Freitag, 5. Juli 2013


Abt. Mikropolitik - heute: Oeffentlichkeitsprinzip


Die Kollegen von der TaWo fanden den Text zu kompliziert. Hat vielleicht was. Drum steht er hier. Dem infamy-Publikum ist das zumutbar :-)

Wieviel der Kanton Basel-Stadt bezahlt für die Parzelle, auf der die Primarschule Erlenmatt zu stehen kommen soll, bleibt Staatsgeheimnis. Finanzdirektorin Eva Herzog lehnt es ab, den Kaufvertrag mit der «Bricks Immobilien AG» über das seit langem dafür reservierte Land offenzulegen.

Das Oeffentlichkeitsprinzip ist eigentlich eine feine Sache. Es gilt in Basel-Stadt seit dem 1.1.2012 und besagt gemäss Website des Kantons : «Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen.» Einzige Bedingung: «Die gewünschte Information ist hinreichend genau zu bezeichnen.» Weil die Oeffentlichkeit einen gesetzlichen Anspruch auf die Information hat, ist weder ein «Interessensnachweis», noch eine «Begründung» des Gesuchs notwendig. Wir dürfen wissen, weil wir wissen wollen, ohne rechtfertigen zu müssen, warum. Im Prinzip.

Denn natürlich gibt es Einschränkungen. Die sind definiert im «Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)». Eine wichtige besteht darin, dass der Staat Informationen nicht rausrücken muss, «soweit ein öffentliches Organ am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnimmt und dabei privatrechtlich handelt». Dann bleibt er Aktenschrank verschlossen. 2009 erklärte der Regierungsrat im Ratschlag zum «IDG» mit einem Beispiel, was das heisst: Die Kantonalbank, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in Konkurrenz steht zu anderen Banken, unterstehe nicht dem «IDG», heisst es dort. Aussenstehende können also nicht unter Berufung auf das Oeffentlichkeitsprinzip Einsicht in die Bücher der Kantonalbank verlangen.

Ausnahme für Immobilien Basel-Stadt

Dieselbe Ausnahme reklamiert auch «Immobilien Basel-Stadt» für sich, wenn sie Immobilien kauft und verkauft. Und zwar ebenfalls dann, wenn die ehemalige staatliche Liegenschaftsverwaltung eine Parzelle in der «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (Nöl)» übernimmt. Unbesehen davon, ob diese bereits seit vielen Jahren für ein Schulhaus reserviert ist und «IBS» beim Kauf somit eher nicht «am wirtschafltichen Wettbewerb teilnimmt». Derart geschehen bei der Parzelle für die Primarschule auf der Erlenmatt.

Schulhaus ohne Boden

Ende 2012 gewannen «Luca Selva Architekten» den Wettbewerb um das Primarschulhaus auf der Erlenmatt mit ihrem Projekt «Twix». Als der Regierungsrat diesen Entscheid am 20. Dezember verkündete, befand sich der Boden für das Siegerprojekt nicht im Eigentum des Kantons. Hinter den Kulissen rang Basel-Stadt mit der Grundeigentümerin, der bernischen «Bricks Immobilien AG», monatelang um die für das Schulhaus benötigte Parzelle 3136, direkt südlich angrenzend an die Überbauung «Erlentor».

Erlenmatt

Enteignungsverfahren knapp abgewendet

«Bricks» hatte das Schulhausareal und die Parzellen 3148 und 2149 auf der Erlenmatt im Sommer 2011 von der deutschen Tochterfirma «Vivico» des österreichischen Immobilienkonzerns «CA Immo» erstanden, zusammen rund 38’000 Quadratmeter. «Bricks» wollte Parzelle 3136 nicht verkaufen, sondern - wie man hört - abtauschen mit dem Kanton: das Schulhausareal gegen ein Stück Land am Nordwest-Ende der Erlenmatt. Der Streit um den Boden eskalierte und hätte fast in eine Enteignung gegipfelt. «Verkauf Grundstück durch Bricks Immobilien an IBS könnte zu einem Enteignungsverfahren führen», notierten Kantonsangestellte in ihren Protokollen.

