Mittwoch, 17. Juni 2015


Abt. Gretchenfrage - heute: Wie hast Du's mit den Hubbardisten?


Die CVP, in Religionsfragen vielleicht sensibler als andere, reagierte gestern ziemlich gereizt auf die Tatsache, dass das AWA die Hubbardisten als "religiöse Gemeinschaft" im Sinne von Arbeitsgesetz §3a durchgehen lässt.

Drum nochmals kurz von ganz vorne: Die Genealogie der Sache ist recht simpel. Das Hubbardisten-HQ ist offen auch an Sonn- und Feiertagen, wie ich mehrfach beobachtete.

Auf Anfrage beim AWA ob die Hubbardisten denn eine Bewilligung für Sonntagsöffnungszeiten für ihren Laden haben, kommt von dort die Antwort, das sei ein Kurslokal, drum können die auch am Sonntag Kurse und Bücher verkaufen.

Auf die zweite Anfrage, ob die denn eine Bewilligung für Sonntagsarbeit gemäss Arbeitsgesetz hätten, kommt die zweite Antwort von dort, das sei eine religiöse Gemeinschaft nach Arbeitsgesetz §3a und drum von der Pflicht zur Einhaltung des Gesetzes entbunden, das SECO decke diese Einteilung der Hubbardisten.

Das ist der arbeitsrechtliche Aspekt. Soweit ich sehe, ist das "lediglich" ein Verwaltungsakt. Und ist keine Anerkennung der Hubbardisten, wie sie die Aleviten erhielten durch den Grossen Rat, nach den Spielregeln von Artikel 133 der baselstädtischen Kantonsverfassung.

Die Frage, die die CVP implizit stellt, ist durchaus berechtigt:

Wie kommt das AWA (gedeckt vom SECO) dazu, einer Gruppierung den Status "religiöse Gemeinschaft" zuzuerkennen (mit den genannten arbeitsrechtlichen Folgen), bevor diese das Prädikat "kantonal anerkannt" gemäss dem Verfahren von Art. 133 der Kantonsverfassung erhalten hat?

Dazu wird sich die Regierung äussern müssen.

Meiner Meinung nach kann das Resultat, angesichts der juristischen Sachlage, eigentlich nur sein:

Die Regierung pfeifft das AWA zurück und dessen Angestellte müssen in der Folge durchsetzen, dass an der Burgfelderstrasse 215 das Eidgenössische Arbeitsgesetz eingehalten wird - was es jetzt definitiv nicht wird.

Wenn die Hubbardisten danach sich um eine Anerkennung gemäss §133 der Kantonsverfassung bemühen wollen, dann steht ihnen das natürlich frei!


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Montag, 15. Juni 2015


Abt. Medienschelte: Demontage von Snowden


Die Geheimdienste der USA und GB sehen Agenten und Kontaktpersonen weltweit gefährdet, weil Russland und China Snowdens Dokumente entschlüsselt hätten usw. usf. So oder ähnlich brachte es die Sunday Times und flott sprangen die anderen Medien an. Tolle Story, nur leider ist da offenbar nix dran. Sorry, liebe Medien. Einmal mehr lasst ihr euch leichtfertig zum Gehilfen für Überwachungspropaganda machen, verteufelt Snowden und jubelt die armen Schnüffler hoch. Hört an, was Autor Tom Harper von der Sunday Times im CNN-Interview stammelt. Und besser noch: Beachtet die Fragen vom CNN-Moderator.

edition.cnn.com Screenshot CNN


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Samstag, 13. Juni 2015


Abt. missverständliche - heute: BaZ Frage des Tages


Die "Frage des Tages" in der BaZ lautet (noch nicht online):

Darf das AWA Basel-Stadt die Sekte Scientology als Religion anerkennen? Aus arbeitsrechtlichen Gründen anerkennt das Amt für Arbeit und Wirtschaft Scientology als Religion. Einverstanden?
Der zweite Satz ist leicht missverständlich. Er klingt, als ob "arbeitsrechtliche Gründe" die Ursache dafür seien, dass das Amt Scientology anerkennen "müsse" als Folge.

