Abt. Selbsteinschätzung von - heute: der Regierung BS


Vor noch nicht allzu langer Zeit enervierte sich der Mieterinnen- und Mieterverband über die geballte Ladung Regierungsrat, die vehement, eindeutig und bewusst einseitig gegen seine Initiative auftrat. Er betitelte sein erbostes Communiqué mit:

Die Mieterschutz-Phobie der Regierung
Nach der Lektüre des "Leitfadens zur Oeffentlichkeitsarbeit von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung" von 2011 wird klar, woher die Regierung die Legitimation für ihre Intervention bezieht. Denn da steht auf Seite 8 schwarz auf weiss:
Da die gesellschaftlichen Gruppen allein die Abstimmungsfreiheit nicht garantieren, dürfen der Regierungsrat und Verwaltungsmitglieder im Abstimmungskampf ihre Haltung kundtun, die Öffentlichkeit informieren und beraten, sofern sie ihre Stellung nicht missachten.
Das heisst, zu gut Deutsch:

Wir Bürgerinnen und Bürger, als Kollektiv verstanden, egal welche Haltung, Weltanschauung, politische Meinung etc. wir auch immer vertreten, wir als "gesellschaftliche Gruppen", können - in der Optik von Regierung und Verwaltung - im Wettstreit der Ideen und Meinungen im Vorfeld von Abstimmungen mit unseren Kampagnen und Aktionen und all dem ganzen Brimborium, inklusive der Informationsbemühungen der Medien (wenn wir die auch als "gesellschaftliche Gruppe" zählen), beim besten Willen "allein die Abstimmungsfreiheit nicht garantieren". Es braucht dazu die Regierung und die Verwaltung. Sagen die Regierung und die Verwaltung.

Nochmal, zum Mitschreiben, ganz langsam:

Ohne Intervention von Regierung und Verwaltung gibt es in Basel-Stadt keine Abstimmungsfreiheit, finden Regierung und Verwaltung.

Hat eigentlich je jemand im Grossen Rat diese umfassende Selbstermächtigung, insbesondere den Abschnitt "Spezifische Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit vor kantonalen Abstimmungen", gelesen? Hat das Parlament diesen Freipass je abgesegnet? Oder haben sich den Regierung und Verwaltung in Eigenregie im stillen Kämmerlein auf den Leib geschneidert?



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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53

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