Schliesslich fanden sich die Streitparteien, Kanton und «Bricks», denn im ersten Quartal 2013 ging die Schulhausparzelle doch noch an «Immobilien Basel-Stadt». Gefragt, warum der Kanton nicht schon im Sommer 2011 den Boden für das Schulhaus kaufte, direkt von «CA Immo», erklärt Barbara Neidhart von «Immobilien Basel-Stadt»: «Damals war beim Kanton der Standortentscheid für das Schulhaus noch nicht gefallen, es war noch nicht klar, ob die Parzelle 3136 gross genug sei oder ob der Kanton für das Schulhaus ein anderes Grundstück hätte suchen müssen. Deshalb hat der Kanton die Parzelle nicht auf Vorrat gekauft.»

Landkauf 2013 zum Preis von 2011

So ging Parzelle 3136 also im Sommer 2011 zunächst an «Bricks» und erst Anfang 2013 an den Kanton. «Für den Kanton sind keine Nachteile daraus entstanden, dass er die Parzelle nicht schon 2011 von der Vivico erworben hat. Der Preis folgt der Empfehlung der Bodenbewertungsstelle für die ‘Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (Nöl)’ und er wäre 2011 derselbe gewesen», ergänzt Barbara Neidhart. Die Bodenbewertungsstelle des Kantons beim Bau- und Verkehrsdepartement ihrerseits gibt auf Anfrage keine Auskunft über die von «IBS» erwähnte Empfehlung.

UPDATE (start): Barbara Neidhart bittet per Mail um folgende nachträgliche Korrektur, weil es bei «IBS» ein Missverständnis gegeben habe: «Der Preis für Sektion 7, Parzelle 3136 wurde nicht gemäss dem Gutachten der Bodenbewertungsstelle vereinbart, sondern er wurde gemäss dem Rahmenvertrag zur Erlenmatt zwischen der Deutschen Bahn und dem Kanton Basel-Stadt festgelegt.»

In diesem bis heute vom Kanton, unter Verweis auf das «Njet!» der «Bricks» zur Veröffentlichung, unter Verschluss gehaltenen Rahmenvertrag von 2002

steht unter 5.1 für die Flächen, die der Kanton übernimmt: «Der Kaufpreis wird von den Vertragsparteien auf CHF 120.-- m2 (ungereinigter Zustand) festgesetzt.» und unter 4.1: «Alle im gesamten Vertrag aufgeführten Zahlen basieren auf der Preisbasis vom Dezember 2002.» Was bedeutet, dass - falls die Zahl 120 stimmt und wir die ungefähre Teuerung seither einrechnen - der Quadratmeter Schulhausparzelle im ersten Quartal 2013 rund 128.- gekostet haben dürfte. Das Areal umfasst 3'786 m2. Daraus errechnet sich ein approximativer, unbestätigter Preis von 484'608.-. UPDATE (ende)

Die Parzelle 3136, auf der Erlenmatt auch «Baufeld B» genannt, taucht bereits im Ratschlag von 2004 zur Umzonung des DB-Areals auf. Unter 6.3.1.3 ist dort zu lesen, «ein weiterer Kostenfaktor für den Kanton» werde «die Errichtung einer Primarschule im dafür vorgesehenen Baubereich sein.» Und seit dem 27. Februar 2005, seit der Annahme der Erlenmatt-Umzonung und des entsprechenden Bebauungsplans per Volksabstimmung, ist das Areal der Parzelle 3136 der «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (Nöl)» zugeteilt und für ein Schulhaus reserviert. Die Abstimmungsunterlagen von 2005 versprachen unter anderem eine Primarschule.

hoheitlich oder privatrechtlich

Man könnte also in guten Treuen glauben, damit sei Parzelle 3136 seit spätestens 2005 dem «freien Markt» entzogen. Ein anderer Endkäufer, als der Kanton, wäre sowieso nicht in Frage gekommen. Und wenn «IBS» die Parzelle schliesslich 2013 zum Preis von 2011 - während ringsum die Immobilienpreis explodierten - kaufe im Hinblick auf den Bau eines Schulhauses, dann nehme «IBS» nicht «am wirtschaftlichen Wettbewerb» teil, sondern erfülle eine hoheitliche Aufgabe. Zumal das Kantonsparlament zuvor mehrfach per Planungskredit und HARMOS-Vorlagen den Bau abgesegnet hatte. Darum fiele die Ausnahmeklausel für das Oeffentlichkeitsprinzip dahin, könnte man meinen. Und der Kaufvertrag müsse öffentlich zugänglich sein.

