Abt. Haus und Hof


Oft wird mir vorgeworfen, die Stallhaltung meiner kastrierten, schwulen und obendrein inzestuöser Kater sei Tierquälerei. Dabei steht in der baselstädtischen Heimtierordnung, die uns unser lieber Vermieter heute, also knapp drei Jahre nach Mietantritt, überreicht hat, klipp und klar, dass alles andere unzulässig ist. Auch die weiteren zentralen Punkte der genannten, von Dr. h.c. C. Stemmler ausgearbeiteten, Regelschrift wollen wir unserer geneigten Leserschaft nicht vorenthalten.

  • Zwergkaninchen können wie Katzen an ein mit Sägemehl gefülltes Abortkistchen gewöhnt werden. Um die unangenehme Geruchsbildung zu vermeiden, sollen keine Kohlarten verfüttert werden.
  • Das mit den Kohlarten gilt auch für Meerschweinchen.
  • Streifenhörnchen nur in grösseren Eisenkäfigen halten.
  • Papageien dürfen wegen des allfälligen Lärms nur in Absprache mit den Nachbarn gehalten werden.
  • Will der Mieter Schlangen halten, bedarf es hiefür einer speziellen Bewilligung.

  • Ein ganz heisses

    Eisen, das Thema mit den Haustieren! Ein Beispiel für die Brisanz des Themas, insbesondere der Fragen nach «Kastration: Ja oder Nein?»:

    Meine Schwester hat eine junge Mieze, die von der Tierärztin als noch nicht geschlechtsreif eingeschätzt worden ist, desgleichen die beiden Kater aus der Nachbarschaft. Und am vergangenen Montag ist dann der noch Namenlose per Kaiserschnitt (so riesig war der stramme Junge nämlich) zur Welt gebracht worden.

    Nun hat meine Schwester ihre Nachbarin schon mal auf allfällige Alimentzahlungen angesprochen. Aber freuen tut sie sich trotzdem.

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    Ja, gut ...

    ... aber ich hätt mir doch nie ein Streifenhörnchen zugetan, wenn ich gewusst hätte, dass ich es in einem grossen Eisenkäfig halten muss! Skandalös finde ich überdies, dass der baselstädtische Mieterverband eine Heimtierordnung aushandelt, die Katzen den Freigang untersagt. Und überdies den Satz enthält: "Katzen können auch an der Leine spazieren geführt werden."

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