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patpatpat, 25. Februar 2014 um 16:35:00 MEZ Abt. sich ins Knie schiessen - heute mit: Ph. Bischoff Laut Schweiz am Sonntag legitimiert der Leiter der Abteilung Kultur im Präsidialdepartement, Philippe Bischof, die Fr. 100'000.- an die MCH Group aus dem Swisslos-Fonds mit folgendem Argument: Als Ausschlusskriterium für die Unterstützung durch Lotteriefondsgelder nennt die Swisslos-Verordnung in Paragraph 5 explizit: § 5. Vom Swisslos-Fonds werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet für: (...) – vom Staat wahrzunehmende Aufgaben, (...)Für Kunstvermittlung durch die Art Basel Swisslosfonds-Geld zu sprechen, ist ausgeschlossen, seit das Kulturleitbild genau diese, laut Bischoff, implizit zur "vom Staat wahrzunehmenden Aufgabe" erklärt hat (aus anderen staatlichen Töpfen liesse sich so eine Aktion der MCH / Art vielleicht schon subventionieren - die Sinnfrage mal beiseite gelassen - aber nicht aus dem Swisslos-Fonds). Damit schiesst sich Philippe Bischoff mit seinem Legitimationsversuch selber ins Knie. Wem das vielleicht zu weit hergeholt ist, hier ein zweites Argument gegen die MCH-Subvention: Die MCH hat von den Kantonen Basel-Stadt und Baselland ein zinsloses Darlehen über 60 Millionen Franken erhalten, ist ihrem Finanzbericht zu entnehmen. Laufzeit 10 Jahre. Damit schenken Basel-Stadt und Baselland der hochprofitablen MCH Group jeden Monat Fr. 100'000 nicht zu leistende Zinszahlungen an die Kantone. In den Worten des Finanzberichts: Die Gewährung der zinslosen Darlehen im Umfang von CHF 60 Mio. durch die Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft (je CHF 30 Mio.) reduziert den Zinsaufwand der MCH Messe Schweiz (Basel) AG bei einem Referenz-Zinssatz von 2 % im Geschäftsjahr 2012 um CHF 1.2 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.). Diese Darlehen werden ab dem Jahr 2020 mit jeweils total CHF 6 Mio. amortisiert (je CHF 3 Mio. pro Darlehen und Kanton).)Die MCH ist damit eine Institution, die "durch staatliche Mittel (...) gefördert" wird "oder andere staatlich festelegte Beträge" erhält. Zum Beispiel des weiteren alleine vom Kanton Basel-Stadt für den Messehallenneubau: Investitionsbeitrag à-fonds-perdu: CHF 20 Mio.; grundpfandgesichertes Darlehen à-fonds-perdu: CHF 50 Mio.; zinsloses Darlehen: CHF 30 Mio. (wie erwähnt); Darlehen: CHF 85 Mio. Genau das ist ein zweites Ausschlusskriterium, das Artikel 5 der Swisslos-Verordnung nennt: § 5. Vom Swisslos-Fonds werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet für: (...) – Institutionen jeder Art, die durch staatliche Mittel, zum Beispiel durch Subventionen, gefördert werden oder andere staatlich festgelegte Beiträge erhalten (...)Damit ist aus mindestens diesen beiden Gründen jegliche Ausschüttung aus dem Swisslos-Fonds an die MCH nicht nur geschmack- und instinktlos, sondern sehr wahrscheinlich auch noch gesetzeswidrig. P.S. Anders, als Bischoff behauptet, steht im Kulturleitbild streng genommen kein Sterbenswörtchen davon, dass die "Kunstvermittlung" zu fördern sei. "Kulturvermitlung", das ja, hingegen nicht "Kunstvermittlung"! Darüber schauen wir aber jetzt mal grosszügig hinweg.
bagger, 25.02.14, 22:49
für Deinen Beitrag gibt es ganz klar einen "kiss"
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Tara Hill, 26.02.14, 01:00
können, vor lachen...
... über die kulturstadt. nur dass man nicht lachen kann, weil's zum heulen ist. das ist demokratie 2014: die gelder des 'LOTTERIE!fonds', eines gemeinnützigen instruments, dessen überleben die gelder die armen löslikaufer sichern, gehen dann an die mächtigsten und meistsubventioniertesten unternehmen der stadt, und damit - wenn man's genau nimmt - eigentlich in deren PR-abteilungen. ... link ... Comment Read more infamous news! |
infamous for 8555 DaysSperrfrist: 14.04.25, 05:43
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