Dabei ist es eigentlich genau umgekehrt: Das Amt betrachtet Scientology als "religiöse Gemeinschaft" und das hat weitreichende arbeitsrechtliche Folgen. Wir hätten formuliert:

Darf das AWA Basel-Stadt die Sekte Scientology als Religion anerkennen? Die Anerkennung führt dazu, dass die Sekte sich nicht an das Schweizerische Arbeitsgesetz halten muss.​ Einverstanden?
Darum geht's eigentlich.

Auch wenn wir von dieser Art online-Umfragen herzlich wenig halten. Der erzielbare Erkenntnisgewinn tendiert gegen Null!


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Freitag, 12. Juni 2015


Abt. Inflation und Inhalation


Dass sich selbst der grösste Psycho-Irrsinn durch Gründung einer "Kirche" gesellschaftlich protegiert verzapfen lässt, führt aktuell die Scientology in Basel vor. Soweit zum Thema Inflation. Kommen wir zur Inhalation: Der Sonntag naht und wir wollen uns daran erinnern, dass es auch gute und edle Religionen geben kann. Schauen wir zum Beispiel in die USA zur "The First Church of Cannabis", deren Jünger sich Cannabierian nennen. Wer Zeit und Lust hat: Am 1.Juli eröffnet Reverend Bill Levin in Indianapolis/USA die neue Kirche der jungen Glaubensgemeinschaft. Facebook stuft die überzeugten Kiffer übrigens als Kirche/Religiöse Organisation ein.

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Abt. Mikropolitik - heute: Wohnhochhaus @ Roche


Diese Tennisplätze am Schaffhauserrheinweg

Quelle: C:\fakepath\Bildschirmfoto 2015-06-12 um 13.43.34.png

wollen die JuSos um 125m in die Höhe heben und darunter ein Wohnhochhaus stellen für die vielen neuen Rochianer, die dereinst nebenan arbeiten werden:

Vogelperspektive Wohnhochhaus

Im Prinzip eine sehr nette und gute Idee!

Allerdings finden wir unseren Vorschlag vom Oktober 2014 noch einen Tick besser: Roche soll gleich auf's eigene Gelände ein 300m hohes Wohnhochhaus bauen!

Roche Hochhäuser (nur das allerhöchste ist frei erfunden!)

Dann würde das Roche-Verkehrskonzept in einen einzigen Satz passen:

Die Forschenden sollen künftig in ihren Finken mit dem Lift und durch eine gedeckte Fussgänger-Überführung direkt an ihre Arbeitsplätze gelangen können.


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Sonntag, 7. Juni 2015


Abt. Religionsstatus der Hubbardisten - heute: Lügt die Regierung?


Wilfried Handls "Blog gegen Scientology" zitiert aus der Antwort (backup), die ein Anwohner aus dem Umfeld des Hubbardisten-HQ in Basel erhalten hat aus dem hiesigen Rathaus:

Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mich zu kontaktieren. Sowohl der Gesamtregierungsrat als auch ich können wie gesagt Ihre Sorge verstehen. Wir schauen genau hin, was sich momentan rund um den Neubau von Scientology im Quartier Iselin abspielt. Dies mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung der verschiedenen Zuständigkeiten. Wir können nur Maßnahmen ergreifen, die rechtlich abgesichert sind und keine Willkür enthalten. Sondermaßnahmen nur gegen Scientology sind nicht zielführend.

Im modernen religionswissenschaftlichen Verständnis kann Scientology der Religionsstatus nicht abgesprochen werden. Solche Fragen klären wir im Rahmen der Forschungsstelle Recht und Religion der Universität Basel ab. Es liegt nicht am Staat, über Glaubensinhalte zu befinden und zu beurteilen, welche Gemeinschaft eine religiöse und welche eine Sekte ist. Der Staat hat die Einhaltung der Rechtsgrundsätze zu beachten und Diskriminierung abzubauen. Die Zivilgesellschaft, seien dies Anwohner, Kirchen oder Parteien, kann und soll religiöse Fragen frei debattieren.

