Abt. Auskunftspflicht - heute: für die Statistik


Soll die baselstädtische Regierung Dich künftig zwingen dürfen, Fragen zu beantworten wie:

Das ist Frage 26 in der aktuell in Basel-Stadt laufenden so genannten "Familienbefragung".

Und Frage 38 will wissen: Von wem sind eigentlich Deine Kinder?

Wenn der Entwurf für das kantonale Statistikgesetz, wie er seit wenigen Tagen auf dem Tisch des Parlaments liegt, durchkommt, darf die Regierung Dich unter Berufung auf §8, Abs.2 dazu zwingen. Er lautet:

§8 Datengewinnung durch Befragung

Abs. 2 Den befragten Personen sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Befragung ausdrücklich mitzuteilen. Sie sind darüber zu informieren, ob ihre Teilnahme freiwillig ist oder nicht.

Zur Freiwilligkeit äussern sich auch die folgenden Paragraphen im Entwurf:
9. Tätigkeitsgebiete der öffentlichen Statistik und Anordnungsbefugnis für Befragungen

9.2d Für jede Befragung regelt die Verordnung insbesondere eine allfällige Auskunftspflicht der Befragten.

§ 11. Mitwirkungspflichten

Abs. 2: Der Regierungsrat oder die Gemeinde ordnet die Mitwirkungspflicht für die Befragung von natürlichen und juristischen Personen nur an, wenn es die Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität einer Statistik erfordert und wenn keine besonderen Personendaten erfragt werden sollen.

11.2 ist ein Gummiparagraph. Wenn's ihnen gefällt, dann ist auch die Frage, ob Du einen Freund hast und wo er wohnt notwendig für "die Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität".

Die "Familienbefragung" will das Statistische Amt durchführen bis 2025! Damit die Befragungen über die Jahre "vergleichbar" und "vollständig" bleiben, wird sie garantiert als "nicht freiwillig" deklariert werden, womit du juristische Folgen zu gewärtigen haben wirst, wenn Du ihnen nicht Deinen Beziehungsstatus bekannt geben willst.

Dass in dem Entwurf zum Statistikgesetz überhaupt vorgesehen ist, dass Befragungen zu statistischen Zwecken auch NICHT freiwillig sein können, ist unerträglich!


Der Sohn

brachte auch so ein indiskretes Blatt nach hause, in dem ich detailliert auflisten musste, ob er Konfi-Brot, Süssweggli oder Cornflakes/Smacks etc. zum Frühstück isst. WTF?

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Heute Nachmittag erlebt:

Regierungspräsident Morin (politisch verantwortlich für die Umfrage) 3 konkrete Fragen mit der Bitte um 3 kurze konkrete Antworten gemailt:

- Warum haben Sie im Begleitbrief nicht explizit und wörtlich erwähnt, dass die Teilnahme freiwillig erfolgt?

- Was sagen Sie jenen Personen, die aus Verunsicherung "einfach irgend etwas" hinschrieben, weil sie die Fragen a) zu intim fanden und b) aus Ihrem Begleitbrief nicht klar ableiten konnten, ob die Teilnahme freiwillig ist?

- Wenn die Frage nach dem Beziehungsstatus ("Haben Sie einen festen Partner?") und woher die eigenen Kinder sind ("Das Kind stammt aus der aktuellen (=1) oder einer früheren (=2) Beziehung") offenbar noch gefragt werden dürfen im Rahmen der Familienbefragung, wo würden Sie als Regierungsrat die Grenze ziehen für Fragen, die NICHT gestellt werden dürfen in dieser Art Umfragen? Meine Frage ist absichtlich sehr offen formuliert. Darum als Anregung: Wäre zum Beispiel die Frage nach der sexuellen Orientierung zulässig? Und wenn Nein, warum nicht?

Statt einer schriftlichen Antwort ruft er mich eine halbe Stunde später auf's Handy an, erwischt mich auf dem Velo, wo ich natürlich nichts zum Aufschreiben dabei habe, erklärt wortreich (und im Unterton leicht majestätsbeleidigt), u.a. dass alles schon seine Richtigkeit habe und ganz wichtig wichtig sei und dass die Regierung erwarten dürfe, dass die Bevölkerung der Verwaltung so viel Vertrauen entgegen bringe, dass die Anonymität der Antworten gewahrt bleibt, wenn das im Brief stehe, auch ohne detailierte Darstellung dort, mit welchen Massnahmen sie gewährleistet werde. Und dass ich, last but not least, aus seinen mündlichen Antworten etwas Zitierfähiges extrahieren und ihm dann zum Gegenlesen mailen solle. Er mache das immer so. Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht???

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