Abt. Die Kaserne dem Militär


Basel Tattoo: Mit Durchstich nicht möglich?

Was haben wir, was wurde nicht alles und wie diskutiert um und über die Zukunft des Basler Kasernenareals, über Öffnung, Durchstich, Abstrich etc. Die Basler Regierung hat nun einen weisen Entscheid gefällt. Sie möchte neben einem seitlichen Durchstich zum Klingentalweglein (und einem späteren Abriss der Mauer zur Klingentalstrasse) per Architekturwettbewerb auch noch einen Durchgang direkt zum Rhein hin ins Auge fassen lassen.

Kommt nicht in Frage!, meint der Heimatschutz Basel Tattoo-Impresario und Charivarist, Erik Julliard. Das Basel Tattoo sei nicht mehr das Basel Tattoo, wenn die Kaserne nicht Kaserne bleibt, so wie sie ist, schrieb er laut "Basellandschaftliche Zeitung" sinngemäss an die Basler GrossrätInnenschaften:

"Ein schwerer baulicher Eingriff an der Kaserne würde «höchstwahrscheinlich die weitere Durchführung des Basel Tattoo verunmöglichen», warnt er.
... laut "Basellandschaftliche Zeitung". Konkret droht Julliard mit dem Referendum.

Nun ja. Hmm. Damit müssten wir dann halt leben ...

PS: Die dem Anlass entsprechend recht martialisch formulierte Medienmitteilung des paramilitärischen Folklorevereins, die er zusammen mit den privaten Denk- und Heimatschützern verfasst hat, ist im Comment im vollen Wortlaut zu lesen. Besonders bemerkenswert erscheint uns die Stelle, in der suggeriert wird, dass die Regierung dem Basel Tattoo-Produzenten Erik Julliard zugesichert haben soll, dass der Kopfbau unangetastet bleiben werde.


Kasernen-„Deal“ ist politisch unkorrekt

Gemeinsame Medienmitteilung des Basler Heimatschutzes, der Freiwilligen Denkmalpflege und der Basel Tattoo Productions GmbH

Das aktuelle Kasernen-Projekt, das einen Abbruch des Zwischentraktes zwischen Kopfbau und Kirche vorsieht, soll mit einem Wettbewerb für eine „grosszügige“ Öffnung verknüpft werden. Nach Meinung des Basler Heimatschutzes, der Freiwilligen Denkmalpflege und der Verantwortlichen des Basel Tattoo ist dies politisch höchst fragwürdig und widerspricht den demokratischen Gepflogenheiten. Zudem widerspricht das Vorgehen dem Einvernehmen, das Tattoo-Produzent Erik Julliard mit der Basler Regierung hatte. Diese hatte die Tattoo-Verantwortlichen gebeten, nicht gegen das seitliche Öffnungsprojekt vorzugehen und dafür versprochen, dass im Gegenzug diese Öffnung – vorbehältlich eines anders lautenden Volksentscheids – abschliessend sei. Die jetzige Verknüpfung der seitlichen Öffnung des Kasernenareals mit einem Architektur-Wettbewerb für eine „grosszügige“ Öffnung lehnen die beiden Vereine und die Verantwortlichen des Basel Tattoo entschieden ab. Einerseits wird damit das aus dem Basler Kulturkalender nicht mehr wegzudenkende Basel Tattoo praktisch verunmöglicht – das wohlgemerkt eine Wertschöpfung von über 20 Millionen Schweizer Franken für Basel generiert –, andererseits versucht man mit dieser Verknüpfung auch die Frage der „grosszügigen“ Öffnung quasi über die Hintertüre am Stimmvolk vorbei zu bringen. Dies ist intransparent, politisch fragwürdig und – nicht zuletzt – eher undemokratisch. Die drei Organisationen fordern den Grossen Rat daher auf, die Vorlage in der Februar-Sitzung an den Regierungsrat zurückzuweisen – und kündigen für den gegenteiligen Fall ein Referendum an. Stattdessen ist die Initiative „Öffnung zum Rhein“ unverzüglich dem Volk vorzulegen.

In der kommenden Februar-Sitzung wird der Grosse Rat darüber zu befinden haben, wie es mit der Basler Kaserne weitergeht. Der Ratschlag der Regierung sieht nebst der – unbestrittenen – Sanierung des Klingentalwegleins den Abbruch des Zwischengebäudes zwischen Hauptbau und Klingentalkirche vor. Die vorberatende Bau- und Raumplanungskommission (BRK) hat diesem Begehren zugestimmt, jedoch ihren Antrag neuerdings und unerwartet noch mit der Forderung nach einem Wettbewerb für eine „grosszügigere“ Öffnung der Kaserne verknüpft. Der Einbezug eines Wettbewerbs zur „grosszügigen“ Öffnung in den vorliegenden Ratschlag soll es den Initianten ermöglichen, ihre Volksinitiative „Öffnung zum Rhein“ zurückzuziehen. Der Bericht der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) als Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen zur Kaserne fusst jedoch auf einer falschen Annahme: Das zum Abbruch vorgesehene seitliche Gebäude ist keineswegs nachträglich errichtet worden, wie es die BRK in ihrem Bericht fälschlicherweise behauptet. Dieser Zwischentrakt bzw. WC-Trakt ist Teil des Kasernen-Ensembles, welches zwischen 1860 und 1863 von Johann Jacob Stehlin d.J. erbaut wurde, der unter anderem auch Erbauer der Hauptpost, des Gerichtsgebäudes Bäumleingasse, der Kunsthalle und des Musiksaals war. Der Bericht der BRK ist aufgrund der falschen Annahme irreführend.

