Abt. Bemerkenswertes Urteil


Das Bezirksgericht Arlesheim spricht ein bemerkenswertes Urteil, und kaum ein Basler Medium berichtet, trotz ausführlicher SDA-Meldung, aktuell darüber (ausser Telebasel und Radio DRS): Das besagte Gericht hat die Kündigung von Grenzgängern, die Lohneinbussen mit Begründung des harten Frankens nicht akzeptieren wollten, für missbräuchlich erklärt! Die betroffenen Firma hatte den Gekündigten zwar neue Arbeitsverträge mit niedrigeren Löhnen angeboten, aber das machte die Sache für das Gericht netürlich keineswegs besser. Das Vorgehen der Firma verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen!

Nun könnten womöglich auch andere Firmen in Bedrängnis kommen, auch die des Basler Arbeitgeberpräsidenten Marc Jaquet, der für Lohnkürzungen für Grenzgänger in der "Basler Zeitung vor nicht allzulanger Zeit so viel Lob einheimsen konnte:

"Was Jaquet, der zugleich Präsident des Basler Arbeitgeberverbandes ist, tut, könnte in der ganzen Region Schule machen. Zwar reden viele Chefs öffentlich noch nicht darüber, aber Gedanken haben sich schon viele in dieser Hinsicht gemacht."
... schrieb Chefredaktor Markus Somm Ende August 2011 in einem Leidtartikel des neoliberalen Lobes voll:
"Sein Mut ist zu loben, sein Vorgehen zu empfehlen. Was immer möglich ist, um die Kosten zu senken, muss heute geprüft werden, und angesichts der Tatsache, dass die Grenzgänger bloss etwa die Hälfte des Währungsgewinnes, den sie in den vergangenen Monaten ohne grosses Zutun geschenkt erhielten, abgeben müssen, ist Jaquets Schritt sogar als überaus sozial verträglich zu werten. Auch die um zweieinhalb Stunden verlängerten Arbeitstage sind für die Angestellten gewiss unangenehm, aber wohl zu verdauen."
Es handelt sich vorerst nur um erstinstanzliches Urteil. Und natürlich bleibt die detaillierte Begründung abzuwarten. Aber es ist zu hoffen, dass dieses Beispiel Schule machen wird. Auch als deutliches Zeichen gegen die Abschottungspolitik (und meintwegen auch als politische Munition für die EUxorzisten).


und ebenso bemerkenswert wie das urteil ist, dass den betroffenen mit 6 monatslöhnen die maximal möglich entschädigung zugesprochen wurde.

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kaum ein medium

wäre der fairness halber noch zu ergänzen mit radio basilisk

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...und ähh... mit der BaZ. Grossflächig, auf der Wirtschafts-Bundspitze.

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Ja natürlich auch die BaZ ...

... aber meine Bemerkung geht auf den Dienstag, 20 Uhr, zurück! Und Basilisk, ich weiss, bringt brav alle SDA-Meldungen aus der Region.

Eine interessante Bemerkung machte heute früh im Regionaljournal Basel von Radio DRS die Direktorin des Basler Arbeitgeberverbandes Barbara Gutzwiller: Das Gericht habe ein Urteil gefällt, das sich nahe am Gesetz bewege und nicht mutig gehandelt, sagte sie.

Zum Glück haben wir Gerichte, die sich nahe am Gesetz bewegen!

Und in einem Communiqué schreibt der Verband:

"Es ist bedauerlich, dass das Gericht für die schwierige Lage der durch die Frankenstärke betroffenen Unternehmen nicht mehr Verständnis aufbringt und beispielsweise die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Nachbarländern der Schweiz nicht als Rechtfertigung für die getroffenen Massnahmen anerkennt."
Aus diese Aussage entspricht doch eher einer seltsamen Auffassung der Aufgabe der dritten Gewalt im Staate.

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