patpatpat, 12. April 2014 um 20:24:00 MESZ Abt. Beisshemmung - heute: der Bundesanwalt In der heutigen Samstagsrundschau von Radio SRF befragte Hans-Peter Künzi den Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Es ging ab 15:19 darin auch um Ed Snowden. Das Transkript des Ausschnitts von 16:56 bis 18:37, Thema ist, ob Lauber Snowden einvernehmen will: Bundesanwalt Michael Lauber: Wir sind am Analysieren all der Fakten, die wir überhaupt auf Schweizer Boden erhältlich [sic!] machen können. Man muss einfach wissen, dass in diesen Fällen die internationale Kooperation sehr stark eingeschränkt ist, weil es sich in der Regel um so genannte politische Rechtshilfe handelt. Das heisst, ich bekomme nichts vom Ausland. Und mir wird aber umgekehrt auch nichts gegeben. Also ich kann nicht den Herrn Snowden einvernehmen im Ausland, denn da brauche ich ein Rechtshilfegesuch. Und, da bin ich fast sicher, das werden mir die Russen aus politischen Gründen nicht geben. [Er meint vermutlich Rechtshilfe würden die Russen nicht gewähren] Künzi: Snowden, der mit Abstand offenbar am meisten wüsste und auch mindestens bereit wäre hier auszusagen: Müsste man das nicht mal wenigstens versuchen, da einen Kontakt zu knüpfen? Lauber: Das sind alles sehr formelle Kontakte. Wenn sie rechtshilfeweise etwas wollen, dann müssen Sie ein Gesuch stellen und Sie müssen sagen, was Sie wollen. Und dann wird das beurteilt und wird ihm zugestimmt oder nicht. Dann wissen Sie eigentlich im Prinzip schon von Vorneherein, dass es abgelehnt wird. Und ich mache also nicht Gesuche, bei denen von Vorneherein die Chance, dass es abgelehnt wird, derart gross ist, dass man mir eher sagt, "jetzt machst Du einfach ein bisschen auf Wind, und irgendwie gross Sachen ankündigen", und es kommt dann trotzdem nichts dabei raus. Künzi: Also interpretiere ich das richtig, wenn ich sage, das Verfahren, das gibt es zwar jetzt, aber es hat nicht die allerhöchste Priorität? Lauber: Das Verfahren wird geführt, wie alle anderen auch. Und ich habe aber von Anfang an schon gesagt, dass man da ja nicht allzu hohe Erwartungen haben soll an das Resultat von diesem Verfahren. Die eine Limitation, die habe ich erwähnt, das ist die internationale Dimension. Die andere ist: Sie können nicht einfach in eine Botschaft reinlaufen und eine Hausdurchsuchung durchführen und Dinge beschlagnahmen. Die sind so genannt strafrechtlich immmun. Das heisst, die können nicht strafrechtlich belangt werden in der Schweiz.Ist es etwas anderes als eine Schutzbehauptung, die Russen würden ein Rechtshilfegesuch ablehnen, drum lohne es sich gar nicht, es zu versuchen? Vielleicht. Im umgekehrten Fall allerdings, wenn Russland Rechtshilfe verlangt, da ist die Schweizer Bundesanwaltschaft dafür umso dienstfertiger, wie Andreas Gross unlängst in einer Anfrage an den Bundesrat kritisierte: Es zeigt sich folglich, dass die Bundesanwaltschaft bei Rechtshilfegesuchen aus Russland vielfach nicht oder nur ungenügend prüft, ob die Verfahren politisch motiviert sind. Dabei werden häufig fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verletzt.Ob Schutzbehauptung oder nicht: Lauber scheint jedenfalls wenig Lust zu haben, die Sache voranzutreiben geschweige denn, etwas herauszufinden. Ähnlich hatte er sich bereits Mitte Dezember geäussert. Hier das ganze Gespräch: Read more infamous news! |
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