Freitag, 16. August 2013


Abt. its electric


Ab Samstag gibts die ModelS auch in der Schweiz.


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Donnerstag, 15. August 2013


Abt. Kindergarten heute


So werden die Kinder an der Murbacherstrasse abgeholt.


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Abt. Journalismus heute


Die Rega reagiert auf den Bericht in der Weltwoche mit der Frage: "Wie viele Fehler darf ein einzelner Journalist eigentlich machen?" und listet auf drei Seiten Korrekturen auf: www.rega.ch


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Abt. freiwillige Kongressinserate - heute: EHBASEL13


Gerne leiten wir unaufgefordert und unentgeltlich diese Medienmitteilung weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am nächsten Montag 19.8. startet eine grosse, internationale Konferenz von Umwelt- und Gesundheitsfachleuten an der Messe Basel. 2000 Wissenschaftler aus der ganzen Welt (52 aus der Schweiz) präsentieren in Vorträgen, Symposien und Postern neueste und teilweise bristante Resultate zu den Auswirkungen von Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung auf die menschliche Gesundheit.

Es ist die weltweit grösste Konferenz dieser Art, die bisher stattgefunden hat. Gastgeber ist das Schweizerische Tropen- und Public Health Institut (Swiss TPH, eheml Schweiz. Tropeninstitut). Die Grösse der Konferenz unterstreicht die Spitzenstellung des Swiss TPH und der Universität Basel in diesen Forschungsbereichen.

Zu den Schwerpunkten der Konferenz gehören die gesundheitliche Belastung von Mensch und Umwelt durch Luftverschmutzung aus Verkehr, Verbrennungsanlagen, Öfen; Pestiziden, Plastikweichmachern wie Phthalat und Bisphenol-A oder Arsen; elektromagnetischen Feldern inkl. Handystrahlung, Lärm und natürlicher radioaktiver Strahlung zB von Radon.

Aber auch Themen wie die Auswirkungen von Schadstoffen auf Kinder, auf die menschliche Fruchtbarkeit, der Entstehung von Allergien oder Krebs, etc werden behandelt. Und auch erste Resultate zu den Auswirkungen der Strahlung nach Fukushima auf Jugendliche werden vorgestellt.

Medieninformation

Am Montag 19.8.2013 um 16 Uhr findet eine allgemeine Medieninformation zur Konferenz statt an der Messe Basel in Anwesenheit der Konferenzorganisatoren Prof. Nino Künzli und Prof. Martin Röösli vom Swiss TPH.

Am Dienstag 20.8.2013 um 12 Uhr gibt es zusätzlich ein Media Briefing (auf Englisch) im Konferenzzentrum mit einigen ausgewählten Themen der Konferenz.

Die Umweltexperten Prof. Nino Künzli (Luftverschmutzung ua.) und Prof. Martin Röösli (Strahlung inkl Mobiltelefon, Radon etc.) stehen für Interviews jederzeit zur Verfügung (auch im Vorfeld der Konferenz). Bei der Vermittlung weiterer Gesprächspartner bin ich gerne behilflich.

Weitere Auskünfte gerne jederzeit unter: +41 61 284 86 83 oder +41 78 675 22 07. Anmeldung für die Medieninformation am Montag gerne an: info-tph@unibas.ch

Aktuelle Medien-Informationen (Detailiertes Konferenzprogramm, Tippsheets, Kontaktlisten etc.) finden Sie in wachsender Zahl hier.

Website Konferenz: www.ehbasel13.org

Mit freundlichen Grüssen Christian Heuss

Head of Communication and Public Affairs Tel.: +41 61 284 8683 Fax: +41 61 284 8103 christian.heuss@unibas.ch

Swiss Tropical and Public Health Institute (Swiss TPH) Socinstr. 57, P.O. Box 4002 Basel, Switzerland

infamy-Gratistipp - Eine geballte Ladung Fachkompetenz, für ein paar wenige Tage in der Stadt: Macht was Gescheites draus!