Zudem widerspricht der jetzt getroffene „Deal“ in eklatanter Weise dem Einvernehmen, das Tattoo-Produzent Erik Julliard mit der Basler Regierung hatte: Diese hatte dem Tattoo-Produzenten versprochen, dass der Kaserne keine weiteren „Abrissprojekte“ drohen, wenn sich das Basel Tattoo nicht gegen die seitliche Öffnung aussprechen werde. Nach reiflicher Überlegung und schweren Herzens – da auch diese seitliche Öffnung einen empfindlichen Eingriff in die Kaserne als authentische Kulisse des Basel Tattoo bedeutet – entschlossen sich die Verantwortlichen konsensorientiert, dieser Kompromisslösung zuzustimmen.

Umso mehr erstaunt, dass nun mit den Initianten eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Diese räumen ihrem eigenen Begehren offensichtlich keine grossen Chancen ein und versuchen mit dieser Verknüpfung quasi über die Hintertür, ihr Begehren durchzubringen, ohne dass die Vorlage je vor das Basler Stimmvolk
kommt: Nämlich weder die Freiwillige Denkmalpflege noch der Basler Heimatschutz sind je in die Abklärungen der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) einbezogen worden. Und dies obwohl deren Petition für den Erhalt der Basler Kaserne mit rund 10‘000 Unterschriften deutlich mehr Resonanz hatte als die Initiative für eine „grosszügige“ Öffnung des Kleinbasler Denkmals mit ihren rund 3‘000 Unterschriften. Pikanterweise ist mit Tobit Schäfer ein Mitglied des Initiativkomitees auch gleichzeitig Vizepräsident der vorberatenden Kommission, welcher den jetzt vorliegenden Vorschlag zu Händen des Grossen Rats erarbeitet hat. Aufgrund seiner offensichtlichen Interessenkonflikte hätte dieser bei dem Geschäft in Ausstand treten müssen. Weiter irritiert, dass der Regierungsrat im Bericht zur Initiative dem Begehren „berechtigte Anliegen“ attestiert, dieses aber trotzdem nicht dem Volk vorlegen will, um zu erfahren, wie die Berechtigung vom Souverän tatsächlich eingeschätzt wird.
Der Basler Heimsatzschutz, die Freiwillige Denkmalpflege und die Tattoo- Organisation erachten dieses Vorgehen als nicht korrekt und fordern den Grossen Rat daher auf, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen oder mindestens den Beschlussantrag betreffend der „grosszügigen Öffnung“ zu streichen. Die Initiative dagegen sollte unverzüglich dem Volk vorgelegt werden. Nur so wissen Regierung und Parlament, ob es gemäss dem Stimmvolk und nicht bloss nach dem Gutdünken der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) Sinn macht, weitere Schritte zur „grosszügigen“ Öffnung der Kaserne ins Auge zu fassen.

Aus Sicht des Basel Tattoo könnte man mit einer seitlichen Öffnung zwar notfalls noch leben. Eine weitergehende Öffnung und insbesondere schwere Eingriffe am Hauptbau der Kaserne würden aber die Durchführung des Tattoos auf diesem Gelände verunmöglichen. Mit einer jährlichen Wertschöpfung von über 20 Millionen Schweizer Franken und über alle Austragungsjahre kumuliert bereits mehr als einer Million Zuschauern an der Veranstaltung und den dazugehörigen Paraden positioniert das Basel Tattoo den Namen der Stadt Basel über Basel, ja über die Grenzen der Schweiz hinaus, als Kulturhauptstadt der Schweiz. Damit leistet der Event sowohl direkt – über die generierte Wertschöpfung für das Gewerbe in Basel – als auch indirekt über die internationale Ausstrahlung einen wesentlichen und nicht mehr wegzudenkenden Beitrag für Basel-Stadt. Ein Anlass dieser Dimension steht somit klar im öffentlichen Interesse und die Forderung, das Basler Stimmvolk mit in den Entscheid über einen allfälligen Abbruch der Kaserne einzubeziehen, ist daher nur legitim.

Es stehen sich heute zwei gegensätzliche Begehren gegenüber: Die erwähnte Initiative für einen weitgehenden Abriss der Kaserne und eine machtvoll eingereichte Petition zu Gunsten eines integralen Erhalts des markanten Komplexes. Es ist unsinnig, nun nebst dem zumindest fragwürdigen Vorhaben einer seitlichen Öffnung bereits teure Abklärungen für weitergehende Projekte vorzunehmen, ohne die Stimmbürgerinnen und –bürger mittels Urnengangs über die Initiative anzuhören. Es ist im Weiteren unrealistisch anzunehmen, nach kostspieligen Abklärungen durch einen Wettbewerb und Vorliegen von entsprechenden Abriss- und Umbauvorschlägen bestünde auch die Möglichkeit, dass keine Verwirklichung eines konkreten Projekts angestrebt würde. Das Begehren der Initianten würde also auf dem Schleichweg erfüllt, ohne dass sie sich je dem Votum des Volkes zu stellen hätten – der jetzt eingeschlagene Weg mit der Verknüpfung von seitlicher Öffnung mit dem Architektur-Wettbewerb für eine „grosszügige“ Öffnung ist daher politisch höchst fragwürdig und undurchsichtig und entspricht damit nicht den demokratischen Gepflogenheiten in der Stadt Basel.
Sollte der Grosse Rat den vorliegenden Beschlussanträgen der Bau- und Raumplanungskommission zustimmen, werden der Basler Heimatschutz, die Freiwillige Denkmalpflege und die Tattoo-Organisation zusammen mit weiteren Interessensgruppen das Referendum ergreifen. Die Kaserne als Basler Wahrzeichen soll erhalten bleiben.


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falls man...

... mit einem durchstich das Tattoo nach Bad Bubendorf (oder sonstwo hinter die Hülftenschanz) vertreiben kann, bin sogar ich dafür.

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