Dienstag, 22. Juni 2010


Abt. amerikanische Studie - heute: Displayaugenkrebs


Eine diese Woche im Fachmagazin Seiens erscheinende Studie der Abteilung für Sozial- und Präventivmedizin der Uni Basel belegt erstmals einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den grellen Grossdisplays in Bahnhöfen und dem markant häufiger auftretenden Augenkrebs. Er kann zwar geheilt werden, hinterlässt als Spätfolge aber in 100% der Fälle eine totale Unempfindlichkeit gegenüber urbanistischen Verbrechen. Gerüchten, dass er gerade deshalb sich aktiv für mehr Grossdisplays einsetze, widersprach auf Anfrage der oberste baselstädtische Stadtentwickler energisch.

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Abt. John Cleese explains the world - heute: football



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Abt. Mikropolitik - heute: Demokratie der Besitzenden


In Basel werden in den kommenden Monaten und Jahren wichtige Weichen gestellt für die Zukunft der Stadtentwicklung. "Zonenplanrevision" is the name of the game. Klingt trocken, ist trocken, aber spurt Vieles vor. In der Amtssprache heisst das:

Der Zonenplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Art der Landnutzung sowie das Ausmass von baulichen Anlagen regelt.
Wo darf wie hoch gebaut werden? Was muss bleiben, wie's ist? Was kann zügig abgerissen werden? Das alles und noch viel mehr definiert dieses Monster für die ganze Stadt. Der Zonenplan zeichnet also massgeblich das Gesicht der Stadt. Und der liegt jetzt in der in den Amtsstuben revidierten Fassung im Lichthof des Bau- und Verkehrsdepartementes auf. Irgendwann im Laufe von 2010 wird diese revidierte Fassung ins Kantonsparlament kommen. Wer jetzt noch Einsprache erheben will dagegen, wie festgezurrt wird, wo was möglich und unmöglich sein soll für die nächsten 20 Jahre, muss das bis 16. Juli tun.
Gegen die vorliegenden Planentwürfe und die Planungszonen kann gemäss § 110 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) bis Freitag, 16. Juli 2010 beim Hochbau- und Planungsamt, Planung, Rittergasse 4, 4001 Basel von den Berechtigten schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder wer durch eine besondere Vorschrift zum Rekurs ermächtigt ist. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum das Vorhaben beanstandet wird.
6'000 GrundstückseigentümerInnen seien vom Baudepartement bereits orientiert worden, dass ihre Immobilien neu in einer anderen Zone zu liege kämen, hiess es. Warum eigentlich nur die EigentümerInnen? Wer zur Miete wohnt, hat also keine Information verdient und darf nicht mitreden? Nur wer über Grundeigentum verfügt, hat ein Mitspracherecht in Sachen Aussehen der Stadt? Die have-nots sollen einfach schlucken, was die Besitzenden unter sich ausmachen? Demokratie per Eigentum? Das Mittelalter ist noch lange nicht zu Ende! Regierungsrat Hans-Peter Wessels rechnet mit "Hunderten, wenn nicht Tausenden Rückmeldungen" a.k.a. Einsprachen. Die BaZ hat dieses Riesengeschäft bisher eher summarisch behandelt. Das sind ein paar Schnappschüsse aus dem Lichthof des BVD: Geht hin, schaut's euch an. Versucht zu verstehen, was da passiert mit eurer Stadt. Mischt euch ein!


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