Samstag, 22. März 2014


Abt. Oeffentlichkeitsprinzip - heute: @ Basel




Frage an Radio Eriwan:

"Gilt in Basel-Stadt das Oeffentlichkeitsprinzip?"

Radio Eriwan antwortet: "Im Prinzip Ja,

denn Artikel 25 im "Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG)" lautet

§ 25. Zugang zu Informationen 1 Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. a und b dieses Gesetzes vorhandenen Informationen, ausgenommen zu Aufzeichnungen, die nicht fertig gestellt sind.
aber das Oeffentlichkeitsprinzip gilt leider nicht für viele eigentlich relevante Dokumente. Denn es existieren folgende Ausnahmen, bei denen der Zugang verweigert werden darf oder muss (kleiner Ausschnitt einer langen Liste):
wenn eine besondere gesetzliche Geheimhaltungspflicht oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Bekanntgabe der oder der Zugang zur Information:

c) den freien Meinungs- und Willensbildungsprozess der öffentlichen Organe beeinträchtigt oder d) die Position in Verhandlungen beeinträchtigt

Ein privates Interesse liegt insbesondere vor, wenn

b) durch die Bekanntgabe von oder den Zugang zu Informationen Berufs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart oder Urheberrechte verletzt würden

Soweit einige der Einschränkungen des Oeffentlichkeitsprinzips durch das Gesetz. In Eigenregie konnte der Regierungsrat sich dazu noch eine Verordnung zurechtlegen, die die Einschränkungen zusätzlich präzisiert und ausweitet. Zum Beispiel "nicht fertig gestellte Aufzeichnungen nach Art. 25 IDG", und damit nicht dem Oeffentlichkeitsprinzip unterstellt, sind:
1 Als nicht fertig gestellt gilt eine Aufzeichnung insbesondere, wenn: a) sie von der Erstellerin oder dem Ersteller noch nicht unterzeichnet ist, b) sie von der Erstellerin oder dem Ersteller der Adressatin oder dem Adressaten noch nicht übergeben worden ist, c) sie sich im Entwurfsstadium befindet, d) der handschriftlich oder elektronisch erfasste Text mit Streichungen oder Anmerkungen versehen ist, oder e) sie als informelle Arbeitsnotiz dient.
Als "vertraulich" klassifiziert werden (und damit nicht dem Oeffentlichkeisprinzip unterstellt sind) Informationen,
e) die finanzielle Beiträge an Private betreffen, auf die kein Rechtsanspruch besteht,
und last, but not least:
Es besteht kein Recht auf Zugang zu den Beschlussentwürfen und Berichten, welche die Departemente und die Staatskanzlei im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Regierungsrat erstellen.
Letzteres läuft unter dem Titel "Schutz des Kollegialitätsprinzips". Hier ist Basel-Stadt noch restriktiver als der Bund. Dort sind solche Berichte wenigstens nach der Beschlussfassung in der Regel zugänglich. In Basel-Stadt sind vorbereitende Ämterberichte es auch "post festum" nicht.

Unverständlich! Warum bespielsweise würde es das "Kollegialitätsprinzip" gefährden, wenn nachträglich der beurteilende Bericht der Abteilung Kultur betreffend den Antrag der ART Basel auf 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds öffentlich würde?

Und warum legt Art. 20 e) der Verordnung den Mantel des Schweigens über "finanzielle Beiträge an Private", "auf die kein Rechtsanspruch besteht"? Besteht nicht eigentlich gerade dort, wo die Regierung Gelder verteilt, auf die "kein Rechtsanspruch" besteht, erhöhter Transparenzbedarf?

Fassen wir zusammen: Das Versprechen klingt zwar hochtrabend und umfassend ("Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ (...) vorhandenen Informationen"), aber Gesetz und Verordnung schränken den gewährten Anspruch gleich wieder so eng ein, dass von einem "Oeffentlichkeitsprinzip" eigentlich nur schwer gesprochen werden kann. Und anders als beim Bund, kommt das Wort im Gesetz von Basel-Stadt tatsächlich nicht vor, erst in der Verordnung ganz kurz."