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Mittwoch, 14. August 2013


Abt. Räuberstadt Basel durchlebt eine Flaute


Liegt es daran, dass auch Räuber Ferien machen? Oder der Medienverantwortliche bei der Basler Staatsanwaltschaft? Während der Sommerferienzeit herrschte Flaute bei den Raubüberfällen. Ausser am 9. Juli, als gleich drei Fälle gemeldet wurden (wobei einer davon mit den Worten "Wie erst jetzt bekannt wurde ..." begann).

Das hindert das Newsportal onlinereports.ch aber nicht daran, seine Meldungen nach wie vor mit "Raub des Tages" zu übertiteln. Aber vielleicht verstehe ich ja ganz einfach den Humor des Herausgebers nicht.

Wer Details wissen möchte: Hier sind sie.


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Abt. simple Fragen - heute: CentralParkBasel


Wollt ihr sowas oberirdisch und grün?

Oder wollt ihr euch da...

120425-Visualisierung-Buchner-Bruendler-Architekten-Basel-Staedtebau-Sudie-Hochstrasse-Quartierabschluss-Gleisfeld-Sued-SBB-cam2

... darunter ...

2011-09-29 14.14.36 2011-09-29 14.13.41

... begraben lassen in sowas...

Track Blue

... auf Befehl der SBB?

Unbenannt


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Abt. Wozu Twitter? - heute: für Prince!


Der Meister macht grad seine ersten Gehversuche:


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Dienstag, 13. August 2013


Abt. SVP ist gegen Völkermord. BaZ und Blocher auch


Zuerst mal die gute Nachricht, wie wir sie heute aus der "Basler Zeitung" aus dem Munde des grossen Meisters entnehmen können:

"... zum Beispiel das Verbot der Sklaverei, von Völkermord oder das Folterverbot. Da haben wir nichts dagegen."
Sagt Christoph Blocher, als Alt-Bundesrat betitelt, im Interview mit seinem Redaktionsassistenten Dominik Feusi. Nun gut, Interview kann man das ja nicht wirklich nennen, denn der Befrager tut nichts ausser Stichworte zu liefern. Oder ginge so etwas als ernst gemeine Frage durch?
"Wieso sind Sie der Meinung, das Völkerrecht habe an Bedeutung gewonnen und beeinträchtige das Schweizer Recht?"
Wieso er dieser Meinung ist, das kann er auch diese Frage hin ganz und gar ungestört vermitteln. Und es geht gleich im selben (Un-)Stil weiter:
"Wieso ist das Völkerrecht zentralistisch und sozialistisch?"
Eigentlich hätte man den Verleger oder Financier, also den Verwaltungsrat ja gleich den Leitartikel oder den Kommentar schreiben lassen können. Wenn Redaktor Beni Gafner es nicht lieber selber hätte machen wollen, was er denn auch – ganz im Sinne des Meisters – auch machen durfte:
"Auf dem Spiel steht der Fortbestand einer politisch und rechtlich souveränen Schweiz."
Und im eigentlichen Bericht über die Kampfansage der SVP an das Völkerrecht kommt, aller guten Dinge sind ja schliesslich drei, auch noch SVP-Parteipräsident Toni Brunner ausführlich zu Wort.

@patpatpat: Warum ich die "Basler Zeitung" noch immer lese? Zitat Goethe (bzw. Mephistopheles), Faust I: "Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern, Und hüte mich, mit ihm zu brechen."


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Abt. Anfrage - heute: BAG und "health claims"


An lebensmittelsicherheit @ bag admin.ch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hier auf Ihrer Website [BAG, Thema "health claims"] lese ich unter anderem:

Um die gesundheitsbezogenen Angaben zu belegen, müssen die Firmen dem BAG Unterlagen einreichen, welche ihre Aussagen spezifisch mit Humanstudien belegen.
Im .pdf-Dokument, verlinkt auf derselben Seite über "Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gemäss Art. 29g", werden zugelassene "health claims" aufgeführt für Produkte von Danone und Nestlé. Daraus schliesse ich, dass für die Zulassung dieser "health claims" bei Ihnen Unterlagen vorliegen, welche die zugelassenen Aussagen "spezifisch mit Humanstudien belegen".

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie deshalb, mir die Unterlagen von Nestlé und Danone, die diese eingereicht hatten, um die Zulassung der "health claims" zu beantragen, und auf die sich das BAG in seinem Entscheid stützte, in elektronischer Form zukommen zu lassen.

