Abt. Mikropolitik - heute: SaS schlägt den Sack...


...aber meint nicht mal den Esel. Die Schweiz am Sonntag tweetet:

Man muss nicht Intimfreund von Baudirektor Wessels sein, um über die Wortwahl den Kopf zu schütteln. Die Stadtgärtnerei hat durchgebracht, dass im Verfahren um die Neugestaltung des Landhofs Basel-Stadt einen kleinen Schritt in Richtung Transparenz wagt und eine öffentliche Jurierung durchführt. Zum allerersten Mal! Zürich kennt das schon länger. Dafür haben die lichtscheuen Mimosen von der SIA ein sehr restriktives Reglement erlassen. Punkt 2.13 dort lautet:
Eine öffentliche Berichterstattung während der Beurteilung ist nicht zulässig. Die Jury legt die Modalitäten für die Information der Öffentlichkeit fest. Die Ergebnisse des Wettbewerbs (Studienauftrags) dürfen in den Medien erst nach der offiziellen Bekanntgabe des Juryentscheides und dem Erscheinen des Juryberichts veröffentlicht werden. Medienvertreter müssen eine vom Auftraggeber festgelegte Sperrfrist einhalten und dürfen Berichte nur in Absprache mit der Jury veröffentlichen.
Das Reglement ist, wenn man einen sucht, der Skandal. Nicht, dass das Baudepartement Basel-Stadt sich daran hält. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es etwas gar billig, auf jene zu schiessen, die das Verfahren anwenden. Damit schlägt die "Schweiz am Sonntag" den Sack und erwähnt nur "en passant" den Esel, den sie anscheinend nicht wirklich zur Kenntnis nehmen will...

Zudem wurden, ganz "old school", von den 49 eingereichten Vorschlägen im Vorfeld hinter (halb)verschlossenen Türen

Hinter dieser Türe: Die Eingaben für den Projektwettbewerb zur Gestaltung des Landhofs

bereits 90% eliminiert. An der öffentlichen Jurierung morgen stehen nur noch 5 zur Diskussion. Gut informierte Kreise schütteln bereits den Kopf über die Auswahl. Aber das ist eine andere Geschichte...

Und übrigens findet heute auf dem Landhof der traditionelle open-air Gottesdienst mit anschliessendem Fussballturnier statt. Hier ein 360-Grad-Panorama der Vorbereitungen.


Doch, die Sache ist ein Skandal

und ich empfehle allen Medien, sich über das Verbot extra und auch unter ausführlicher Information des eigenen Publikums, dass man so verfährt, hinwegzusetzen. Wenn das akzeptiert wird, so werden findige Ex-Journalisten, die nun im Dienst der Ämter Regierungsräte vor Medienberichten und -fragen schützen, hier und da und über die Zeit kleine aber feine Einschränkungen und Kontrollmöglichkeiten für die Behörden einzubauen wissen, auch die sonstige Berichterstattung betreffend. Zudem: Die SP ist ja bekannt dafür, dass sie andere gern in moralischen Rechtfertigungszwang versetzt. Wohlan, so mag Wessels sich diesem Zwang nun selber stellen.

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Na, dann

tut, was ihr nicht lassen könnt. Aber freiwillig wird dann kaum ein Amt einen Bauprojektwettbewerb so rasch wieder in eine (teil-)öffentliche Jurierung geben. Dann braucht's halt einen politischen Akt des Parlaments, um die Regression in muffige Hinterzimmer zu verunmöglichen.

Freihändig vermute ich mal, per Revision der entsprechenden Gesetze und Verordnungen könnte man die Oeffentlichkeit aller künftigen Jurierungen problemlos - an der SIA vorbei! - zur Regel erheben. Und nicht als eine von einem Amt freiwillig gewählte Ausnahme belassen. Wenn das dabei rausschaut, dann hätte es wenigstens einen Sinn gehabt, den Sack zu schlagen...

Welches Mitglied des Grossen Rates macht sich freiwillig die Revision des Bau-Wettbewerbsverfahrens im Kanton zur Herzensangelegenheit???

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Und was soll dann

das Publikum sagen, dem der Mund verboten wird? Die paranoide SIA-Regel 2.11:

Beim Eingang hängt ein Hinweis, dass die Besucher
- sich in die Präsenzliste eintragen müssen.
- nicht diskutieren dürfen.
- nicht in die Verhandlungen der Preisrichter eingreifen dürfen.
- keine Aufzeichnungen der Jurierung und der Beiträge in Bild und Ton machen dürfen.

Teilnehmer von Wettbewerben (Studienaufträgen) und ihre Mitarbeiter dürfen an einer öffentlichen Jurierung nicht teilnehmen, damit die Anonymität des Verfahrens gewahrt bleibt. Die Besucherzahl kann gegebenenfalls beschränkt werden, um einen ordnungsgemässen Verlauf der Beurteilung zu gewährleisten. Bei Störungen, die den ordnungsgemässen Ablauf der Jurierung beeinträchtigen, kann die Jury Besucher, die sich nicht an die Regeln der öffentlichen Jurierung halten, von der Teilnahme ausschliessen oder die Öffentlichkeit ganz von der Jurierung ausschliessen.Warum klöhnen die Sensibelchen unter den Journis eigentlich nur über die sie betreffenden Einschränkungen???

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Morgen Dienstag ...

... gibt's eine Medienmitteilung. Allerdings werden die Projekte dann erst ab 10. Juni öffentlich zu sehen sein.

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