supra, 3. August 2009 um 10:54:00 MESZ Abt. Schu Infamy-LeserInnenschaften mit einem ausgeprägten Langzeitgedächtnis erinnern sich vielleicht: Am 19. März, als der Winter (die Jahreszeit ist gemeint) kurz vor dem Ausklingen war, wurde supra per "vorläufiger Verfügung" durch zwei eifrige Polizisten das Recht zum Führen eines Fahrrades aberkannt. In JuristInnenkreisen ist umstritten, ob so etwas überhaupt statthaft sein kann. Aber lassen wir das. Fast auf den Tag genau vier Monate später nun erreicht (bzw. erreicht ferienhalber nicht wirklich – siehe weiter unten) supra ein Schreiben betr. Administrativmassnahmen. In diesem wird ihm (siehe oben) eröffnet, dass er mit einem Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten zu rechnen habe. Beginn des Fahrverbots: 19. März. Hinreissendes Detail ist, dass die Kantonspolizei supra vor der definitiven Verfügung Gelegenheit gibt, sich schriftlich zu äussern. Innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Schreibens. Und das Mitten in der Ferienzeit. Das Schreiben wurde übrigens nicht eingeschrieben verschickt. Lieber Herr Wachmeister XY, kommen Sie sich nicht wie ein Schoofseggel vor, wenn Sie solche Administrativmassnahmen verfügen müssen? Ich würde schon. Mit freundlichen Grüssen supra</small Das Ende der Geschichte ist aber noch nicht erreicht. Wir sind erst bei den Administrativmassnahmen angelangt. Gespannt wartet supra noch auf die Verzeigung.
muller, 03.08.09, 12:04
ich weiss es nicht...
...zweifle aber daran, ob es zulässig und wissenschaftlich korrekt ist, mit einer "Atemluftkontrolle" einen "qualifizierten Blutalkoholgehalt" zu bestätigen. Was heisst denn hier "qualifiziert"? Mir wurden am 19. März 2009 keine Sachbeschädigungen oder verbalen Angriffe von der Notfallstation gemeldet. supra wurde als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Blut entnommen. ... Link ... Comment Read more infamous news! |
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