF 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds zusprach...

... gibt es nicht, weil "keine schriftliche Begründung des Regierungsrates zu diesem Entscheid" existiert. Siehe:

Unbenannt

Soweit, so lustig.

  1. Als Ausschlusskriterium nennt Artikel 5 der Swisslos-Verordnung:
    § 5. Vom Swisslos-Fonds werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet für: (...) – Institutionen jeder Art, die durch staatliche Mittel, zum Beispiel durch Subventionen, gefördert werden oder andere staatlich festgelegte Beiträge erhalten (...)

Die MCH hat vom Kanton Basel-Stadt erhalten für den Messehallenneubau: Investitionsbeitrag à-fonds-perdu: CHF 20 Mio.; grundpfandgesichertes Darlehen à-fonds-perdu: CHF 50 Mio.; zinsloses Darlehen: CHF 30 Mio.; Darlehen: CHF 85 Mio.

Über die Wirkung alleine des zinslosen Darlehens schreibt die MCH in ihrem Finanzbericht:

Die Gewährung der zinslosen Darlehen im Umfang von CHF 60 Mio. durch die Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft (je CHF 30 Mio.) reduziert den Zinsaufwand der MCH Messe Schweiz (Basel) AG bei einem Referenz-Zinssatz von 2 % im Geschäftsjahr 2012 um CHF 1.2 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.). (...)

Die MCH kann ergo mit Fug und Recht angesehen werden als eine Institution, die "durch staatliche Mittel (...) gefördert" wird "oder andere staatlich festelegte Beträge" erhält.

Damit liegt weiterhin der Schluss nahe, dass jegliche Ausschüttung aus dem Swisslos-Fonds an die MCH verordnungswidrig ist.

  1. MCH CEO René Kamm schätzt, "der erwartete Konzerngewinn wird kleiner als das Halbjahresergebnis sein und zwischen 2011 und 2012 liegen." Also zwischen 25,2 und 39,5 Millionen. Da liegt es natürlich nicht mehr drin, die 100'000.- für das Kunstprojekt aus der eigenen Tasche zu bezahlen, sondern dafür muss der Swisslos-Fonds herhalten...

  2. Ein Gesuch um Einsicht in den "Mantelbericht" aus dem Departement Morin geht noch heute raus.

  3. Dito 1 Bitte um eine anfechtbare Verfügung betreffend das Einsichtsgesuch in den Antrag der ART. Eine Verfügung betr. das Einsichtsgesuch in die schriftliche Begründung des Regierungsrates ist hinfällig. Es gibt da - offenbar - nix Schriftliches.

  4. Wir erinnern gerne an die - im Gegensatz zu Basel-Stadt - vorblidlich transparente Art und Weise, wie der Kanton Zürich über seine Vergabe von Swisslos-Geldern informiert.


Köstlich.

Mark Twain (1835-1910) schrieb einst:
"Wird ein Blatt Papier durch den Wind auf infamy geweht, so mag es am Ende nur durch zwei Ochsen wieder herausgezogen werden."
Ach Quatsch, es war nicht infamy, sondern ein Gerichtshof.

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wirklich ein Skandal

das MUSS doch öffentlich gemacht werden. Jedenfalls gut zu wissen, für was und welche Firmen (die notabene Gewinn machen) die Swisslos Gelder eingesetzt werden !

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Gemach, Herr patpatpat

Aus dem Swisslos-Fonds werden tatsächlich Projekte finanziert, über die man mit Fug und Recht diskutieren kann. Das hier angeprangerte gehört meines Erachtens nicht unbedingt dazu. Denn es steht ausser Frage: Der eigentliche kommerzielle Messeanlass wird nicht unterstützt, sondern eine kulturelle Begleitveranstaltung, die keine Staatsaufgabe darstellt, die für sich gesehen nicht gewinnorientiert ist, die eben ein öffentlicher Kulturanlass ist. In der Swisslos-Verordnung heisst es:

"Aus dem Swisslos-Fonds werden Beiträge ausschliesslich für gemeinnützige, wohltätige oder soziale, kulturelle und sportliche Zwecke ausgerichtet, die nicht in einer gesetzlichen Aufgabe oder einem entsprechenden Auftrag für die öffentliche Hand definiert sind.

Die Art Basel ist eine Kunstmesse. Sie muss keine Zusatzausstellungen veranstalten (wie etwa den jährlichen Art Parcours, bei dem jedermann gratis zum Teil tolle Kunstprojekte erleben kann).

Über den Ausschlussparagraphen, dass Institutionen, die durch staatliche Mittel gefördert werden, keine Swisslos-Fonds-Gelder erhalten dürfen, kann man durchaus diskutieren. Die Messe Schweiz (nicht die Art Basel) hat tatsächlich eine ganz schöne Stange Geld für den Ausbau ihrer Infrastruktur, sprich Messe-Neubau, erhalten. Das Messegeschäft an und für sich wird aber nicht staatlich gefördert. Oder willst Du zukünftig alle Kulturprojekte, die im Stadtcasino stattfinden, das mit staatlicher Hilfe ausgebau werden wird, von der Swisslos-Fonds-Unterstützung ausschliessen?

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Du darfst

natürlich gerne Äpfel mit Birnen vergleichen (Eigenprojekt von MCH/Art mit Fremdprojekten im Kasino) und auch Philippe Bischof und die ART Basel in Schutz nehmen. Wir werden uns da nicht einig werden. Müssen wir auch nicht.
Wer 30 Millionen Gewinn macht, u.a. mit der ART, und dann vom Swisslosfonds obendrauf noch 100'000 abzockt, um seine CEO-bonusrelevante, in Prozenten zweistellige Umsatzrendite nicht zu schmälern um einige Promille, zeichnet sich damit durch widerliche, unersättliche Raffgier aus, nicht durch Kunstverstand und kann mit meiner Nachsicht nicht rechnen. Ebensowenig die verantwortlichen Entscheider. Egal wie nobel, sinnvoll und toll sein Projekt sein mag. Sorry.
Hätten die 14 Rooms-Leute ihr Ding ART-unabhängig aufgezogen und 100'000.- dafür vom Swisslosfonds bekommen ohne MCH, säh die Sache ganz anders aus.

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