Wer der anfragende Bürger und wer der gourvernamentale Absender dieser Zeilen ist, erschliesst sich nicht direkt. Handl bleibt da etwas nebulös. Absichtlich, wegen des Quellenschutzes, wie er auf Anfrage erklärt.

Ok. Kann man natürlich machen. Aber aus der Formulierung "sowohl der Gesamtregierungsrat als auch ich" kann geschlossen werden, dass die antwortende Person ein Mitglied der baselstädtischen Regierung sein muss.

Wer antwortet vermutlich derzeit im Namen des Gesamtregierungsrats (backup)? Der Regierungspräsident. Das wäre dann Guy Morin (backup). Aber das ist nur Spekulation!

Und was schreibt das nicht identifizierte Regierungsmitglied genau? Die Glacéhandschuhe, mit denen die Hubbardisten offenbar angefasst werden sollen ("Sondermassnahmen sind nicht zielführend"), lassen wir mal beiseite. Rechtlich weitreichende Folgen hat die Beurteilung, ob das Konstrukt "Scientology" als "Religion" zu betrachten ist oder nicht. Darum fokussieren wir auf den Aspekt der Regierungsantwort:

Das Regierungsmitglied behauptet, der Organisation namens "Scientology" könne "der Religionsstatus" "im modernen religionswissenschaftlichen Verständnis" nicht "abgesprochen" werden.

Und behauptet, "solche Fragen" klärten "wir", also die Regierung, im Rahmen der "Forschungsstelle Recht und Religion der Universität Basel" (backup).

Die regierungsrätlichen Zeilen erwecken bis hierhin den Eindruck, die Exekutive habe mit der genannten Forschungsstelle über den Status der Hubbardisten gesprochen. Und der Rat der Fachleute für Religionsfragen habe gelautet, man könne den Hubbardisten "den Religionsstatus" nicht "absprechen".

Das scheint uns die naheliegendste Interpretation der bei Handl nachzulesenden regierungsrätlichen Antwort an den anfragenden Bürger.

Also fragen wir doch mal nach bei der vom Regierungsmitglied erwähnten Forschungsstelle, namentlich Prof. Felix Hafner (per cc: an Prof Jürgen Mohn), nach welchen Kriterien sie die Hubbardisten beurteilt habe:

(…) Können Sie mir bitte schriftlich erklären, nach welchen Kriterien Sie die Gruppierung namens „Scientology“ bewerteten? Offenbar führten diese Kriterien und die damit durchgeführte Bewertung dazu, dass die Gruppierung den „Religionsstatus“ erhielt. (…)
Herr Hafner antwortet freundlicherweise umgehend (per cc: an Jürgen Mohn):
Besten Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundene Anfrage. Die Forschungsstelle Recht und Religion hat sich zu dieser Fragestellung nicht geäussert. Deshalb kann ich Ihnen auch keine inhaltliche Rückmeldung geben.
Das überrascht doch einigermassen. Denn das heisst:

Die von dem einem Bürger antwortenden Regierungsmitglied als Kronzeugin für den "Religionsstatus" der Hubbardisten angerufene Forschungsstelle der Uni Basel dementiert, sich je zu der Frage geäussert zu haben!

Das macht schwer den Anschein, als ob das Regierungsmitglied in seiner Antwort dem bezüglich Hubbardisten nachfragenden Bürger falsche Tatsachen vorspiegelt. Oder gerade heraus:

Das Regierungsmitglied lügt anscheinend!

