Abt. Banana Republic - heute: Basel-Stadt


Das baselstädtische Kantonsparlament hat am maximalen Gewinnsteuersatz geschraubt auf Antrag seiner WAK, der Wirtschafts- und Abgabekommission. "Einstimmig bei 5 Enthaltungen" ging die Steuersenkung durch, entnehmen wir dem Beschlussprotokoll (der Entscheid ist übrigens referendumsfähig gemäss Paragraph 52 der Kantonsverfassung, aber wer sammelt heute noch gegen solche Geschäfte innert 42 Tagen ab 13.11.2010 2'000 Unterschriften?). Früher hatten wir bereits auf die BaZ-Erläuterungen, basierend auf dem entsprechenden Ratschlag der Regierung, hingewiesen, die ausbreiten, wer davon profitiert: Höchstens 1 von 5 Unternehmen im Kanton. Nicht die 7'000 KMU, bei denen bleibt der Steuersatz exakt wie er ist. Nur die eigenkapitalrenditestarken Banken und Chemiebetriebe haben etwas von der Senkung. In Zahlen, gemäss Ratschlag: hautpsächlich 30 Betriebe, die 84% des Gewinnsteuerertrags bezahlen, profitieren. Wir erinnern uns, wie der Gewinnsteuersatz funktioniert: 9% Gewinnsteuer zahlen alle; dazu addiert wird die Eigenkapitalrendite in Prozent. Mehr als 22% muss aber niemand zahlen. Das heisst: Je Rendite, desto Steuersatz. Wenn Du also mit wenig Eigenkapital regelmässig dicke Gewinne einfährst (Bank), zahlst Du darauf mehr Steuern, als wenn du Deinen mit wenig Eigenkapital arbeitenden 10köpfigen Handwerksbetrieb einigermassen durchbringst und Ende Jahr noch ein bisschen was übrig bleibt. Wer braucht jetzt die Erleichterung? Zugespitzt: Die Abräumer oder die Hungerleider? Wer kriegt die jetzt vom Parlament beschlossene Erleichterung? Die Abräumer. Wenn wir etwas genauer hinschauen, wird auch ersichtlich, warum nur die Profiteure profitieren: Letztere haben sich die Steuerreduktion von einem ihrer Angestellten in der WAK auf den Leib schneidern lassen (nachdem die Regierung im Ratschlag die Richtung vorgegeben hatte). Lukas Engelberger, Präsident der WAK, schreibt über sich auf seiner Website:

Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Bär & Karrer in Zürich arbeite ich seit September 2005 als Rechtskonsulent beim Healthcare-Unternehmen ROCHE.
Die von ihm präsidierte WAK teilt am 29.10. mit:
Die WAK will wie der Regierungsrat den Maximal-Satz bei der Unternehmensgewinnsteuer schrittweise von 22 auf 20 Prozent senken, allerdings rascher als die Regierung: Der maximale Gewinnsteuersatz soll auf das Steuerjahr 2011 hin um ein ganzes statt um ein halbes Prozent sinken. Insgesamt sollen die Unternehmen - im Vordergrund stehen ertragsstarke Basler Firmen - um rund 48 Mio. Franken pro Jahr entlastet werden.
Im zugrundeliegenden Bericht der WAK geht's dann auf Seite 5 so richtig zu Sache:
In den Diskussionen über die verschiedenen Möglichkeiten für Steuererleichterungen bei den juristischen Personen zeigte sich rasch und deutlich eine mehrheitliche Präferenz für eine Senkung des Gewinnsteuer-Maximalsatzes. Mit der Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes werden vor allem ertragsstarke Unternehmen entlastet. Dabei handelt es sich meist um grosse Unternehmen, die wesentlich zu den Steuereinkünften des Kantons Basel-Stadt beitragen und als grosse Arbeitgeber für die gesamte Region eminent wichtig sind. Hingegen werden weniger ertragsstarke Unternehmen von der Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes kaum profitieren können, da sie ohnehin nicht mit dem höchsten Gewinnsteuersatz besteuert werden. Daraus lässt sich im übrigen auch schliessen, dass für weniger ertragsstarke Unternehmungen die Steuersituation im Kanton Basel-Stadt nicht derart unvorteilhaft ist wie für die ertragsstarken Unternehmen, was sich auf die Methode der Gewinnbesteuerung nach Ertragsintensität zurückführen lässt (vgl. Abschnitt 2.2.3 des Ratschlags). Die Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes ist als wichtiges Signal und Standortargument für die bedeutenden ansässigen Firmen zu verstehen.
Im Ratschlag des Regierungsrates betreffend Steuersenkungen, den die WAK zu diskutieren hatte, lesen wir zudem, dass die Regierung zwar auch andere Modelle der Steuersenkung bedacht hat (linear ansteigender Satz oder Sockelsatz runter; vor allem Letzteres hätte allen etwas gebracht!), diese aber vom Tisch wischte, weil sie sich "weniger gezielt zugunsten der ertrags- und steuerstarken Unternehmen einsetzen lassen und weniger zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Kantons beitragen" (Ratschlag Seite 7). Die profitstarken Grosskonzerne fördern war also von Beginn weg das erklärte Ziel der Regierung. Und: Die 7'000 KMU im Kanton hat sie aktiv ausgeblendet. KMUs zahlen zwar zusammen "nur" rund 57 Millionen Gewinnsteuern (die übrigen 1500 Grossbetriebe zahlen 619 Millionen) (Ratschlag, Seite 6), aber hätten wohl geradesogut gewusst, was tun mit dem Mehr an übrig bleibendem Geld, wie die "Grossen". Ob die 1 Enthaltung in der entscheidenden Abstimmung innerhalb der WAK (8 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) ihr Präsident und Roche-Angestellter Engelberger war, als es in der 11kföpfigen Kommission (davon 3 SP, 1 Grün) um die Steuersenkungen zugunsten der künftigen Gewinne seines Arbeitgebers ging, ist dem Bericht leider nicht zu entnehmen.

Boomtown Rats: "Banana Republic", 1980. Als wir 30 Jahre naiver waren...

Bestechung?

Nein, sowas gibt es in der Schweiz kaum. Hier Besticht man die Leute nicht und bezahlt auch keine Schmiergelder... Man schickt gleich die eigenen Angestellten in die politischen Komissionen, nimmt die Politiker in den Verwaltungsrate mit unverhältnismässigen "Vergütungen" oder man bezahlt einfach für irgendwelche Dienstleistungen horrende "Beraterhonorare". Aber mit Bestechung hat das nichts zu tun!

Danke für den erhellenden Beitrag...

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hat eigentlich BS genug Kantonsbürger/innen

um diese ganzen parlamentarischen Kommissionen zu besetzen?

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