Freitag, 26. September 2014


Abt. Mikropolitik - heute: 240'000m2 BGF Lysbüchel


Seit spätestens Ende Februar 2014 ist allen, die am Mitwirkungsprozess zum Lysbüchel-Areal teilnahmen, also knapp 50 teils prominenten Personen aus Verwaltung, Politik, Immobilienverwaltungen, Architekturbüros, SBB, Stadtteilsekretariat, Quartiervereinen etc. (we know who you are!), bekannt, dass dort im Laufe der nächsten 5 bis 20 Jahre bis zu knapp 240'000m2 Bruttogeschossfläche (BGF) an Nutzraum möglich sind.

Das entspricht 33,6 Fussballfeldern. Unter anderem diese Grafik ist in den Unterlagen zu finden, die die Damen und Herren vor 7 Monaten erhielten:

mögliche BGF Lysbüchel

Wie die BGF zwischen Wohnen und Arbeiten aufgeteilt wird, ist natürlich noch sehr offen. Dass mindestens die Hälfte davon Wohnraum werden wird, ist eine konservative Schätzung. Auf dem Lysbüchel-Areal sind also etwa 120'000m2 neuer Wohnraum für Basel möglich!

Die elf Türme, über die Basel-Stadt am kommenden Wochenende abstimmt,

11 Wohntürme, Position gemäss Testplanung BVD

bringen, sollte die Zonenplanrevision Ost angenommen werden, ebenfalls maximal 120'000m2.

Das heisst? 1 Lysbüchel = 2 Ostblöcke. Das Lysbüchel-Areal hat ergo das doppelte Potenzial der sog. "Stadtrandentwicklung Ost"!

Wobei auf dem Lysbüchel-Areal Wohnen und Arbeiten in unmittelbarer Nachbarschaft kombiniert werden können. Ganz anders als im (noch) grünen Osten, wo eine anständige Erschliessung per ö.V. erst erfunden werden muss!

Und Grün muss - anders als unter den Ostblöcken - auf dem Lysbüchel-Areal übrigens auch kaum ein Quadratmeter verschwinden. Ganz im Gegenteil. Es sind neue öffentliche Grünanlagen möglich, wo jetzt Park- und Lagerhäuser etc.

Lysbüchel Rundgang 24.9.2014 Lysbüchel Rundgang 24.9.2014

etwas unmotiviert in der Landschaft herumstehen! Und, ja, es wird auch nachher dort noch Werkstätten, Gewerbe, Büros etc. pp. haben.

Ist es Zufall, dass dieses spannende Entwicklungsgebiet, das Verdichtung nach innen beispielhaft ermöglichen wird, in der Debatte rund um die Zonenplanrevision nie prominent zu Sprache kam?

Hätten die Promotoren der Wohntürme ihre Felle davonschwimmen gesehen, wenn wirklich breit bekannt gewesen wäre, dass a) ihr Vorhaben objektiv überflüssig ist und b) an anderer Stelle in der Stadt ähnlich rasch im Bestand neuer Wohn- UND Gewerberaum entstehen kann?

Fakt ist, dass sehr viel bereits angedacht ist für das Lysbüchel-Areal. Wer aber z.B. beim Stadtteilsekretariat Basel-West nach Unterlagen darüber sucht, findet erst mal gar nichts Konkretes, sondern wird vertröstet auf eine öffentliche Infoveranstaltung im Oktober, nota bene nach der Abstimmung. Und an BVD-Sprecher Marc Keller verwiesen.

Warum sind die öffentlichen Unterlagen des Mitwirkungsverfahrens zum Lysbüchel-Areal nicht prominent auf der Website des zuständigen Stadtteilsekretariates sichtbar? Nicht mal eine Suche nach "Lysbüchel" findet etwas. Wobei nicht mal die Suche nach "Basel" ein Resultat liefert, die ganze Such-Funktion scheint defekt. Das ist alles insgesamt mehr als ärgerlich!

11 Wohntürme, Position gemäss Testplanung BVD Die 11 Wohntürme, um die's am Sonntag geht, vom Friedhof am Hörnli aus gesehen.


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Abt. Presserats-Watsche gegen die BaZ


Die "Basler Zeitung" hat es ja nicht so sehr mit Sozialhilfebezügern, wie gegenwärtig täglich in grosser Aufmachung zu lesen ist. Sie mag auch Muslime nicht so sehr, also vor allem solche, die sich in der Nähe eines Koranstandes auf dem Claraplatz aufhalten. Und wehe, wenn beides in einen Zusammenhang gebracht werden kann.

Das hatte Mischa Hauswirth im November 2013, mit Hilfe seines Kollegen Daniel Wahl, der für dieses eine mal als Fotograf amtete. Unter dem Titel:

Schweizer Mafia Kriminelle
breitete er die Geschichte eines Sozialhilfebezügers irakischer Nationalität aus. Auf Details wollen wir hier nicht eingehen, wer mag, kann die Geschichte hier nachlesen.

Gegen diese Berichterstattung wurde beim Presserat Beschwerde eingereicht. Insbesondere, weil – ob nun ganz oder nur halb beabsichtigt - der an den Medienpranger gestellte Sozialhilfebezüger in die Nähe von gewaltbereiten Islamisten gerückt wird. Dieses geschieht namentlich mit dem Foto, das den Betroffenen gut erkennbar zeigt, wie er in einem nicht erkennbaren Buch blättert, und der Bildlegende:

"Aufruf zur Gewalt. S. S. liest auf Arabisch in einem Buch, das die Tötung von Christen fordert und Auspeitschungen gutheisst. (Bild: Daniel Wahl)"
Der Presserat hat nun die Beschwerde teilweise gutgeheissen:
Die «Basler Zeitung» und «BaZonline» haben mit dem Artikel «Schweizer Mafia Kriminelle» Ziffer 7 (Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, indem S. S. zu Unrecht auf dem abgebildeten Foto herausgehoben und identifizierbar wurde.
Eine weitergehende Verletzung der Journalistenpflicht sieht der Presserat allerdings als nicht gegeben an. Allerdings wirft er den Journalisten in dieser Sache perfides Verhalten vor:
Der Presserat kommt zum Schluss, dass Bildlegende und Einleitung knapp unterhalb der Schwelle einer Verletzung bleiben. Allerdings wird S. auf perfide Weise in die Nähe von muslimischen Fundamentalisten gerückt. Als perfid erachtet der Presserat auch, wie der Übergang im Text von der Standaktion des IZRS zur persönlichen Geschichte von S. erfolgt.


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