Gerne hätten wir den regierungsrätlichen Autor der Antwort gefragt, wie er dazu kommt, sich in seiner Antwort auf ein inexistentes Urteil der Forschungsstelle Recht und Religion zu berufen (ein simples Missverständnis?). Leider fehlt uns dazu der Name des Absenders. Noch.


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Mittwoch, 3. Juni 2015


Abt. Zwischenruf - heute: eines Nicht-Juristen


Das SECO beruft sich (siehe frühere Posts, z.B. diesen Kommentar) in seiner Argumentation dafür, warum es die Hubbardisten für eine "religiöse Gemeinschaft" hält,

SECO: Im Übrigen geht auch das Bundesgericht davon aus, dass es sich bei Scientology um eine Religionsgemeinschaft handelt (vgl. BGE 118 Ia 46).
auf vor allem einen, soweit ich sehe, einzigen Nebensatz in einem Urteil des Bundesgerichtes von 1992 der einen halbwegs direkten, aber ziemlich konstruierten Bezug macht zwischen "Religionsgemeinschaft" und "Scientology". Wörtlich:

"Eine solche staatliche Anordnung, durch welche die beiden Beschwerdeführer in ihren religiösen oder kirchlichen Betätigungsmöglichkeiten rechtlich beschränkt würden, steht hier nicht in Frage; der angefochtene Beschluss enthält kein diese beiden Religionsgemeinschaften belastendes Verbot oder eine sonstige an sie gerichtete Verhaltensanordnung."

Darin werden die Hubbardisten und die "Vereinigungskirche" (Moon-Bewegung) in einem Aufwisch als "Religionsgemeinschaften" bezeichnet.

Meiner Meinung nach taucht der Begriff aber aus rein innersprachlichen Gründen auf, und sagt - de facto - nichts aus über die Beurteilung der Hubbardisten durch das Gericht in religiöser Hinsicht: Weil die Rede von zwei verschiedenen Gruppierungen ist, von denen sich eine (Moonies) in einer - zwar etwas wirren, aber immerhin - christlichen Tradition sieht, schreibt das Gericht aus sprachökonomischen Gründen, was es schreibt. Präziser, neutraler, konsequenter und dem Bundesgericht angemessener gewesen wäre:

"der angefochtene Beschluss enthält kein diese beiden Vereine belastendes Verbot".

Denn ansonsten spricht das Bundesgericht in seinem Urteil durchgehend nüchtern von "Verein Scientology Kirche" oder "Beschwerdeführer".

Im Urteil tauchen "Religionsgemeinschaft" und "Scientology" weitgehend nur dann zusammen auf in einem Satz, wenn das Gericht die Argumentationslinie der Hubbardisten nacherzählt. Da ist klar, dass die von sich so reden, hat aber keinerlei Wirkung in der fraglichen Sache selber.

Dass sich das SECO rausredet mit diesem an den Haaren herbeigezogenen Argument, beruhend auf einem Urteil des Bundesgerichts, das sich mit keiner Silbe wirklich und substanziell mit der Frage auseinandersetzt, ob die Hubbardisten eine "Religionsgemeinschaft" seien oder nicht, ist mehr als ärgerlich! Es ist ein arbeitsrechtlicher Skandal!

Damit nimmt das SECO seine Verantwortung überhaupt nicht ernst, die es hat für die arbeitsrechtlich überaus weitreichende Entscheidung darüber, ob eine Gruppierung als "Religionsgemeinschaft" durchgeht oder nicht!

Offenbar entkommt eine Gruppierung der Pflicht, sich an das Arbeitsgesetz zu halten, wenn sie nur lange genug von sich selbst behauptet, eine "religiöse Gemeinschaft" zu sein. Alleine mit dieser Methode kamen die Hubbardisten offenbar bisher in der Schweiz durch. Soweit mit unseren Mitteln feststellbar, mieden es die zuständigen Behörden und Gerichte - wie der Teufel das Weihwasser! - genau hinzuschauen, ob was dran ist an der endlos wiederholten Behauptung.


