Dienstag, 24. Dezember 2013


Abt. Studiengebührenerhöhung - heute: Ist sie illegal?


Von rechtsbürgerlichen Baselbietern (SVP, BDP, FDP) losgetreten, von der SP im Landrat nicht aufgehalten (siehe Votum Joset) und von SP und BastA! im Stadtkanton nicht verhindert (in der BKK regte sich einen Moment lang Widerspruch, zu einem eigenständigen Bericht mochte sich die Kommissionsminderheit dennoch nicht durchringen), ist die Studiengebührenerhöhung an der Uni Basel um über 20% vielleicht nur noch auf dem Rechtsweg zu verhindern (ausser ev. per Referendum). Weil sie, wenn wir dieses Bundesgerichtsurteil von 2004 im Sinne der Studierenden lesen, schlicht illegal ist:

Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Universitätsrat der Universität Basel (staatsrechtliche Beschwerde)

Die Gebührenordnung der Universität Basel verfügt mit dem kantonalen Universitätsgesetz über eine hinreichende formellgesetzliche Grundlage für die Erhöhung der Semestergebühren, solange diese sich im Rahmen des landesweit allgemein Üblichen hält. Dies ist bei einer Erhöhung um Fr. 100.-, nachdem die Gebühren letztmals 1997 erhöht worden sind, zu bejahen. Für künftige Erhöhungen, die deutlich über die Teuerung hinausgehen, erweist sich die bestehende formellgesetzliche Grundlage indessen als ungenügend (E. 2).

Zwar hat sich die Rechtslage seit 2004 insofern verändert, als heute der Universitätsrat die Berechtigung, die Gebührenhöhe festzusetzen, im Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel von 2006 zugesprochen erhält (Artikel 14, und insb. Artikel 25; siehe auch Gebührenordnung der Uni Basel).

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Teuerung seit der letzten Erhöhung der Studiengebühren 2003 lediglich 6% betrug, laut Teuerungsrechner des Bundesamtes für Statistik. Mit der von rechts u.a. finanz- und bildungspolitisch begründeten, am 20.12 den Studierenden als Weihnachtsgeschenk unter den Baum gelegten Erhöhung um CHF 150.- steigt der Betrag aber um sagenhafte 21%.

Damit steht die Frage im Raum, ob für diese Erhöhung, "die deutlich über die Teuerung" hinausgeht (um 250%), die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen.

Ob sich vielleicht angehende oder ausgebildete JuristInnen mal über die Ausführungen des Bundesgerichts beugen könnten?

Es wär doch ganz nett, wenn Ueli Vischer, seinem Universitätsrat, dem Grossen Rat, dem Landrat, der Reinacher SVP und insbesondere dem Mathematiklehrer und SVP-Landrat Paul Wenger eine Missachtung der gesetzlichen Spielregeln nachzuweisen wäre…


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