Oder, alternativ, falls das nicht möglich sein sollte:

Nennen Sie mir bitte die Titel der Studien, die die beiden Firmen in den Unterlagen aufführen, und die als Grundlage dafür dienen, dass das BAG die "health claims" zugelassen hat.

Besten Dank für Ihr Entgegenkommen.

Und jetzt mal Tee trinken und abwarten.


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Montag, 12. August 2013


Abt. Montagsrätsel - heute: Wo sind wir?



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Abt. strange bedfellows - heute: Naturaplan & Nestlé


Unbenannt

Anlässlich des Auftauchens von Nestlés LC1-Joghurt bei Coop mit der Bio-Knospe aus Anlass von 20 Jahren Naturaplan sei daran erinnert, dass das, was als Promospruch darauf steht ("Reguliert sanft und natürlich die Verdauung") für JEDES Joghurt gilt, wenn Du gesund bist und täglich eines isst. Das ist KEINE LC1-spezifische Wirkung!

Es handelt sich bei der Aussage auf der Verpackung um einen so genannten "health claim". "Reguliert sanft blablabla" ist abgesegnet durch das Bundesamt für Gesundheit BAG. Die Behauptung muss gegenüber dem BAG belegt werden. Das BAG schreibt:

Um die gesundheitsbezogenen Angaben zu belegen, müssen die Firmen dem BAG Unterlagen einreichen, welche ihre Aussagen spezifisch mit Humanstudien belegen.
Allerdings übt sich das BAG in vorauseilender Intransparenz und stellt die Grundlagen für sein "OK" zu dem "health claim" von Nestlé NICHT online. Gerne hätte man selber die Studien nachgelesen, die belegen dass LC1 "sanft reguliert etc. pp." und aufgrund derer das BAG entschieden hat, aber die Angaben fehlen. Und auch Nestlé selber geizt und schreibt lediglich, "die wichtigsten Aussagen der 38 durchgeführten Studien" beträfen "die positive Wirkung von Nestlé LC1 auf den Magen-Darm-Trakt (...)", ohne allerdings auch nur eine einzige der 38 "Studien" als Referenz zu nennen.

Nestlé schüttet in LC1-Joghurts zusätzlich das Milchsäurebakterium "Lactobazillus johnsonii La1". Zwar kommen diese Bakterien schon natürlicherweise in unseren Innereien vor, aber mit einer Ladung solchen Joghurts werden's für ein paar Stunden halt noch mehr. L. johnsonii zählt zu den so genannten "Probiotika".

Eine Beurteilung der Europäischen Nahrungsmittelbehörde EFSA zu weiteren "health claims", das Bakterium "Lactobazillus johnsonii La1" betreffend, die übrigens zu ziemlich vernichtend negativen Urteilen kommt, führt in ihren Literaturangaben genau 1 Studie an, die sich explizit mit der Auswirkung des Bakteriums im LC1 auf unsere Innereien befasst: "Improvement of the human intestinal flora by ingestion of the probiotic strain Lactobacillus johnsonii La1" (LC1-Studie (application/pdf, 382 KB) ). Durchgeführt hat sie Nestlé Japan.

Für die Studie schluckten von 22 Japanerinnen die Hälfte 21 Tage lang 120 ml Jogurth mit L. johnsonii, und die andere Hälfte Jogurth ohne. Die Resultate: Bei denen, die johnsonii assen, hatte es johnsonii im Stuhl. Surprise! Und alle mussten häufiger als zu vor auf die Toilette. Surprise, Surprise!

Vielleicht ist es aber sowieso bald vorbei mit solchen "health claims" auf Joghurts. Das BAG schreibt:

Unklarheiten bestehen nach wie vor bei den gesundheitsbezogenen Angaben bei Produkten, welche mit probiotischen Keimen angereichert werden, da diese Angaben in der EU nicht zulässig sind.
Dort machte sich Nestlé also heute bereits strafbar, wenn auf den LC1-Packungen stünde, womit die Firma hierzulande noch durchkommt. Auf der Promo-Website für Deutschland unter "lc1.de" steht denn auch nicht zufällig nichts von all dem, was Nestlé unter "lc1.ch" behauptet...


