Montag, 17. März 2014


Abt. tell it like it is - heute: Dave Muscheidt


"D'Schmiir" does it again:


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Abt. NoGoArea - heute: Swisslos-Fonds II


1. "Njet!" ist die Antwort der Staatskanzlei auf das Gesuch, Einsicht zu nehmen in den Bericht der Abteilung Kultur des Präsidialdepartementes über den Antrag der 2013 voraussichtlich 30 Millionen Jahresgewinn erzielenden MCH Swiss Exhibition auf CHF 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds, worin - vermutlich - der Antrag inhaltlich bewertet und dem Regierungsrat ein - positiver oder negativer - Entscheid empfohlen wird:

Unbenannt

Die Staatskanzlei beruft sich in ihrer Ablehnung auf Art. 24, Abs. 1, der "Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV)", der da lautet:

Einschränkung zum Schutz des Kollegialitätsprinzips

1 Es besteht kein Recht auf Zugang zu den Beschlussentwürfen und Berichten, welche die Departemente und die Staatskanzlei im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Regierungsrat erstellen.

Es sei daran erinnert:

2. Ebenfalls verweigert wurden die Einsicht in den Antrag der MCH auf die CHF 100'000.- und die Einsicht in die Begründung des Regierungsrates, warum er zum Schluss kam, der MCH CHF 100'000.- rüberzuschieben.

Gerne wiederholen wir bei dieser Gelegenheit:

  1. Als Ausschlusskriterium nennt Artikel 5 der Swisslos-Verordnung:
    § 5. Vom Swisslos-Fonds werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet für: (...) – Institutionen jeder Art, die durch staatliche Mittel, zum Beispiel durch Subventionen, gefördert werden oder andere staatlich festgelegte Beiträge erhalten (...)

Die MCH hat vom Kanton Basel-Stadt erhalten für den Messehallenneubau: Investitionsbeitrag à-fonds-perdu: CHF 20 Mio.; grundpfandgesichertes Darlehen à-fonds-perdu: CHF 50 Mio.; zinsloses Darlehen: CHF 30 Mio.; Darlehen: CHF 85 Mio.

Über die Wirkung alleine des zinslosen Darlehens schreibt die MCH in ihrem Finanzbericht:

Die Gewährung der zinslosen Darlehen im Umfang von CHF 60 Mio. durch die Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft (je CHF 30 Mio.) reduziert den Zinsaufwand der MCH Messe Schweiz (Basel) AG bei einem Referenz-Zinssatz von 2 % im Geschäftsjahr 2012 um CHF 1.2 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.). (...)

Die MCH kann ergo mit Fug und Recht angesehen werden als eine Institution, die "durch staatliche Mittel (...) gefördert" wird "oder andere staatlich festelegte Beträge" erhält.

Damit liegt, bis zum Gegenbeweis, der Schluss nahe, dass jegliche Ausschüttung aus dem Swisslos-Fonds an die MCH und der entsprechende Regierungsbschluss

verordnungswidrig sind.

4. MCH CEO René Kamm schätzt, "der erwartete Konzerngewinn wird kleiner als das Halbjahresergebnis sein und zwischen 2011 und 2012 liegen." Also zwischen 25,2 und 39,5 Millionen. Da liegt es natürlich nicht mehr drin, die 100'000.- für das - in der Sache unbestrittene - Kunstprojekt aus der eigenen Tasche zu bezahlen, und damit die CEO-bonusrelevante, in Prozenten zweistellige Umsatzrendite um einige Promille zu schmälern, sondern dafür muss der Swisslos-Fonds bluten...

5. Das baselstädtische Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) und die dazugehörende Verordnung machen damit insgesamt stark den Anschein, eher der Transparenz hinderlich und eigentlich eine Alibiveranstaltung zu sein.

6. P.S. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ergibt eine oberflächliche Durchsicht der vom Swisslos unter "unterstützte Projekte" gelisteten Gutsprachen die folgenden drei Beträge, die sehr wahrscheinlich unter dasselbe Ausschlusskriterium fallen:

  • Polizeimusik Basel Teilnahme an der Steuben-Parade in New York 30'000.-
  • Messe Basel Veranstaltung Tower Running 5'000.-
  • Militärverwaltung Basel-Stadt Kostenübernahme der Wehrmännerentlassung 2013 66'185.-
Die mutmassliche Missachtung der Swisslos-Verordnung durch den Regierungsrat beim MCH-Entscheid scheint damit kein Einzelfall zu sein.

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