Abt. unheimliche Komplizen - heute: Polizei und Spital


Gemäss Aussagen des Opfers gegenüber 20min, schnitten Basler Polizisten letzten Donnerstag einem Velofahrer den Weg ab, traktierten ihn mit Pfefferspray, holten ihn vom Fahrrad, stiessen ihn zu Boden, schlugen dem am Boden Liegenden mehrfach ins Gesicht und stiessen seinen Kopf mehrfach auf den Asphalt. Dabei brach ihm ein Zahn heraus.

Der Velofahrer hatte bei der Markhalle eine Polizeikontrolle gesehen, wollte da nicht reinkommen und kehrte um. Die Polizei verfolgte ihn im Auto mit Sirene, schnitt ihm den Weg ab etc., siehe oben.

Laut dem Velofahrer ist im Polizeirapport u.a. von einem Sturz die Rede, bei dem er sich "auf der Flucht" seine Verletzungen selber zugezogen habe: auch den ausgeschlagenen Zahn. Diese Version bestreitet der Velofahrer vehement. Wenn seine Version stimmt, wovon wir hier ausgehen, dann stammen die Verletzungen davon, dass ihn die Polizisten zu Boden stiessen und dann weiter malträtierten.

Im Austrittsbericht des Universitätsspitals steht, laut 20min, die Version der Polizei: verletzt auf der Flucht.

Wenn stimmt, was 20min schreibt, dann macht sich das medizinische Personal des Basler Universitätsspitals zu Komplizen der Polizei und deckt deren Brutalität.

"Verletzt auf der Flucht", wenn - sehr wahrscheinlich - die Polizisten die Täter sind? Wie kommt das Universitätsspital dazu, sich - offenbar - auf die Seite der Polizei zu stellen? Warum verweigern die Mediziner in der Notfallstation nicht die Unterschrift unter den allem Anschein nach gezinkten, von der Polizei diktierten "Austrittsbericht", sondern machen sich zu Helfershelfern der mutmasslichen Schläger?

In der Version der Institutionen hat sich das Opfer "auf der Flucht verletzt", obwohl's, laut dem Opfer, umgekehrt war: Die Vertreter der Institution haben das Opfer zur Flucht gezwungen und schliesslich niedergeschlagen.

Im Herbst 1933 beendete Karl Kraus das Buch "Dritte Walpurgisnacht", seine Analyse Nazi-Deutschlands (Lesen!). Auf Seite 63 der Suhrkamp Taschenbuch Ausgabe von 1989 schreibt Kraus von einem jüdischen Münchner Anwalt, "der bei der Polizei wegen der Verschleppung seines Klienten angefragt hatte". Der Anwalt, so Kraus, wurde dafür ins Konzentrationslager abgeführt, "wo dann die Erschiessung auf der Flucht erfolgte."

An die Passage musste ich denken, als ich las, der Velofahrer habe sich, in der Version der Polizei, "auf der Flucht verletzt". Ein Zahn ausschlagender Basler Polizist ist kein mordender KZ-Wächter, logisch. Aber eine institutionelle Lüge über die Gewalt gegen ein Opfer ist eine solche 1933 und 2013.

P.S. Was für ein widerliches Pack, das sich da in den Kommentaren bei 20min austobt!

NACHTRAG 27.8. - Die TagesWoche ist der Geschichte ebenfalls nachgegangen.


dein vergleich...

...mit Nazi-Deutschland ist nicht adäquat!

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Warum nicht?

Hat er doch adäquat begründet.

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Neenee,

bcn hat schon auch Recht. Würd ich wirklich verlgeichen, wär's nicht adäquat. Gemeint ist es hingegen lediglich als eine Assoziation, ausgelöst von sprachlichen Ähnlichkeiten: "auf der Flucht verletzt" & "auf der Flucht erschossen". Und beides sind - Letzteres sicher, Ersteres gemäss Aussage in 20min - Lügen von staatlichen Institutionen, um Opfer in Schuldige und Täter zu verkehren. Weiter geht die Parallelität natürlich nicht. Mehr steckt nicht dahinter. Nachvollziehbar, bcn?

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Auf der Flucht erschossen ...

... hat «sich» ja kürzlich auch ein Gefangener beim Abtransport aus der Notfallstation. Entgegen der gängigen (15 von 15 beobachteten Fällen) Praxis hatte ausgerechnet der, plötzlich lebensmüde, Flüchtige KEINE Handschellen beim Abtransport an und konnte so dem verfolgenden Polizisten die Wumme aus der Tasche nesteln und sich 'ne Kugel verpassen. Versuch das mal. Mit oder ohne Handschellen. Vor einigen Jahren wollten sie so einem Schwarzafrikaner einen Mord anhängen. Mit Erfolg, wenn nicht eine Reihe von Augenzeugen ausgesagt hätte, dass der Afrikaner zu keiner Zeit eine Waffe in der Hand hatte, der Schuss sich also im Polizistenholster (unwahrscheinlich, weil automatisch gesichert) oder Polizistenhand im Gerangel gelöst und eine Passantin getroffen hat.
Nazivergleich geht nicht. Aber PPP ist ja die Einsicht in Person.

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P.S.:

«Selbstverletzung» von Festgenommenen ist vor allem in Deutschland, wo die Jungs in Grün ja gern etwas ruppiger zur Sache gehen, ein regelrechtes Massenphänomen. Leider kann ich darüber nicht mehr lachen, nachdem sich ein Freund von mir in Folge eines solchen Vorfalls das Leben genommen hat.

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Worauf

friedmann (Danke für Deine Ergänzungen!) sich in seinem ersten Kommentar bezieht, lautet in Stawa-Deutsch:

Am 01.08.2013 flüchtete der 21- jährige mutmassliche Bankräuber nach einem Arztbesuch in der Notfallstation des Universitätsspitals (siehe Medienmitteilung vom 01.08.2013). Ein Polizeibeamter konnte ihn nach einigen hundert Metern stellen. Dabei kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Häftling die Waffe des Polizisten an sich brachte.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei, der Kriminaltechnischen Abteilung sowie des Instituts für Rechtsmedizin ergaben, dass der 21-Jährige in der Folge einen Schuss abgab, mit dem er sich in den Kopf traf.Auf der Flucht Selbstmord begangen?

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