Donnerstag, 15. Dezember 2011


Abt. Verurteilt - heute Robin & Hood


Der "CS-Datenklau" ist erledigt. Wie zu erwarten war, dauerte die Verhandlung, die eigentlich keine war, vor dem Bundesstrafgericht nur sehr kurz. Robin, von Robin & Hood, hat 2 Jahre bedingt und 3'500 Franken Busse aufgebrummt erhalten. That's it. Hood ist seit dem 29.9.2010 tot.

Erstaunlich? Nun ja. Der Tote, Hood, wird in der Anklageschrift nach Kräften angeschwärzt. Er erscheint als der eigentlich aktive Böse. Was der jetzt verurteilte ex-CS-Mann tat, verblasst dagegen und schrumpft auf eine bloss fehlgeleitete, leicht naive, vom schnöden Mammon leider verführte, eigentlich ehrbare (Anklageschrift: "Interesse an der Nazi-Zeit bzw. im Zusammenhang mit dem Holocaust") Neugierde, kombiniert mit einem dummen Zufall (Anklageschrift: "Aktentasche im Fitnesscenter liegen gelassen").

Die Bundesanwaltschaft (BA) hält ganz offensichtlich den Ball flach. 2'500 Kunden mit einem Vermögen von 2 Milliarden an Deutschland "verraten" (was dort zu hunderten von Verfahren führt): und dafür gibt's grad mal 2 Jahre bedingt und ein bisschen Busse.

Wer hat Interesse daran, dass der Fall möglichst rasch, ohne grosses Aufsehen, ohne öffentlichen, langwierigen Prozess mit allem drum und dran, erledigt und damit schubladisiert wird? Wohl nur die CS. Was, wenn die CS über ihre Kanäle der BA hat zu verstehen gegeben, sie solle die Sache klein fahren? Nur mal als Gedankenexperiment. Denn ihr Reputationsschaden wär langfristig vermutlich ungleich grösser, wenn jetzt alles ans grelle Licht käme (u.a. dass sie geschlampt hat im Umgang mit den Kundendaten?) und die Richter im Laufe der Verhandlungen plötzlich den Eindruck bekämen, dass alles - wer weiss? - ganz anders war, als in der Anklageschrift steht? Der Fall hat die CS bereits u.a. 150 Millionen gekostet, die die Bank an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zahlte letzten September, damit dort das Verfahren eingestellt wird gegen sie. In der Schweiz könnte als Aequivalent für die 150 Millionen gelesen werden, dass die CS als Klägerin darauf verzichtet, lautstark für ihren Ex-Angestellten die Maximalstrafe zu fordern. Denn, wie sagte, laut SDA, der Richter?

Das Strafmass von zwei Jahren bedingt sei «knapp am unteren Ende von dem, was das Gericht noch als angemessen ansieht», sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bis zu 20 Jahren Haft könnten bei qualifiziertem wirtschaftlichen Nachrichtendienst drohen, ergänzte er.
2 Jahre bedingt, statt 20 Jahre Haft: Dem Verurteilten ist's zu gönnen. Die Devise der CS ist offenbar: "Back to business!" so schnell wie möglich.

Der Tote kam im Ganzen äusserst gelegen. Was ihn in den mutmasslichen Selbstmord trieb, wäre die eigentliche Geschichte. Aber die wird wohl nie jemand erzählen.


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Abt. Mikropolitik - heute: Wem gehört die Stadt?


Wo liegen die grössten Privatanwesen im Stadtkanton (Villa mit Park drumrum u.ä.)? Der online-Stadtplan hilft bei der Suche von Auge. Und verrät praktischerweise auch gleich, wem diese völlig anachronistischen Latifundien auf Stadtboden mit ergo extremem Verdichtungspotential, gehören.