Einsichtsgesuch abgelehnt

Weit gefehlt! Das Finanzdepartement sieht das ganz anders. In ihrer Verfügung, dass es keine Einsicht in den Vertrag gibt, erklärt Finanzdirektorin Eva Herzog mehrfach, ohne auf die besonderen Umstände des Landkaufs auf der Erlenmatt einzugehen, «IBS» nehme am wirtschaftlichen Wettbewerb teil und handle «nicht hoheitlich, sondern privatrechtlich».

Unbenannt

Parlamentsbeschlüsse folgenlos

Sie stellt zudem in Abrede, dass die das Areal betreffenden Entscheide des Grossen Rates eine Rolle spielen für diese Zuordnung. Das Parlament hatte im Juni 2011 zustimmend Kenntnis genommen von voraussichtlichen Kosten für das Schulhaus auf der Erlenmatt in der Höhe von 32,3 Millionen Franken «plusminus 30%», und zugleich knapp 2 Millionen für dessen Projektierung bewilligt. «Gleichwohl ist der Grosse Rat an diese Ratschläge nicht gebunden», schreibt Herzog. Bis zu einem Beschluss über den In 1 bis 2 Jahren folgenden Ratschlag zum eigentlichen Baukredit, «steht es ihm daher frei, seine Meinung zu ändern und sich gegen die Errichtung des Schulhauses auszusprechen.». Herzog argumentiert, es sei auch «nicht relevant, ob der Kanton die Parzelle im Falle einer Ablehnung durch den Grossen Rat wieder verkaufen oder zu einem anderen Zweck verwenden würde.» Und sie wiederholt, «IBS» handle «privatrechtlich», der Vertrag falle darum nicht unter das «IDG». Er bleibt unter Verschluss. Punktum.

Regierungsentscheid nicht öffentlich

Im baselstädtischen Finanzhaushaltgesetz steht über den Immobilienerwerb: «Für den Erwerb und die Veräusserung von Immobilien (...) ist jeweils die Zustimmung des Regierungsrates erforderlich.» Also hat die Regierung den Kauf von Parzelle 3136 auf der Erlenmatt abgesegnet. Regierungsratsbeschlüsse sind in der Regel öffentlich zugänglich, dieser aber nicht. Alexandra Schilling, Generalsekretärin des Finanzdepartementes, lässt einen wissen: «Der Regierungsratbeschluss betrifft ein Geschäft, welches zum privatrechtlichen Handeln der Immobilien Basel-Stadt gehört, weshalb der zugehörige Beschluss nicht dem Informations- und Datenschutzgesetz unterstellt ist (vgl. § 2 Abs. 2 lit. a des Informations- und Datenschutzgesetzes).» Und damit bleibt auch der Regierungsentscheid unter Verschluss.

Das Oeffentlichkeitsprinzip ist - im Prinzip - eine feine Sache...


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Donnerstag, 4. Juli 2013


Abt. Warum Basel ein Dorf ist - heute: Intransparenz


Weil man zwar im IDG das Oeffentlichkeitsprinzip einführt, aber dessen Ausnahmeklauseln sich so zurecht legt, dass die - möglicherweise - heiklen Dinge - zunächst mal - unter dem Deckel bleiben können.

Unbenannt


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Mittwoch, 3. Juli 2013


Abt. Warum Basel ein Dorf ist - heute: Freundschaften


Weil alle mit allen befreundet sind. Zumindest virtuell:

(gesehen vor 10 Minuten auf dem "Dorfplatz")


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Abt. Klingental oder Klingental?