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Freitag, 21. März 2014


Abt. for president! - heute: Lukas Engelberger


Jetzt will er die Ernte für seine Mühen einfahren: den Regierungssitz.

Lukas Engelberger präsidierte damals die zuständige Kommission (WAK), als es 2010 um die Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes auf 20% ging (dass beim Posting von 2010 alle Links zu wichtigen Kantonsdokumenten heute kaputt sind, haben wir dem diesbezüglich amateurhaften, zwischenzeitlichen Relaunch der Website bs.ch zu verdanken!). Das brachte seinem Arbeitgeber Roche eine Steuerersparnis im zweistelligen Millionenbereich.

Es brauchte 2012 eine Referendumsabstimmung, um Engelberger und Konsorten an weiteren Steuersenkungen auf 18% zu hindern.

Noch-Roche-Mann Engelberger wird, zusammen mit ex-Roche-Mitarbeiter Dürr, in der Regierung sitzen, wenn es im Nachgang zur Unternehmenssteuerreform III darum gehen wird, die mit ihr verbundenen, schweizweiten "Milliarden an Steuerausfällen" (NZZ) kantonal um- und die für die Pharma erdachten Sonderregelungen ("Lizenzbox") durchzusetzen.

Darum ist es für die Pharma wichtig, dass ihr Mann Engelberger Regierungsrat wird.

Als Starthilfe darf er 50% seiner Arbeitszeit, bezahlt, für den Wahlkampf aufwenden, berichtet das Regionaljournal.

Laut Onlinereports fand Engelberger heute an seiner Medienkonferenz, es sei "zu überlegen", ob eine "gewisse Senkung der Gewinnsteuersätze" für "bestimmte Unternehmen", die nicht von der Lizenzbox profitieren werden, "zu prüfen wäre". Der Kandidat hält offenbar wenig vom Resultat der Referendumsabstimmung von 2012.

Novartis hat vor einem Jahr bereits Finanzdirektorin Eva Herzog die Pistole an die Schläfe gesetzt:

Engelberger hat ebenfalls vor einem Jahr übrigens auch durchgebracht, dass eine für die sehr Reichen in der Stadt etwas gar indiskrete Angabe in der Onlineversion des statistischen Atlas von Basel depubliziert wurde.


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Abt. Haste auch 'ne Mutter? happy!



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Mittwoch, 19. März 2014


Abt. Talk of the Day - heute: Jaron Lanier


"The Surveillance Economy and Extreme Income Inequality: You Can't Have One Without the Other"

Talk am CITRIS (Center for Info Technology Research in the Interest of Society - Ja, sowas gibt's!), Berkeley Center for New Media, CITRIS Data and Democracy Initiative.

Lanier kommt im Q&A-Teil seines Talks ganz kurz auf die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens ("there's a move to do it in Switzerland") zu sprechen, allerdings ohne sich konkret dazu zu äussern.


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Abt. Don't touch! - heute: Thermopapierkassenzettel


Die "Deutsche Ärztezeitung" berichtete am 26. Februar 2014 über eine Studie von Shelley Ehrlich, Antonia M. Calafat, Olivier Humblet, Thomas Smith und Russ Hauser mit dem Titel

Handling of Thermal Receipts as a Source of Exposure to Bisphenol A
im JAMA. Die DÄZ schrieb:
Nun haben US-Forscher um die Ärztin Dr. Shelley Ehrlich von der Universität in Cincinnati 24 Studenten freiwillig Kassenbons aus Thermopapier benutzen und anschließend Urinproben abgeben lassen. Zweimal mussten die Probanden das machen, einmal mit nackten Händen und einmal mit Nitrilhandschuhen (JAMA 2014; 311(8): 859-860).

Der Unterschied war eindeutig: Während nach zwei Stunden "Kassenbon-Fummeln" ohne Handschuhe die BPA-Werte im Urin deutlich nach oben schnellten, blieben sie mit Handschuhen im unteren Niveau.