Die ineffizientesten Bodenverbraucher im Kanton sind - über den Daumen gepeilt und ohne Gewähr auf Vollständigkeit:

  • Die Erben der - laut "Der Sonntag" vom 20.11.11 verstorbenen - Gönnerin des Europainstituts Corinna Marie Rose von Schönau besitzen drei Villen mit insgesamt gut 18'000m2 grünem Umschwung mitten im Gellert
  • Daniela Schlettweins Anwesen in Riehen ist 9'800m2 gross.
  • Marcel Ospels Villa im Gellert gehört jetzt der Immobude seiner Frau, seit gestern bekannt als BaZ-Aktionärin, steht alleine auf 7'500m2 Boden und beherbergt aktuell ein Tagesheim.
  • Urs Bötsch belegt 6'000m2 auf dem Bruderholz,
  • Maja Oeri 5'000m2
  • Oliver Ehinger gleich hinter'm Kunstmuseum 5'000m2
  • Peter Christoph Hoffmanns Anwesen umfasst 4'300m3 ein Steinwurf neben dem Aeschenplatz
  • Bruno Ditzlers Schwimmbad auf dem Bruderholz ist von 4'000m2 Land umgeben
  • Vischers und Burckhardts beim Grossbasler Brückenkopf der Wettsteinbrücke machen sich auf 3'600m2 breit

Weit abgeschlagen: Gigi & Andreas Oeri und Robert & Christiane Thomi mit Villen auf dem Bruderholz auf Grundstücken mit je "nur" 2'500m2 Fläche.

Aber ihr dürft natürlich gerne weiterhin über einen Schlitz in der Kaserne diskutieren, wenn euch das gut tut. Oder günstigen Wohnraum z.B. in den Rosentalhäusern vernichten.

P.S. Das grösste zusammenhängende Grundstück auf dem Bruderholz, wenn mich mein Augenmass nicht täuscht, in Privatbesitz gehört der "Radio und Fernsehgenossenschaft Basel". Es umfasst 8'800m2. Kein Wunder wird das Radiostudio von dort vertrieben (Auszug ist beschlossen) und läuft darum einigen Immobilienleuten bereits das Wasser im Munde zusammen. Zum Beispiel dem Versicherungsmann und FDP-Grossrat Christophe Haller.


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Abt. social engineering - heute: Trojaner von der HKB?


Wer, wie die Hochschule der Künste Bern, mir einen USB-Stick schickt auf dem steht, ich solle irgendwas anklicken, und dann liefe etwas ab, das ich genau ein einziges Mal "sehen, hören, geniessen" könne, weil die Clips danach "automatisch und definitiv gelöscht" würden, und mich gleichzeitig für dumm verkauft mit der Aussage "Dieser Vorgang stellt keine Gefahr für Ihr Computersystem dar", muss sich nicht wundern, wenn sein Stick unbenutzt und sofort im Abfall und das Päckchen am infamy-Pranger landet: Hochschule der Künste verschickt Trojaner? Würde ich je eine Bank oder sonst ein sensibles Ziel hacken wollen, würd ich mich als HKB tarnen und genau solche Päckchen verschicken. Zur Nachhilfestunde hier lang.


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Abt. Urteilseröffnung - heute: Robin & Hood


S. L. und W. U., wir nennen sie Robin & Hood, haben geholfen, mindestens mehreren hundert deutschen Steuerflüchtlingen, die ihr Geld bei der Credit Suisse in der Schweiz parkierten, das Handwerk zu legen. Hood ist tot. Robin erfährt in diesen Minuten, heute um 10 Uhr, das Urteil für seine Tat in Bellinzona vom Bundesstrafgericht.

Gemäss der Bundesanwaltschaft (BA) begann 2007 der CS-Angestellte Robin "aus Zeitvertreib, Leidenschaft sowie historischem Interesse an der Nazi-Zeit bzw. im Zusammenhang mit dem Holocaust" gezielt Bankkundendaten aus den CS-Computern rauszupopeln. Und die habe er dann von Hand vom Bildschirm auf Papier abgeschrieben. Sein Sammelsurium von Listen mit Kundendaten führte Robin mit sich rum in einer Aktentasche. Dummerweise liess er diese aber eines Tages in einem Fitnesscenter liegen, sagt die Bundesanwaltschaft. Vermutlich in der zweiten Hälfte 2007. Pech für ihn. Denn dort fand sie Hood, der im gleichen Center trainierte. Kurz danach gab Hood Robin die Tasche zurück. Und schwärmte ihm vermutlich gleichzeitig davon vor, wie viel die Daten wert seien. Hood wollte wissen, wie Robin die Daten beschafft hatte und ob er dabei beobachtet worden sei. Und er bot, laut Bundesanwaltschaft, Robin Geld dafür an, wenn der ihm noch mehr davon liefere. Robin willigte ein und recherchierte während des ganzen Jahres 2008 gegen 2'500 Datensätze "vorwiegend von vermögenden und in Deutschland wohnhaften Bankkunden", wie die BA sagt. Auf den Konten lagen insgesamt rund 2 Milliarden Franken.