In Basel gibt es so viele Museen, dass sogar die Verantwortlichen selber manchmal Mühe haben, sie auseianderzuhalten. So verkündet heute der Leiter der kantonalen Denkmalpflege, Daniel Schneller, dass das seiner Abteilung angeschlossene angeschlossene Museum Kleines Klingental eine neue Leitung bekommt.

Soweit, so gut. Am Schluss der Mitteilung finden wir dann einen Link zum Museum. Nur zum richtigen Museum führt dieser nicht, sondern zum Ausstellungsraum Klingental.

Nun gut. Klingental hier und Klingental dort ist schon etwas verwirrend. Und ursprünglich gehörten die beine Museums- bzw. Ausstellungsräumlichkeiten tatsächlich zum selben Klosterkomplex. Aber inhaltlich sind die beiden Häuser kaum zu vergleichen.


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Dienstag, 2. Juli 2013


Abt. Neulich im Schützenhaus...



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Abt. vorher / nachher - heute: Rostbüx et al.


UPDATE 25.7.2013: Die Visualisierungen sind entfernt auf Betreiben von Buchner Bründler AG Architekten BSA. Falls sie doch noch sichtbar sein sollten, stammt das File aus dem Cache-Speicher Ihres Browsers. Einmal gleichzeitig die "Control-Taste" und "Reload" drücken, und es sollte eine Errormeldung zu sehen sein, statt der Bilder.

Was man auch noch aus dem Bahnhof SBB machen könnte (und warum vielleicht die Post SRF keinen langfristigen Mietvertrag anbot und letztlich das Projekt "Studiostandort Bahnhof" scheiterte... [BaZ: "Post verhindert neuen SRF-Standort"]):

vorher:

vorher1

nachher:

120425-Visualisierung-Buchner-Bruendler-Architekten-Basel-Staedtebau-Sudie-Hochstrasse-Quartierabschluss-Gleisfeld-Sued-SBB-Cam1

vorher:

vorher2

nachher:

120425-Visualisierung-Buchner-Bruendler-Architekten-Basel-Staedtebau-Sudie-Hochstrasse-Quartierabschluss-Gleisfeld-Sued-SBB-cam4

vorher:

vorher4

nachher:

120425-Visualisierung-Buchner-Bruendler-Architekten-Basel-Staedtebau-Sudie-Hochstrasse-Quartierabschluss-Gleisfeld-Sued-SBB-cam3

vorher:

vorher3

nachher:

120425-Visualisierung-Buchner-Bruendler-Architekten-Basel-Staedtebau-Sudie-Hochstrasse-Quartierabschluss-Gleisfeld-Sued-SBB-cam2

"vorher": teilweise © Google Streetview, Visualisierungen: © Loomn. Entwürfe: © Buchner Bründler Architekten, Basel.

Wir erlauben uns, die Bilder hier wiederzugeben in sinngemässer Anwendung von Art. 25 & 28 im Schweizerischen Urheberrecht. Einsprachen gegen die Verwendung der Bilder bitte melden an patsch@gmail.com


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Abt. One less - heute: Studiostandort Bahnhof


Rostbüx...

20120128_152720

... bleibt Rostbüx. Und wird nicht konvergentes Multimediastudio von SRF, meldet die Tageswoche. Die Verhandlungen von Post und SRF seien gescheitert, das Studio bleibe noch mindestens 5 Jahre auf dem Bruderholz.

SRF-Sprecherin Hemmi wird von der Tageswoche zitiert mit: «Die Post hätte sehr viele Vorteile gehabt, sie hätte uns leerstehende Räume ohne die Bereitstellungsaufwendungen, für die üblicherweise der Vermieter aufkommen muss, kurzfristig vermieten können».

"Ohne Bereitstellungsaufwendungen"? Hätte SRF also die leerstehenden, unisolierten Fabrikhallen über den Geleisen tel quel übernommen und selber für ziemlich viel Geld den eigenen Bedürfnissen angepasst und arbeitsgesetzkonform (Tageslicht!) gemacht? Und asbestsaniert? Für das Geld wäre vermutlich knapp auch ein Studioneubau auf dem Dreispitz dringelegen...

