Abt. the Saga continues - heute: AWA & SECO & Scientology


Das AWA Basel-Stadt liess uns vor einigen Tagen wissen:

Das SECO hat uns gegenüber bestätigt, dass auch Scientology als religiöse Gemeinschaft im Sinne von Art. 3 lit. a des Arbeitsgesetzes zu qualifizieren sei.
Heute nun gab uns das SECO auf unsere Nachfrage, was denn seine Beweggründe und Argumente seien, die Organisation namens "Scientology" als "religiöse Gemeinschaft" anzuerkennen, diese - ausweichende! - Auskunft:
Zu Ihrer Anfrage können wir wie folgt Stellung nehmen:

Das Arbeitsgesetz ist gemäss Art. 3a ArG nicht anwendbar auf:

  • Personen geistlichen Standes;
  • Andere Personen, die im Dienste von Kirchen stehen; und
  • Angehörige von Ordens- und Mutterhäusern oder anderer religiöser Gemeinschaften.

Auf Angehörige von religiösen Gemeinschaften ist das ArG nicht anwendbar für Tätigkeiten, die sie gestützt auf ihre Mitgliedschaft der Gemeinschaft gegenüber leisten (sofern es sich dabei überhaupt um Arbeit handelt).

Das AWA Basel hat als zuständige Vollzugsbehörde entschieden, dass Scientology als sogenannte „neue religiöse Gemeinschaft“ unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt. Das beurteilen wir als gesetzeskonform.

Mit freundlichen Grüssen

Also hat doch das AWA Basel-Stadt entschieden, die Hubbardisten gingen durch als "religiöse Gemeinschaft"! Und damit trägt das AWA die Verantwortung für diesen krassen Fehlentscheid.

Wobei das SECO, das als Aufsichtsbehörde über das AWA zu wachen hat, den Entscheid deckt. Das führte unsererseits zu einer erneuten Rückfrage:

Wenn das SECO die Beurteilung der Organisation namens Scientology als „religiöse Gemeinschaft“ für „gesetzeskonform“ erachtet, nehme ich an, dass das SECO Kriterien hat, die es auf die Organisation anwendet. Da die die Organisation die SECO-Kriterien für „religiöse Gemeinschaften“ erfüllt, hält das SECO die Einschätzung des AWA für „gesetzeskonform“. Meine Bitte: Können Sie mir diese Kriterien mitteilen, nach denen das SECO die Organisation namens „Scientology“ beurteilt und die das SECO zu dem erwähnten Urteil („gesetzeskonform“) führen?
Die Antwort steht noch aus!

Wird hier eine heisse Kartoffel hin und her geschoben, weil niemand klare Kriterien hat für die Einteilung einer Organisation als "religiöse Gemeinschaft" und ergo niemand die Verantwortung wirklich übernehmen will für den (skandalösen!) Entscheid, den Hubbardisten den arbeitsrechtlichen Sonderstatus (vollständige Befreiung von der Pflicht, dem Arbeitsgesetz entsprechen zu müssen) zugesprochen zu haben?


Das Bundesgericht ist schuld!

Das SECO teilt mit:

Gemäss Artikel 41 Abs. 3 ArG entscheidet die kantonale Behörde über die Anwendbarkeit des Gesetzes auf einzelne Betriebe oder Arbeitnehmer.
Damit ist klar: Das AWA Basel-Stadt ist verantwortlich für den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Organisation namens "Scientology". Es hätte ihn der Organisation nicht zuerkennen müssen. Es wäre in seiner Hoheit gelegen, "Nein!" zu sagen!

Und weiter schreibt das SECO:

Im Übrigen geht auch das Bundesgericht davon aus, dass es sich bei Scientology um eine Religionsgemeinschaft handelt (vgl. BGE 118 Ia 46).
In dem Bundesgerichtsurteil lesen wir:
der angefochtene Beschluss enthält kein diese beiden Religionsgemeinschaften belastendes Verbot oder eine sonstige an sie gerichtete Verhaltensanordnung.
Hinter dieser indirekten und nirgends näher begründeten Bezeichnung der Organisation namens "Scientology" als "Religionsgemeinschaft" anno 1992 durch das Bundesgericht verschanzt sich das SECO! Mager! Sehr mager! Auch das Bundesgericht erklärt in dem Urteil nicht, wie es zu dieser Bezeichnung für die Gruppierung kommt.

1999 ist dasselbe Gericht deutlich überlegter unterwegs:

(...) Diese im Ausland unterschiedlichen Beurteilungen der Frage, ob «Scientology» eine Religion ist, ändern nichts daran, dass im vorliegenden Fall gestützt auf die erwähnte Praxis des Bundesgerichts und der Strassburger Organe auf die Rüge der Verletzung der Religionsfreiheit einzutreten ist. Ob die von «Scientology» vertretenen Lehren und deren Praktiken in jeder Hinsicht religiösen Charakter haben und damit dem Schutz der Religionsfreiheit unterstehen, ist damit nicht entschieden.
Hätte das AWA den Hubbardisten den Sonderstatus nicht zugesprochen, hätten diese garantiert geklagt. Und zwar bis vor Bundesgericht. Immerhin wäre so die Sache formaljuristisch mal näher und präziser geklärt worden...

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Repetition Aufklärung: Nachhilfe Stunde für AWA BS

Für die unmündigen Schnarchnasen vom Amt denen die Steuerzahler ihre Untätigkeit finanzieren hier nochmals kostenlose Nachhilfe zum Thema Aufklärung und was das sein sollte:
"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung." Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Beantwortung_der_Frage:_Was_ist_Aufklärung%3F Gecheckt? Gut. Dann waltet Eures Amtes und sorgt für Ordnung im Stall. Das Treiben der Hubardisten gehört von amtilch aufgeklärter Seite in Schranken gehalten. Oder muss erst noch eine fliegende Spaghetti Monster AG mit gleichnamigem Verein im HR eingetragen werden um aufzuzeigen dass hier Missbrauch von Gesetzen betrieben wird? Die würde sich so konstituieren: http://en.wikipedia.org/wiki/Flying_Spaghetti_Monster ;-)

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naja

sind "wir" denn aufgeklärt?

- boulevard-medien haben erfolg
- nestlé & junkfood haben erfolg
- apple, google & co haben erfolg
- rechtsbürgerliche haben erfolg
- die liste liesse sich unendlich verlängern

ein aufgeklärter würde sich kaum von deren propaganda manipulieren lassen.

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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53

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