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Dienstag, 2. Juni 2015


Abt. the Saga continues - heute: AWA & SECO & Scientology


Das AWA Basel-Stadt liess uns vor einigen Tagen wissen:

Das SECO hat uns gegenüber bestätigt, dass auch Scientology als religiöse Gemeinschaft im Sinne von Art. 3 lit. a des Arbeitsgesetzes zu qualifizieren sei.
Heute nun gab uns das SECO auf unsere Nachfrage, was denn seine Beweggründe und Argumente seien, die Organisation namens "Scientology" als "religiöse Gemeinschaft" anzuerkennen, diese - ausweichende! - Auskunft:
Zu Ihrer Anfrage können wir wie folgt Stellung nehmen:

Das Arbeitsgesetz ist gemäss Art. 3a ArG nicht anwendbar auf:

  • Personen geistlichen Standes;
  • Andere Personen, die im Dienste von Kirchen stehen; und
  • Angehörige von Ordens- und Mutterhäusern oder anderer religiöser Gemeinschaften.

Auf Angehörige von religiösen Gemeinschaften ist das ArG nicht anwendbar für Tätigkeiten, die sie gestützt auf ihre Mitgliedschaft der Gemeinschaft gegenüber leisten (sofern es sich dabei überhaupt um Arbeit handelt).

Das AWA Basel hat als zuständige Vollzugsbehörde entschieden, dass Scientology als sogenannte „neue religiöse Gemeinschaft“ unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt. Das beurteilen wir als gesetzeskonform.

Mit freundlichen Grüssen

Also hat doch das AWA Basel-Stadt entschieden, die Hubbardisten gingen durch als "religiöse Gemeinschaft"! Und damit trägt das AWA die Verantwortung für diesen krassen Fehlentscheid.

Wobei das SECO, das als Aufsichtsbehörde über das AWA zu wachen hat, den Entscheid deckt. Das führte unsererseits zu einer erneuten Rückfrage:

Wenn das SECO die Beurteilung der Organisation namens Scientology als „religiöse Gemeinschaft“ für „gesetzeskonform“ erachtet, nehme ich an, dass das SECO Kriterien hat, die es auf die Organisation anwendet. Da die die Organisation die SECO-Kriterien für „religiöse Gemeinschaften“ erfüllt, hält das SECO die Einschätzung des AWA für „gesetzeskonform“. Meine Bitte: Können Sie mir diese Kriterien mitteilen, nach denen das SECO die Organisation namens „Scientology“ beurteilt und die das SECO zu dem erwähnten Urteil („gesetzeskonform“) führen?
Die Antwort steht noch aus!

Wird hier eine heisse Kartoffel hin und her geschoben, weil niemand klare Kriterien hat für die Einteilung einer Organisation als "religiöse Gemeinschaft" und ergo niemand die Verantwortung wirklich übernehmen will für den (skandalösen!) Entscheid, den Hubbardisten den arbeitsrechtlichen Sonderstatus (vollständige Befreiung von der Pflicht, dem Arbeitsgesetz entsprechen zu müssen) zugesprochen zu haben?


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Montag, 1. Juni 2015


Abt. Ausgehtipp - heute: Infos zum Schicksal des FPS


Felix Platter Spital Panorama

Auf morgen Dienstag, 18 Uhr, lädt der Kanton in den grossen Saal des Felix-Platter Spitals:

Quelle: C:\fakepath\IMG_1711 (1).JPG

Es soll informiert werden, wie es aus offizieller Sicht in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Areal weitergeht.

