Abt. Zwischenruf - heute: eines Nicht-Juristen


Das SECO beruft sich (siehe frühere Posts, z.B. diesen Kommentar) in seiner Argumentation dafür, warum es die Hubbardisten für eine "religiöse Gemeinschaft" hält,

SECO: Im Übrigen geht auch das Bundesgericht davon aus, dass es sich bei Scientology um eine Religionsgemeinschaft handelt (vgl. BGE 118 Ia 46).
auf vor allem einen, soweit ich sehe, einzigen Nebensatz in einem Urteil des Bundesgerichtes von 1992 der einen halbwegs direkten, aber ziemlich konstruierten Bezug macht zwischen "Religionsgemeinschaft" und "Scientology". Wörtlich:

"Eine solche staatliche Anordnung, durch welche die beiden Beschwerdeführer in ihren religiösen oder kirchlichen Betätigungsmöglichkeiten rechtlich beschränkt würden, steht hier nicht in Frage; der angefochtene Beschluss enthält kein diese beiden Religionsgemeinschaften belastendes Verbot oder eine sonstige an sie gerichtete Verhaltensanordnung."

Darin werden die Hubbardisten und die "Vereinigungskirche" (Moon-Bewegung) in einem Aufwisch als "Religionsgemeinschaften" bezeichnet.

Meiner Meinung nach taucht der Begriff aber aus rein innersprachlichen Gründen auf, und sagt - de facto - nichts aus über die Beurteilung der Hubbardisten durch das Gericht in religiöser Hinsicht: Weil die Rede von zwei verschiedenen Gruppierungen ist, von denen sich eine (Moonies) in einer - zwar etwas wirren, aber immerhin - christlichen Tradition sieht, schreibt das Gericht aus sprachökonomischen Gründen, was es schreibt. Präziser, neutraler, konsequenter und dem Bundesgericht angemessener gewesen wäre:

"der angefochtene Beschluss enthält kein diese beiden Vereine belastendes Verbot".

Denn ansonsten spricht das Bundesgericht in seinem Urteil durchgehend nüchtern von "Verein Scientology Kirche" oder "Beschwerdeführer".

Im Urteil tauchen "Religionsgemeinschaft" und "Scientology" weitgehend nur dann zusammen auf in einem Satz, wenn das Gericht die Argumentationslinie der Hubbardisten nacherzählt. Da ist klar, dass die von sich so reden, hat aber keinerlei Wirkung in der fraglichen Sache selber.

Dass sich das SECO rausredet mit diesem an den Haaren herbeigezogenen Argument, beruhend auf einem Urteil des Bundesgerichts, das sich mit keiner Silbe wirklich und substanziell mit der Frage auseinandersetzt, ob die Hubbardisten eine "Religionsgemeinschaft" seien oder nicht, ist mehr als ärgerlich! Es ist ein arbeitsrechtlicher Skandal!

Damit nimmt das SECO seine Verantwortung überhaupt nicht ernst, die es hat für die arbeitsrechtlich überaus weitreichende Entscheidung darüber, ob eine Gruppierung als "Religionsgemeinschaft" durchgeht oder nicht!

Offenbar entkommt eine Gruppierung der Pflicht, sich an das Arbeitsgesetz zu halten, wenn sie nur lange genug von sich selbst behauptet, eine "religiöse Gemeinschaft" zu sein. Alleine mit dieser Methode kamen die Hubbardisten offenbar bisher in der Schweiz durch. Soweit mit unseren Mitteln feststellbar, mieden es die zuständigen Behörden und Gerichte - wie der Teufel das Weihwasser! - genau hinzuschauen, ob was dran ist an der endlos wiederholten Behauptung.



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