patpatpat, 2. Juli 2011 um 13:49:00 MESZ Abt. Aktionismus - heute: bei der FDP Es ist Wahlkampf. Und alle Mittel sind erlaubt. Auch Griffe tief in die Mottenkiste. Wie waren die 70er und 80er Jahre für die FDP schön, als sie noch die allesbeherrschende Wirtschaftskaderpartei per se war. Aus und vorbei! Drum will man dorthin zurück. Und holt Slogans von damals ("Mehr Freiheit, weniger Staat") wieder hervor, presst sie durch den "wie würd's die SVP formulieren?"-Fleischwolf, macht daraus...
... und meint dann allen Ernstes, das wär suuuuper. Bürokratie mag niemand. Und "Schweizer wählen..." war halt schon besetzt. Drum die Liebe. Die kursiven Teile will die FDP konkret ergänzen / ändern in der Verfassung mit der Initative: vorher:
Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. nachher:
Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
9a Unbürokratischer Gesetzesvollzug
Jede Person hat Anspruch darauf, dass:
a. Gesetze verständlich sind und einfach, unbürokratisch und effizient angewandt werden;
b. Verwaltungen und Gerichte ihre Angelegenheiten schnell, einfach und unbürokratisch behandeln. vorher:
Art. 94 Grundsätze der Wirtschaftsordnung
1 Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit.
2 Sie wahren die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft und tragen mit der privaten Wirtschaft zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung bei.
3 Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft.
4 Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind. nachher
Art. 94 Grundsätze der Wirtschaftsordnung
1 Bund und Kantone halten sich an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit.
2 Sie wahren die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft und tragen mit der privaten Wirtschaft zur Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung bei.
3 Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft. Dazu treffen sie Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten; sie berücksichtigen dabei insbesondere die Anliegen der Kleinst- bis mittelgrossen Unternehmen.
4 Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind. Aufmerksamkeitsheischender Aktionismus. Vorwand für passantenbelästigende Standaktionen in den Innenstädten. Mehr ist das nicht. Was hat ein populistischer Gummibegriff wie "unbürokratisch" in der Verfassung verloren? Wozu die Vorgabe, "günstige Rahmenbedingungen" zu schaffen, redundant, ergo überflüssigerweise, implizit wiederholen in einem wischiwaschi ("so gering wie möglich") Tatzelwurmzusatz? Schöne selbsternannte "Gralshüter der Freiheit" (Pelli über seine FDP) sind das!
Besonders hübsch, weil hanebüchen, ist auch der Counter auf der Website der Initiative (leider unverlinkbar). Per iframe fügen wir ihn hier kurz ein:
Eddiecoffin, 03.07.11, 09:37
schnell, einfach und unbuerokratisch
Es wird wohl ziemlich langsam, kompliziert und buerokratisch zu und her gehen, wenn bei der Umsetzung herausgefunden werden muss, was "schnell, einfach und unbuerokratisch" eigentlich bedeutet. ... Link ... Comment Read more infamous news! |
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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53
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