Die Genossenschaft LeNa sieht die Zukunft des Hauptgebäudes so:

Felix-Platter Spital Ideenskizze LeNa

Andere sehen sie eher so:

CIMG9246.JPG

Irrtum vorbehalten lief die Mobilisation des Kantons für den Anlass vor allem über im Kannenfeldpark aufgehängte Plakätchen. Schon für unwichtigere Dinge, die das Quartier ebenfalls betrafen (z.B. temporäres Verkehrsregime Luzernerring während der Bauarbeiten), wurden die Briefkästen weit herum mit Flugblättern / Einladungen bedient. Für dieses Thema schien dieses Vorgehen den Verantwortlichen unnötig. Sollte das Publikumsinteresse nicht gerade berauschend sein, könnte das auch mit dieser "Einladungspolitik" zusammenhängen... Denn eigentlich darf ein grosses Interesse aller AnwohnerInnen in weitem Umkreis für das Schicksal dieses Areals angenommen werden!


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Sonntag, 31. Mai 2015


Abt. you dreamer du


von Knackeboul Martullo meint:

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Freitag, 29. Mai 2015


Abt. Publikumsverarschung - heute: durch Nestlé (& Coop)


Aus der Serie "Nicht wichtig, aber symptomatisch"

Nestlé Hirz Hüttenkäse 30% Preisaufschlag für identisches Produkt

Bisher gab's bei Coop Hirz Hüttenkäse aus dem Hause Nestlé u.a. in einer 200g Plastikdose zum Preis von -.88 Rappen pro 100 Gramm:

Nestlé Hirz Hüttenkäse 30% Preisaufschlag für identisches Produkt

Drin pro 100g u.a. 12.0g Eiweiss, 4.1g Zucker und 4.2g Fett:

Nestlé Hirz Hüttenkäse 30% Preisaufschlag für identisches Produkt

Neu gibt's bei Coop Hirz Hüttenkäse aus dem Hause Nestlé in einem ungefähr 2 Jogurthbecher grossen Doppelpack à je 115g:

Nestlé Hirz Hüttenkäse 30% Preisaufschlag für identisches Produkt

Drin identische 11.9g Eiweiss, 4.1g Zucker und 4.2g Fett pro 100g:

Nestlé Hirz Hüttenkäse 30% Preisaufschlag für identisches Produkt

Allerdings zum ("Einführungspreis"-)Preis von Fr. 1.17 pro 100g:

Nestlé Hirz Hüttenkäse 30% Preisaufschlag für identisches Produkt

Vom alten "pro-100g"-Preis Rp. -.88 auf den neuen "Einführungspreis" Rp. -.117 sind es +32%. Für das absolut identische Produkt.

Nur jetzt angepriesen als fucking "HIGH Protein" und mit fucking stereotypen Fitness-Junkie-Strichfiguren auf dem Aludeckel über der geschrumpften Verpackung, die aber als Doppelpack daherkommt, weshalb vermutlich viele tatsächlich 2 aneinander hängende Becher kaufen, was dann 230g wären. Und das zum absoluten Wucherpreis von Fr. 3.-, nach dem Ende der "Einführungsphase".

Wenn wir die 30g Mehrgewicht kurz ausser Acht lassen, dann tragen die naiven Käufer also künftig mit dem Doppelpack etwas nach Hause, für das sie vor kurzem Fr. 1.75 zahlten, haben aber neu Fr. 3.- abgedrückt. Für den absolut identischen Inhalt und die fast identische Menge!

Keinerlei Mehrwert. Nestlé hat sich Null und gar nichts einfallen lassen, das diesen Aufpreis rechtfertigen würde. Ausser an der Verpackung rumzuschrauben.

"Einführungspreis", Coop? Nehmt das Wort wörtlich! Führt euch den Cottage Cheese irgendwo ein, wo's so richtig weh tut!

Und wenn er da wieder rauskommt, steckt ihn in einen der alten Cottage Cheese Plastikbecher und schickt den nach Vevey!


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Donnerstag, 28. Mai 2015


Abt. Was macht eigentlich... - heute: das Sonnendeck?


"Was wurde eigentlich aus der OpenAirBar Sonnendeck auf der Erlenmatt? Erinnerst Du Dich an die lauen Sommernächte dort?" - "Sie liegt begraben unter einem riesigen Sand- und Kieshaufen!"


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