fuzzy, 17. März 2005 um 22:23:29 MEZ Abt. Blocher rules ... Es gibt keine Botschaft des Bundesrates, die Sinn und Zweck der neuen Massnahmen erläutern würde und ihre Übereinstimmung mit Völkerrecht, Verfassung und EU-Standards erläutern würde. Wichtige Unterlagen, wie der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zu den Zwangsmassnahmen, lagen dem Ständerat nicht vor. Auch das Monitoring des Bundes zu den Folgen des Sozialhilfestopps, kritisiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe, sei nicht abgeschlossen. Aber das hindert einen Ständerat doch nicht, Ja zu sagen. Die Beschlüsse des Ständerates in Kürze: · Asylsuchende dürfen künftig ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchsucht werden, auch wenn sie sich in Privatwohnungen aufhalten. Diese Massnahme ist definitiv, der Ständerat hat einen Vorschlag des Nationalrates bestätigt. · Das von Bundesrat und Nationalrat angenommene Konzept der humanitären Aufnahme für Bürgerkriegsflüchtlinge und andere Schutzbedürftige lehnt der Ständerat ab. · Die Regelung von Härtefällen aufgrund überdurchschnittlicher Integration soll künftig in der Kompetenz der Kantone liegen. Eine Pflicht zur Prüfung solcher Fälle besteht allerdings nicht. · Der Nichteintretensgrund der Papierlosigkeit soll verschärft werden. Die Einschränkung des Zugangs zum Asylverfahren kann Flüchtlinge vom Asylverfahren ausschliessen und ist nicht EU-kompatibel. · Der Sozialhilfestopp soll auf alle abgewiesenen Asylsuchenden ausgedehnt werden. · Nach dem Willen des Ständerates soll selbst die Nothilfe verweigert werden können. · Personendaten sollen noch vor Abschluss des Asylverfahrens an die Heimatstaaten weitergegeben dürfen. Diese Verschärfung ist definitiv. In der EU ist die verfrühte Datenweitergabe verboten. · Die Zwangsmassnahmen wurden massiv verschärft: Ein- und Ausgrenzung werden erweitert, die kurzfristige Festhaltung wird eingeführt. Die umstrittene Beugehaft soll eingeführt und die maximale Haftdauer auf 2 Jahre verdoppelt werden. · Der Grundleistungskatalog der Krankenkassen soll für Asylsuchende und Schutzbedürftige eingeschränkt werden.
Quelle: OSAR
patpatpat, 17.03.05, 23:39
Es braucht den tessiner FDP-ler,
der die geplante Beugehaft - implizit - in eine Linie stellt mit Guantanamo. ... Link
fuzzy, 18.03.05, 17:29
Gibt auch noch andere!
z.B. das Bundesgericht: Asylsuchenden mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) darf die Nothilfe nicht gestrichen werden. Heute hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Afrikaners gegen einen Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts gutgeheissen. Damit ist klar: der gestrige Entscheid des Ständerats, die Verweigerung der Nothilfe als Zwangsmittel einzusetzen, ist verfassungswidrig. Die Menschenwürde ist unantastbar – dies gilt auch für Asylsuchende mit NEE. Geraten sie in eine Notlage, muss ihnen, unabhängig von der Mitwirkung bei der Rückkehr, Nothilfe gewährt werden. Das Bundesgerichtsurteil schützt diese Menschen vor einer unwürdigen Bettelexistenz und dem Abgleiten in die Kriminalität. Gerichtspräsident Thomas Merkli hielt dazu fest: "In der Schweiz muss niemand verhungern oder erfrieren. Es geht um die Würde dieser Menschen. Aber auch um unsere eigene Menschenwürde." Damit ist klar, dass der gestrige Entscheid des Ständerats, den kantonalen Behörden die Verweigerung der Nothilfe als Druckmittel zu ermöglichen, verfassungswidrig ist und auf diesen Beschluss zurückgekommen werden muss. Die Kantone sind auf jeden Fall zur Leistung von Nothilfe verpflichtet. Diese beinhaltet die Ernährung, Unterkunft, Bekleidung sowie die medizinische Grundversorgung der Notleidenden. Im Lichte dieser Erkenntnis muss auch auf den Entscheid zur Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden noch einmal zurückgekommen werden. ... link ... Comment Read more infamous news! |
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