Abt. Free Didi !!


Alle Wünsche könnten wahr werden, wie wir der NZZ-online entnehmen:

"Der Financier Dieter Behring ist gemäss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts widerrechtlich in Untersuchungshaft genommen worden. Sie ist auf ein Haftverlängerungsgesuch der Bundesanwaltschaft nicht eingetreten. Zugleich hat sie ein Haftentlassungsgesuch Behrings gutgeheissen."

Jupppiieeeeh


Die genaue Begründung,

verwirrt mein Zeitgefühl. Eine Zeichnung wäre hilfreich, danke!:
"Zum Zeitpunkt der Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft am 25. Oktober bestand eine auf Kollusionsgefahr basierende Haftverfügung des Kantons Basel-Stadt, die zu jenem Zeitpunkt seit fünf Tagen in Kraft war. Die Haftverfügung ordnete die Haft für vier Wochen an, das heisst bis zum 17. November. Die Bundesstrafprozessordnung schreibt vor, dass für eine mit Kollusionsgefahr begründete Untersuchungshaft, die länger als 14 Tage aufrechterhalten werden soll, vor Ablauf dieser Frist um Haftverlängerung nachzusuchen ist. Im Zeitpunkt der Verfahrensübernahme sei die kantonale Haftverfügung nicht im Konflikt mit der Bundesstrafprozessordnung gestanden. Auf der anderen Seite sei die 14-tägige Frist im Zeitpunkt der Übernahme bereits seit fünf Tagen gelaufen und damit am 3. November abgelaufen. Ein Haftverlängerungsgesuch hätte deshalb spätestens an diesem Tag eingereicht werden müssen. Auf das erst am 16. November von der Bundesanwaltschaft eingereicht Haftverlängerungsgesuch trat die Beschwerdekammer deshalb nicht ein."

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Die Geschichte ist einfach...

...und verwirrlich zugleich.

Kurzfassung: Widerrechtlich Leute in Haft zu halten, ist für eine Bundesanwaltschaft nicht schön, pfui. Und genau das hat die Bundesanwaltschaft mehrere Wochen mit Behring gemacht.

Langfassung:
Erster Akt: Basel-Stadt verhaftet mit der Begründung "Vertuschungsgefahr" (weil sie Fremdwörter lieben, nennen sie es indessen "Kollusionsgefahr"). Kantonaler Haftrichter erlässt nach kantonalem Recht U-Haft für vier Wochen.
Zweiter Akt: Bundesanwaltschaft kann's nicht lassen und übernimmt den Fall. Damit gilt Bundesrecht. Und dort gelten nun einmal andere Termine als im Kantonalrecht. Das Spezielle daran: Die Bundesanwaltschaft hat das nicht geschnallt (wo kämen wir auch hin, wenn die BA ihr eigenes Recht kennen würde? Na eben).
Dritter Akt: Jetzt hat die Bundesanwaltschaft notfallartig reagiert, damit sie - als offenkundiges horribile dictu - nicht den Mann dorthin setzen muss, wo er nunmehr eigentlich hingehörte: in die Freiheit (Free DIDI!). Die BA hat Behring also erneut in Haft genommen, damit sie eine Verlängerung beantragen kann. Begründung diesmal: Fluchtgefahr (zu verdunkeln gibt es also offenkundig nichts mehr, und einen dritten U-Haft-Grund gibt es nun einmal nicht).
Affaire à suivre. Aber mit Ruhm bekleckert hat sich die Bundesanwaltschaft auch hier nicht gerade: Widerrechtlich Leute in Haft zu halten, ist für eine Bundesanwaltschaft nicht schön, pfui.

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