Abt. Begriffsverwirrung - heute: @ Eymann & Knechtli


Von Herrn Knechtli per Videokamera angesprochen auf seine Kandidatur für den Nationalrat und gefragt, ob das Doppelmandat "nicht ein bisschen problematisch sei" (zu finden beim Unverlinkbaren), antwortet Erziehungsdirektor Christoph Eymann:

Es ist nicht problematisch. Wenn ich es jetzt formal betrachte, dann darf vom Organisationsgesetz her von der 7köpfigen Regierung jemand im Nationalrat und jemand im Ständerat sein. Das ist ein Gesetz, das gerade kürzlich bestätigt wurde vom Verfassungsrat.
Korrigendum: Einen Verfassungsrat kannte Basel-Stadt tatsächlich. Bis Dezember 2005, dann löste der sich nach getaner Arbeit auf. Der hat aber nie Gesetze "bestätigt". Das ist die Aufgabe der Legislative. Gesetze bestätigen kann nur der Grosse Rat. Da hat Herr Eymann beim Fach "Staatskunde" wohl grad zum Fenster raus geschaut, drum dem Herrn Knechtli schön was vom Pferd erzählt. Und letzterer trägt den ihm aufgebundenen Bären brav weiter. Inhaltlich hat Eymann insofern recht, als in Paragraph 23 vom "Gesetz betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG)" steht:
d. verschiedene bestimmungen Zugehörigkeit zu den eidgenössischen Räten § 23. Ein Mitglied des Regierungsrates darf dem Nationalrat, ein weiteres dem Ständerat angehören.
Bei der Verwaltungsreform war dieser Artikel anno 2008, soweit auf die Schnelle eruierbar, kein Thema. Insofern übertreibt Eymann ein ganz klein wenig, denn der Artikel 23 steht da schon seit den 70er Jahren. Diese Vermischung von Exekutive im Kanton und Legislative beim Bund (Staatsrechtler, findet ihr das Ok???) wurde bei der OG-Revision nicht explizit bestätigt. Der Artikel wurde einfach unverändert stillschweigend durchgewinkt. Aber es ist Wahlkampf. Und da darf man schon mal schönreden und Halbwahrheiten verbreiten. Oder?


Halbe Regierungstätigkeit = doppelter Lohn

Apropos Tatsachenjustierung: «Finanzielle Vorteile für den Kanton sind nicht direkt ersichtlich», korrigierte die Regierung besagtes Regierungsmitglied. Zuvor hatte der genannte Herr öffentlich gesagt, er müsse die Nationalratsentschädigung brav dem Kanton abliefern, der damit ein Bombengeschäft mache. Die offensichtlich falsche Behauptung erstaunt umso mehr, als der besagte Herr vor zehn Jahren laut Regierungsrätlicher Antwort auch schon nichts abliefern musste. Naja, man wird bekanntlich nicht jünger, und da kann man solche völlig unwesentlichen Details schon mal vergessen.
Zum Organisationsgesetz (Staatsrechtler/innen mögen mich korrigieren): Das Gesetz in dieser Form geht auf die 70er-Jahre zurück. Damals war eine Volksinitiative hängig, welche den Regierungsräten die Einsitznahme ins Bundesparlament ganz verbieten wollte, wenn ich mich richtig erinnere. Das Organisationsgesetz wurde unter diesem Druck so abgeändert, dass nur noch je ein Regierungsmitglied im Stände- und im Nationalrat Einsitz nehmen dürften. Weitergehen wollte man nicht, weil damals die jüngere Erfahrung nahe gelegt hatte, dass solche Doppelmandate ohnehin der Vergangenheit angehörten.
Zur Erinnerung: Vor 40 Jahren haben die Wahlberechtigten von Basel-Stadt beide amtierenden Regierungsräte, die zugleich Nationalräte waren, aus Bern abberufen. Der eine war bürgerlich und: Erziehungsdirektor des Kantons Basel-Stadt.

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Soland rules!

Bin bei der Familiengartenfrage üüüberhaupt nicht ihrer Meinung. Aber hier trifft sie den Nagel auf den Kopf. Wenn Eymann gewählt wird, sollte er als RR zurücktreten müssen. Für etwas wurde die Gewaltentrennung erfunden. Auch wenn das die in dem Sinne Gewalttätigen manchmal gerne vergessen.

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