Abt. Mord- und Totschlag!


Die Basler Staatsanwaltschaft meldete am 16. März 2012:

"Am 17.03.2012, gegen 1830 Uhr, wurde in einem Mehrfamilienhaus am St. Johanns-Parkweg ein 50-jähriger Schweizer asiatischer Herkunft tot aufgefunden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei, der Kriminaltechnischen Abteilung und die Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin ergaben, dass der 50- Jährige von einer unbekannten Täterschaft in seiner Wohnung erschossen worden ist."

Wir wissen also: Ein 50-jähriger Mann "asiatischer Herkunft" wurde in seiner Wohnung erschossen. Das ruft nun natürlich die Chronisten der Basler "Achse der Gewalt" (auch als "Basler Zeitung" bekannt) auf den Plan. Soll es auch, schliesslich ist die BaZ – zum Teil zumindest – auch noch ein Informationsmedium.

Was macht nun die Zeitung daraus? Sie setzt die Meldung auf die Frontseite (wie es sich für ein Revolverblatt gehört) und <a href="schreibt:

"Das dritte Tötungsdelikt in diesem Jahr"
Ach ja? Nur? Wer die Gewalt-Chronik der "Basler Zeitung" verfolgt, hat das Gefühl, dass es mindestens ein Dutzend sein müssten. Aber die Rede ist von "vorsätzlichen Tötungsdelikten".
"Bei dem Mord im St. Johannsquartier handelt es sich bereits um das dritte Tötungsdelikt in diesem Jahr. Im Februar ist ein 35-jähriger Mann in Riehen erstochen worden, ein Tatverdächtiger wurde verhaftet. Letzten Donnerstag wurde eine Frau Opfer einer Amokfahrt eines geflohenen Psychiatriepatienten."
Dieser Satz ist nicht unproblematisch: Erstens: Von "Mord" steht in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nichts:
"Der genaue Tathergang und das Motiv sind noch nicht klar und Gegenstand der Ermittlungen",
... heisst es in der Mitteilung.

Zweitens: Ist die "Amokfahrt" des geflohenen Psychiatriepatienten vor einer Woche eine vorsätzliche Tötung? Die Staatsanwaltschaft schreibt:

"Gegen den mutmasslichen Täter wurde ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter Tötung, Raubes, Körperverletzung und verschiedenen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz eingeleitet."
"Ein Verfahren wegen ..." ist noch keine Verurteilung.

Das alles hindert die Gewalt-Chronisten nicht daran, bereits jetzt eine vorsätzliche Vor-Statistik zu erstellen. Dieser wird zusätzliche Brisanz eingehaucht mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft 2011 nur ein einziges vorsätzliches Tötungsdelikt gemeldet habe. (Ach ja?) Eine Steigerung also um 300 Prozent! Was sich so alles zurechtbiegen lässt.



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