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Sonntag, 11. August 2013


Abt. Ähnlichkeiten - heute: FISA, FISC & NDG, BVGer


Der Präsident einer Abteilung des Bundesverwaltungsgerichtes soll künftig auf Antrag des "Nachrichtendienstes des Bundes" (NDB) entscheiden darüber, ob der NDB besondere Bespitzelungsmethoden einsetzen darf.

Aus dem Bericht zum "Nachrichtendienstgesetz NDG":

Der Bundesrat beantragt die Einführung folgender neuer, genehmigungspflichtiger Informationsbeschaffungsmassnahmen im Inland:

  • Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs,
  • Auskünfte über die Fernmelde- und Postverbindungen überwachter Personen,
  • Auskünfte über den Standort von Antennen, mit denen das Mobiltelefon einer überwachten Person verbunden ist,
  • Einsatz von technischen Ortungsgeräten, um den Standort und die Bewegungen von Personen oder Sachen festzustellen,
  • Einsatz von technischen Überwachungsgeräten zur Abhörung oder Aufzeichnung von Privatgesprächen und zum Beobachten oder Aufzeichnen von Vorgängen an nicht öffentlichen Orten,
  • Eindringen in Computersysteme und –netzwerke zur Beschaffung von Informationen oder um den Zugriff auf Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen,
  • Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder von Personen mitgeführten Behältnissen.

Voraussetzung für den Einsatz dieser Massnahmen sind die vorgängige Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht und die anschliessende Freigabe durch die Chefin des VBS, bzw. den Chef des VBS.

Konkret läuft das dann so ab, schreibt der Bericht:
Im Einzelnen gestaltet sich das Vorgehen wie folgt:

  • Der NDB stellt dem Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Einsatz einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme.
  • Die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts prüft den Antrag und entscheidet auf Genehmigung oder Ablehnung der beantragten Massnahme, bzw. kann sie oder er die Akten ergänzen lassen.
  • Bei Genehmigung der Massnahme entscheidet die Chefin oder der Chef des VBS anschliessend über deren Freigabe.
  • Danach kann der NDB die Massnahme vollziehen oder beauftragten Dritten (z.B. dem Dienst ÜPF) eine Anordnung zustellen.
Margrit Sprecher schrieb unlängst ein Portrait über Markus Metz, den obersten Chef des für die Anträge des "Nachrichtendienstes" zuständigen Bundesverwaltungsgerichtes.
In seinem Büro protzen weder pompöse Hodlers noch plakative Amiets. Hier hängen ein paar hingehauchte Bleistiftzeichnungen, daneben prangt ein tibetisches Gebetstuch. Ja, er ist praktizierender Buddhist. Ja, er meditiert täglich.
Die Präsidenten der Abteilungen sind aktuell: André Moser, Hans Urech, Antonio Imoberdorf, Walter Lang und Muriel Beck Kadima. Eine dieser Personen wird also künftig die Anträge des NDB behandeln - wenn das NDG durchkommt.

Damit ähnelt das "Nachrichtendienstgesetz" (NDG) entfernt dem Foreign Intelligence Surveillance Act und erhält das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht einen ähnlichen Status, wie in den USA der United States Foreign Intelligence Surveillance Court.

Die parlamentarische Oberaufsicht über den NDB soll gemäss NDG bei der Geschäftsprüfungsdelegation liegen, also bei Pierre-François Veillon (SVP, VD), Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG), Claude Janiak (SP, BL), Alex Kuprecht (SVP, SZ), Ueli Leuenberger (G, GE) und Paul Niederberger (CVP, NW).

Die TaWo hatte es vor den Sommerferien mal vom NDG und der baselstädtischen Haltung dazu. Und so stellt sich grundrechte.ch in der Vernehmlassung zum NDG.


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infamous for 8558 Days
Sperrfrist: 14.04.25, 05:43

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Foto: Fonzi Tromboni Gestern abend war grosses Fotoshooting im Studio zu Sankt...
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Abt. Keintunnel CH
Mehr Infos hier: https://www.umverkehr.ch/referendum
by bagger (23.09.23, 11:32)