Aber vielleicht liebäugelt man bei SRF da und dort in der Chefetage ja bereits mit einer Schliessung des Standortes Basel, weil bis in 5 Jahren Leutschenbach möglicherweise ausgebaut wird, wie hier in einer Testplanung von Zürich bereits angedacht: Synthesebericht_Leutschenbach_Mitte (application/download, 772 KB) (siehe auch hier). Und ist darum insgeheim nicht unfroh über den Korb der Post. Who knows?


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Montag, 1. Juli 2013


Abt. R.I.P. – heute: Ice-T


Liebe Leute, es obliegt mir die schmerzliche Pflicht, euch vom Hinscheiden des besten Katers zu berichten: 18 Jahre ist Ice-T geworden, der hier ja immerhin so etwas wie der Blogkater war, er hat Maggie Thatcher überlebt und Marc Rich, aber jetzt war doch fertig. Um 9:22 Uhr empfing er im Kleinbasel, wo er aufgewachsen war, in den Armen seines Herrchens, unter Streicheln seines Frauchens und reichlich Tränen von beiden den goldenen Schuss. R.I.P., Bro!


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Abt. Wem gehört die Stadt? - heute: den Banken?


1982 waren im Kanton Basel-Stadt Boden und Häuser drauf im Wert von insgesamt 8,6 Milliarden Franken verpfändet. Ende 2012 stand die Zahl bei 26,3 Milliarden. Das ist zum grössten Teil Geld, das Banken (und Pensionskassen und andere Kreditgeber) als Hypotheken gegen Zins an Käufer ausliehen für Immobiliengeschäfte, wofür ihnen als Gegenleistung die Käufer Teile eben dieser Immobilien als Sicherheiten verpfändeten für zusammengenommen diese Summen (wofür entsprechend Zinsen fällig sind). Stark vereinfacht: Im Zweifelsfall gehört soviel von Basel-Stadt den Banken.

Dass die "Grundpfandbelastung" in Basel-Stadt, wie das beim Statistischen und beim Grundbuch-Amt offiziell heisst, im Zeitraum, für den die Zahlen vorliegen, ziemlich stetig steigt,

einigermassen unbeeindruckt von anderen Faktoren wie Einwohnerzahl

oder durchschnittlichem Hypozins

o.ä., und sich innert 30 Jahren ziemlich exakt verdreifacht, verblüfft meinen Laienverstand doch irgendwie.

"Ein Ausdruck der Bautätigkeit!", erklärt mir freundlicherweise Walter Oswald, der Amtsleiter, die Entwicklung.

Konkret: Wenn z.B. Deine Eltern ihr Reihenhaus im Neubad, das sie in den 60ern für 200'000.- gekauft, und in den Jahrzehnten seither so gut wie abbezahlt hatten, in den letzten Jahren für eine knappe Million einer jungen Familie abtraten, und die dafür u.a. 700'000.- von einer Bank für Kauf und Renovation auftreiben mussten, stecken die 700'000.- jetzt auch in der kantonalen "Grundpfandbelastung". Ebenso wie die 2 Millionen, die Genossenschaft XY vor ein paar Jahren aufnahm, um ihre Wohnungen zu renovieren. Und die 10 Millionen des Spekulanten für die drei Häuser vom Ende des 19. Jahrhunderts im St. Johann und deren Abriss und Ersatz durch einen 0815-Block in den 90er Jahren. Wie auch die paar Dutzend Millionen für die im Bau befindlichen Neubauten auf der Erlenmatt usw. usw.

P.S. Aus dem Verlauf der durchschnittlichen Hypozinsen und der Grundpfandbelastung lässt sich - über den Daumen gepeilt - eine Grössenordnung berechnen, was "Basel" jährlich an Hypozinsen zahlt in absoluten Beträgen (in Mio.):

Erkenntnisgewinn von "det Janzem"? Muss ich mir noch ausdenken. Oder sag Du's mir.


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Sonntag, 30. Juni 2013


Abt. Wort zum Sonntag - heute: von Till K.