Hood nimmt im Laufe von 2009 Kontakt auf mit deutschen Behörden. Im Winter 09/10 trifft er sich, verkleidet mit Sonnenbrille, Trenchcoat und Kappe, verschiedentlich mit deutschen Staatsanwälten. Die Daten gefallen und man wird handelseinig. Ueber den Notar A.L. zahlen die Deutschen Hood Ende ‘09, Anfang ‘10 ingesamt 2,5 Milionen Euro auf Konti in Deutschland, Oesterreich und Tschechien. 893’000.- Euro gingen mit dem Vermerk “Erbschaft gemäss Aufteilungsvereinbarung” auf ein Konto in Oesterreich. Die dortige Bank wurde hellhörig, als plötzlich so ein grosser Betrag auf Hoods Konto landete. Sie erstattete darum Meldung bei ihren Behörden wegen des Verdachts auf Geldwäscherei und fragte beim Absender, dem Notar, nach, woher denn das Geld stamme. Die österreichischen Behörden erstatteten gleichzeitig Meldung an die Schweizer Behörden, denn Hood lebte in der Schweiz. Die Oberfinanzdirektion Rheinland bestätigte daraufhin nach Oesterreich, dass das beim Notar hinterlegte Geld bestimmt sei für die Begleichung “einer vertraglichen Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen”. Die Schweizer Bundesanwaltschaft schreibt dazu: “Dies war ein erster und konkreter Hinweis darauf, dass Hood (Nein, sie nennt ihn nicht so!) womöglich mit dem Verkauf von illegal erlangten Bankkundendaten für 2,5 Mio Euro an das Bundesland Nordrhein-Westfalen in Verbindung stehen könnte.” Es scheint ergo, als ob die Deutschen mit ihrer Auskunft an Oesterreich Hood den Schweizern ans Messer geliefert haben. Jedenfalls notiert die BA in ihren Akten, sie habe im Januar 2010 erstmals Hinweise auf Hood. Und am 6. Februar 2010 eröffnete sie darum eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen u.a. wirtschaftlichen Nachrichtendienstes.

Im März 2010 ahnen Robin und Hood nicht, dass ihnen die Schweizer schon ziemlich dicht auf den Fersen sind, als sie in Prag mehrere Konti eröffnen. Am 9. März landen aus Deutschland auf einem 921’000 Euro. Hood überweist Robin davon einige zehntausend auf dessen Prager Konto. Man darf annehmen, dass die zwei erst Mal ausgedehnt feierten...

Ende Juli 2010 kommt die Zürcher Kantonspolizei definitiv zum Schluss, dass Hood vom Deutschen Notar A.L. 893’000 Euro erhalten haben muss. Die Schlinge beginnt sich zuzuziehen um Robin & Hood.

Am Morgen des 14. September 2010 schlägt die BA zu. Sie verhaftet Hood vor den Augen verduzter Nachbarn. Er landet im Regionalgefängnis Bern. Es sollte die vorletzte Reise seines Lebens sein. Gleichentags stürmt die BA die Wohnung von Robin. Der ist aber grad bei seiner Freundin in Prag. Die Schweizer Behörden reagieren rasch. Sie informieren ihre tschechischen Kollegen, und die schlagen am 15.9.2010 zu. Robin wird in der Wohnung seiner Freundin verhaftet und in Abschiebungshaft genommen. Er sitzt im tschechischen Gefängnis bis zum 18. November 2010. An dem Tag wird er in die Schweiz ausgeliefert. Da ist Hood aber bereits tot. Denn Hood, gemäss dem Obduktionsbericht, erhängte sich in der Nacht vom 28. auf den 29. September 2010 in seiner Zelle, mitten in Bern.

Der geständige Robin wird, wenn das Bundesstrafgericht dem Antrag der BA stattgibt, heute davonkommen mit 2 Jahren bedingt, ein paar zehntausend Franken Busse und Prozesskosten.


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