Vor der ersten Simulation (ohne Handschutz) lagen die über das spezifische Uringewicht korrigierten BPA-Werte im Mittel bei 1,8 μg pro Liter Urin. Vier Stunden nach der zweistündigen Kassenbon-Probe stieg die Konzentration auf im Mittel 5,8 μg/l.

Von zwölf Studenten konnten die Forscher zudem noch drei spätere Proben nehmen - acht, zwölf und 24 Stunden nach dem Test. Auch hier waren die BPA-Level noch deutlich erhöht, mit 11,1, 10,5 und 4,7 μg BPA je Liter Urin.

Völlig anders war es bei der Kassenbon-Berührungs-Simulation mit Nitrilhandschuhen. Hier blieb die gemittelte BPA-Konzentration im Urin unter 2 μg/l auch nach der zweistündigen Kassenzettelprobe.

Unklar ist den Forschern allerdings, welche klinischen Implikationen ihr Versuch nach sich zieht. Denn auch sie wissen um die fehlende Evidenz möglicher Schäden oder Nicht-Schäden durch eine BPA-Exposition.

Eben! Und eigentlich ist es mir ziemlich egal, wie schädlich oder nicht schädlich das Zeugs auf den Kassenzetteln ist. Wer damit viel rumfingert, resp. rumfingern muss, (Kassierer_innen!), soll den Siff jedenfalls nachher nicht im Pipi haben!

Wann kommt eigentlich jetzt endlich der vom Bundesrat schon vor über zwei Jahren versprochene Bericht "über die Nutzen und Gefahren der Verwendung von BPA"?


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Abt. Tweet of the Day - heute: von @scienceporn



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Abt. En Guete! - heute: Dokfilm "Unser täglich Brot"


90 Minuten off-kommentarlose Einblicke in die Produktionsverhältnisse in der Nahrungsmittelindustrie, von Nikolaus Geyrhalter und Wolfgang Widerhofer, 2005, vermutlich ohne explizite Einwilligung der Autoren bei youtube online gestellt...


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Dienstag, 18. März 2014


Abt. Excel-Architektur - heute: Altersheim @ Erlenmatt


Ans Nordende der International School klatscht Senevita ein absolut bestechendes Beispiel architektonischer Gestaltungskraft (Lage rot umrandet)! Die nach Norden ausgerichtete Fassade macht so richtig Lust darauf, den Lebensabend in dieser Alten-Batterie zu verbringen:

(via)

Dabei ginge es mit ein bisschen mehr Mut und Sorgfalt auch anders, wie leicht nachzuprüfen gleich nebenan.


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Montag, 17. März 2014


Abt. tell it like it is - heute: Dave Muscheidt


"D'Schmiir" does it again:


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Abt. NoGoArea - heute: Swisslos-Fonds II


1. "Njet!" ist die Antwort der Staatskanzlei auf das Gesuch, Einsicht zu nehmen in den Bericht der Abteilung Kultur des Präsidialdepartementes über den Antrag der 2013 voraussichtlich 30 Millionen Jahresgewinn erzielenden MCH Swiss Exhibition auf CHF 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds, worin - vermutlich - der Antrag inhaltlich bewertet und dem Regierungsrat ein - positiver oder negativer - Entscheid empfohlen wird:

Unbenannt

Die Staatskanzlei beruft sich in ihrer Ablehnung auf Art. 24, Abs. 1, der "Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV)", der da lautet:

Einschränkung zum Schutz des Kollegialitätsprinzips

1 Es besteht kein Recht auf Zugang zu den Beschlussentwürfen und Berichten, welche die Departemente und die Staatskanzlei im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Regierungsrat erstellen.

Es sei daran erinnert:

2. Ebenfalls verweigert wurden die Einsicht in den Antrag der MCH auf die CHF 100'000.- und die Einsicht in die Begründung des Regierungsrates, warum er zum Schluss kam, der MCH CHF 100'000.- rüberzuschieben.