Aus seinem (10, Primarschüler) Beitrag in:

buch-till2

"Ich finde es wichtig, dass man viele Freunde hat und nicht oft alleine ist - dass man jemandem erzählen kann, wenn es einem nicht gut geht. Auch meine Familie ist mir sehr wichtig. Sie sorgt dafür, dass ich mich beschützt, dass ich mich nicht ausgeliefert fühle.

Wichtig für ein gutes Leben ist auch, dass man das hat, was man zum Leben braucht zum Beispiel eine Wohnung und genug Geld. Aber man sollte nicht alles haben. Ich finde es gut, wenn man sich noch etwas wünschen kann, wenn man Träume und Ziele hat. (...)

Angst vor dem Sterben habe ich nicht. Es muss ja jeder Mensch sterben. Man hat nur Angst, weil man nicht weiss, wann man sterben muss. Für mich ist es wichtig, dass ich zufrieden sterben kann, dass ich dann meine Ziele erreicht habe. Und ich möchte nicht an einem Unfall sterben, sondern alt werden und am Alter sterbe. Am Wichtigsten ist mir, dass ich nicht alleine sterben muss, dass dann jemand bei mir ist."


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Samstag, 29. Juni 2013


Abt. tell it like it is! - heute: Peter Weibel


1:1 Übernahme von Weibels Blog beim ZKM

Wir sind Daten – Hommage an Bradley Manning und Edward Snowden

Der Song zur Krise, der Sommerhit von Peter Weibel für die Security-Junta.

"Im Jahre 2001 organisierte das ZKM die erste Groß-Ausstellung zum Thema Überwachung CRTL [Space]. Rhetorik der Überwachung, von Bentham bis Big Brother. Zwei Jahre zuvor hat das ZKM mit der Ausstellung net_condition auf die veränderten Bedingungen der Kommunikation im Zeitalter des globalen Datenverkehrs hingewiesen.

10 Jahre später wird das Ausmaß der Überwachung durch das Internet auch vom Mainstream erkannt. Dank des Einsatzes von unglaublich couragierten und engagierten Individuen wie Bradley Manning und Edward Snowden wurde Licht auf die dunklen Seiten der staatlichen Datenspeicherung geworfen. Manning und Snowden verteidigten Demokratie und Bürgerrechte gegen die Übergriffe einer Security-Junta, welche die Politik immer eiserner in den Griff bekommt. Sonst kann man sich nicht erklären, warum Manning und Snowden, die nichts anderes getan haben, als ihre Bürgerpflicht zu erfüllen, ins Gefängnis geworfen und in die Flucht getrieben werden. Die freie Welt bedankt sich bei Manning und Snowden für die zivile Aufklärung. Hätten Menschen wie Snowden sich nicht geäußert, hätten die verantwortlichen Politiker wie Obama zu den militärischen Aktionen ihrer Geheimdienste in der Privatsphäre ihrer Bürger geschwiegen. Operation Citadel von Microsoft und FBI, das PRISM Überwachungsprogramm von NSA, das Projekt Tempora des britischen GCHQ zur Überwachung des globalen Datenverkehrs, etc. – sie alle verweisen auf das Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern. Wieso sollen daher die BürgerInnen ihren Staaten vertrauen?

Wir fordern aufgrund der informationellen Selbstbestimmung (das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen) als 20. Grundrecht: Der Staat darf seine BürgerInnen nicht ausspionieren."

Die "informationelle Selbstbestimmung" hatte übrigens bisher in Helvetiens Parlament keine Chance, weder als sie von linksgrün explizit, noch als sie von rechts implizit gefordert wurde.


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Freitag, 28. Juni 2013


Abt. Hausbesuch – heute: bei Dieter Behring


Die "Basler Zeitung" war auf Hausbesuch: Im ehemaligen Anwesen von Finanzjongleur Dieter Behring. Wir lesen von einer Autoeinstellhalle mit Autolift, von grossen Küchen, nicht ganz so grossen Balkonen und:

"Ein 40 Quadratmeter grosses Luxusbadezimmer mit grossem Whirlpool und beehbarer Dusche runden das Angebot im modernen Hinterhaus ab."
Wow! Eine "begehbare Dusche"! Will ich auch haben ...


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infamous for 8558 Days
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