Dienstag, 17. Dezember 2013


Abt. Makropolitik - heute: Wohnflächenverbrauch


Auf der Frontseite des Tagi heute die Geschichte, dass offenbar der Bundesrat mit demselben Parameter hantiert,...

Wohnflächenbedarf ... Wohnflächenbedarf ...

... wie die Regierung in Basel-Stadt: die Wohnfläche pro Kopf und deren Entwicklung:

Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP) hat unlängst verlauten lassen, auch die Nachfrage nach grösseren und besser ausgebauten Wohnungen sei «markant» gewachsen: «Belegte eine Person 1980 noch 34 m² Wohnfläche, sind es heute rund 50 m².»
Der Bundesrat versuche, so der Tagi, "im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Einwanderungsinitiative zu beweisen, dass nicht allein die Zuwanderung zur Wohnungsknappheit in Teilen der Schweiz geführt habe." Sondern eben auch die im Laufe der Jahre angeblich immer fetteren Raumbedürfnisse derer, die schon da waren.

Allerdings, so die Aussage des Tagis, übertreibe oder verzerre der Bundesrat die Zahlen, die real a) tiefer seien und b) stagnierten.

Während der Bundesrat mit dem Parameter "ex post" argumentiert, setzt ihn die baselstädtische Regierung "ex ante" ein. Sie extrapoliert die Entwicklung der angeblich grassierenden "adipositas spatii" regelmässig in die Zukunft, wie infamy schon verschiedentlich feststellte. Zu erkennen ist dies beispielsweise an dieser von ihr gerne und viel verwendeten Grafik, bei welcher der Faktor "Zunahme der Wohnfläche pro Person" über 50% der Begründung für die primär investorenfreundliche Ausweitung der Baukampfzonen, a.k.a. "Entwicklungsbedarf", in der Zukunft ausmacht. Man könnte dem auch "geplante Raumverschwendung" sagen:

Das ist etwa so, als ob McDonalds immer grössere Hamburger plant, weil seine Kundschaft immer dicker wird.


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Abt. the struggle continues - heute: @ Uni BS


Nachtrag: Die "Studentischen Körperschaft der Universität Basel" meldete sich zu Wort zur Art und Weise, wie die Studierenden vom versammelten Grossen Rat dem Baselbieter SVP-Stammtisch geopfert wurden:

Der Protest geht weiter!

// verabschiedet am 12.12.2013, als dringliche Stellungnahme gemäss § 34 Abs. 3 des Statuts der Studentischen Körperschaft der Universität Basel //

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Studierendenschaft der Universität Basel nimmt äusserst enttäuscht den am Mittwoch gefällten Entscheid des Kantons Basel-Stadt bezüglich des zukünftigen Budgets der Universität zur Kenntnis.

Trotz der öffentlich-bekannten Stellungnahmen, Aktionen und detaillierten Argumentation der einzigbetroffenen Gruppe - der Studierenden - hat der Regierungsrat die höchstproblematische Bedingung der Studiengebührenerhöhung in dieser Budgetvorlage weiterhin bestehen lassen.

Einzig erfreulich an der Unibudget-Debatte ist, dass unabhängig der politischen Gesinnung und parteilichen Zugehörigkeit viele Grossräte eindeutige Vorbehalte bzw. klar ablehnende Positionen gegenüber der Studiengebührenerhöhung an der Universität Basel vertraten. Darüber hinaus nimmt die Studierendenschaft der von Grossräten monierte Verfahrensweg des Regierungsrats die Vorlage als unveränderliches Werk den Volksvertretern zu präsentieren als sehr bedenklich wahr. Man hat den Grossräten nicht die Möglichkeit geboten über die Bedingung der Studiengebührenerhöhung separat zu entscheiden und das Parlament dadurch vor vollendeten Tatsachen gestellt.

Der studentische Protest gegen eine Umsetzung der Studiengebührenerhöhung wird durch diesen Entscheid nicht stillgelegt.

Freundliche Grüsse,

Für die skuba Lisa Liebhart Andreas Pehr Co-Präsidentin Co-Präsident Ressort Qualitätssicherung Ressort Lehre qs-skuba@unibas.ch lehre-skuba@unibas.ch

Man darf gespannt sein, wie der Protest tatsächlich weitergeht. Der Grossratsbegschluss über die Beiträge an die Uni Basel wurde am 14.12. im Kantonsblatt veröffentlicht. Die Referendumsfrist läuft bis zum 25. Januar:
14.12.2013 Grosser Rat Grossratsbeschluss betreffend Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2014 2017 für die Universität Basel

Vom 11. Dezember 2013

Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 13.1263.01 vom 27. August 2013 sowie in den Bericht der Bildungs- und Kulturkommission Nr. 13.1263.02 vom 13. September 2013, beschliesst:

  1. Der Leistungsauftrag der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an die Universität Basel für die Jahre 2014– 2017 mit einem Anteil des Kantons Basel- Stadt am Globalbeitrag von insgesamt CHF 650'100'000 wird genehmigt. Dabei werden folgende Jahrestranchen bewilligt: 2014: CHF 161'100'000, 2015: CHF 163'200'000, 2016: CHF 165'300'000, 2017: CHF 160'500'000.
  2. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Landrats des Kantons Basel-Landschaft.

Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum.

Basel, 11. Dezember 2013

Namens des Grossen Rates Der Präsident: Dr. Conradin Cramer Der I. Sekretär: Thomas Dähler

Ablauf der Referendumsfrist: 25. Januar 2014

Unterschriften sammeln, fertig, los?


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