Gerne wiederholen wir bei dieser Gelegenheit:

  1. Als Ausschlusskriterium nennt Artikel 5 der Swisslos-Verordnung:
    § 5. Vom Swisslos-Fonds werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet für: (...) – Institutionen jeder Art, die durch staatliche Mittel, zum Beispiel durch Subventionen, gefördert werden oder andere staatlich festgelegte Beiträge erhalten (...)

Die MCH hat vom Kanton Basel-Stadt erhalten für den Messehallenneubau: Investitionsbeitrag à-fonds-perdu: CHF 20 Mio.; grundpfandgesichertes Darlehen à-fonds-perdu: CHF 50 Mio.; zinsloses Darlehen: CHF 30 Mio.; Darlehen: CHF 85 Mio.

Über die Wirkung alleine des zinslosen Darlehens schreibt die MCH in ihrem Finanzbericht:

Die Gewährung der zinslosen Darlehen im Umfang von CHF 60 Mio. durch die Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft (je CHF 30 Mio.) reduziert den Zinsaufwand der MCH Messe Schweiz (Basel) AG bei einem Referenz-Zinssatz von 2 % im Geschäftsjahr 2012 um CHF 1.2 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.). (...)

Die MCH kann ergo mit Fug und Recht angesehen werden als eine Institution, die "durch staatliche Mittel (...) gefördert" wird "oder andere staatlich festelegte Beträge" erhält.

Damit liegt, bis zum Gegenbeweis, der Schluss nahe, dass jegliche Ausschüttung aus dem Swisslos-Fonds an die MCH und der entsprechende Regierungsbschluss

verordnungswidrig sind.

4. MCH CEO René Kamm schätzt, "der erwartete Konzerngewinn wird kleiner als das Halbjahresergebnis sein und zwischen 2011 und 2012 liegen." Also zwischen 25,2 und 39,5 Millionen. Da liegt es natürlich nicht mehr drin, die 100'000.- für das - in der Sache unbestrittene - Kunstprojekt aus der eigenen Tasche zu bezahlen, und damit die CEO-bonusrelevante, in Prozenten zweistellige Umsatzrendite um einige Promille zu schmälern, sondern dafür muss der Swisslos-Fonds bluten...

5. Das baselstädtische Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) und die dazugehörende Verordnung machen damit insgesamt stark den Anschein, eher der Transparenz hinderlich und eigentlich eine Alibiveranstaltung zu sein.

6. P.S. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ergibt eine oberflächliche Durchsicht der vom Swisslos unter "unterstützte Projekte" gelisteten Gutsprachen die folgenden drei Beträge, die sehr wahrscheinlich unter dasselbe Ausschlusskriterium fallen:

  • Polizeimusik Basel Teilnahme an der Steuben-Parade in New York 30'000.-
  • Messe Basel Veranstaltung Tower Running 5'000.-
  • Militärverwaltung Basel-Stadt Kostenübernahme der Wehrmännerentlassung 2013 66'185.-
Die mutmassliche Missachtung der Swisslos-Verordnung durch den Regierungsrat beim MCH-Entscheid scheint damit kein Einzelfall zu sein.

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Freitag, 14. März 2014


Abt. Internetgeschichte - heute: welterstes Netzradio


WXYC, "the student radio station at UNC Chapel Hill", war die welterste Radiostation, die ihr Signal ins Netz streamte, und zwar mittels CU-SeeMee. Vitamin3, damals die Morgensendung auf DRS3, berichtete darüber am 23. Januar 1995:


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Abt. freiwillige Stelleninserate - heute: Uni Basel


Aber Achtung: Die im Stelleninserat angegebene URL www.philhist.unibas.ch/bewerbungen führt ins Nirvana!

Da muss sich die Uni Basel natürlich nicht wundern, wenn keine Dossiers eintrudeln...

Irgendwie "embarassing" in einem Stelleninserat, zu finden z.B. auch in der ZEIT, das ausgerechnet eine Professur für Digital Humanities ausschreibt...


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