Abt. Verwirrung stiften - heute: Zweitwohnungen


Mischa Hauswirth stiftet Verwirrung um Zweitwohnungen, wenn er auf der Frontseite des Lokalbundes in der BaZ von heute titelt:

Verwirrung um Zweitwohnungen - Forderung von SP und Grünen stützt sich auf Zahlen aus Zürich
Was ist Sache? Auf dem Tisch der Regierung liegt der "Anzug betreffend Wohnsitzpflicht auf dem Areal des Alten Kinderspitals". Darin bitten die Anzugstellenden den Regierungsrat, er solle, stark zugespitzt, denen, die sich das immobilieninvestorische Filetstück "Kinderspital" unter den Nagel reissen und dort ihre Luxuswohnungen bauen dürfen, ins Stammbuch schreiben, dass sie ihrerseits jene Wohlhabenden, die sich diese Domizile kaufen werden, dazu verpflichten müssen, auch dort ihren Erstwohnsitz zu nehmen. Sonst hat der Staat steuertechnisch ja nix bis wenig davon. Soweit so nachvollziehbar und logisch. Dass FDP-Präsi Stolz, von der BaZ darauf angesprochen, davon schwadroniert, das käme einer Verstaatlichung der Liegenschaften gleich, ist so erwartbar wie hanebüchen. Schwamm drüber! Der Artikel in der BaZ stellt die Anzugstellenden insofern in ein schiefes Licht, als er insinuiert, sie würden sich auf eine fragwürdige Quelle beziehen in ihrer Aussage, die Anzahl der Zweitwohnungen in Basel sei innert 20 Jahren von 2'500 auf 8'000 hochgeschnellt, nämlich lediglich auf einen Artikel von Hans Kissling im Magazin. Und die Schätzungen betreffend dadurch verursachter Steuerausfälle beruhten auf Züricher Zahlen. Damit delegitimiert er das Hauptanliegen des Anzugs.

Dabei ist die Sache völlig transparent und einfach!

Hans Kissling erklärt Schritt für Schritt, wie er auf seine Zahl kommt:

Besitzt jemand in der Stadt Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von 120 000 Franken eine (unbelehnte) Zweitwohnung im Wert von einer Million Franken, so muss diese Person in der Stadt Zürich zirka 3000 Franken Steuern bezahlen (= Summe der Steuern auf dem Eigenmietwert und auf dem Wert der Wohnung). Würde die gleiche Person diese Wohnung als Erstwohnung nutzen, so würde die Steuer rund 9000 Franken, also dreimal so viel betragen. Der Stadt entgehen somit jährlich 6000 Franken Steuern. Noch krasser fällt die Rechnung aus, wenn eine Mietwohnung als Zweitwohnung benützt wird. In diesem Fall zahlt der Zweitwohnungsmieter überhaupt keine Steuern in der Stadt Zürich. Der Steuerverlust der Stadt beträgt in diesem Fall 9000 Franken. Geht man von der — vermutlich realistischen — Annahme aus, dass es sich bei den Zweitwohnungen mehrheitlich um Wohnungen mit einem gehobenen Standard handelt, die von Personen mit einem mittleren bis höheren Einkommen bewohnt werden, so entgehen der Stadt Zürich pro Zweitwohnung schätzungsweise Steuereinnahmen in der Höhe von rund 6000 bis rund 9000 Franken. In der Stadt Zürich gibt es heute —– wenn man die Entwicklung von 1980 bis 2000 auf das Jahr 2010 hochrechnet — schätzungsweise 15'000 Zweitwohnungen. Diese Zweitwohnungen führen demnach zu jährlichen Mindereinnahmen an Steuern in der Höhe von 90 bis 135 Millionen Franken. Zweitwohnungen sind für die Stadt Zürich also ein schlechtes Geschäft. Und nicht nur für die Stadt, auch deren Einwohner: Ohne Zweitwohnungen könnten die städtischen Steuern um rund 4 bis 6 Prozent gesenkt werden.
So, und jetzt wenden wir die Methode für Basel an. Die Basler Zahlen sind ebenfalls öffentlich zugänglich beim Bundesamt für Statistik. Und erst noch gratis herunterladbar! In der Publikation über "Gebäude, Wohnungen und Wohnverhältnisse" (backup) lesen wir auf Seite 64 in der Spalte "Zeitweise bewohnt", dass in Basel-Stadt im Jahr 2000 8'395 Einheiten in diese Kategorie fallen. Die Zahl für 1980 findet sich auf Seite 62 von Band 19 der Auswertung der Eidgenössischen Volkszählung von 1980 (backup) (BfS, I love you!). Damals waren es 2'726. Soll ich eine Grafik aus dieser Entwicklung machen? Ich lass es ausnahmsweise... 8'395 Zweitwohnungen in Basel X für Zürich angenommener Steuerverlust pro Wohnung CHF 6'000.- = ziemlich exakt CHF 50'000'000.-.

Wo ist die Verwirrung, was das Problem?

Die einzige Frage, die sich stellt, ist: Stimmen die von Zürich übernommenen CHF 6'000.- Differenz zwischen Steuerbetrag Erstwohnung und Zweitwohnung für Basel-Stadt. Aber das wissen die entsprechenden Fachleute im Publikum sicher zu beantworten!

Das Thema Zweitwohnungen scheint in Basel-Stadt insofern auf dem Radar der Behörden zu sein, als bei den FAQ der Steuerverwaltung zur Handänderungssteuer steht:

Ich möchte mir in Basel-Stadt eine Zweitwohnung kaufen. Muss ich eine Handänderungssteuer bezahlen? Ja, denn der Erwerb von Zweitwohnungen ist nicht privilegiert.
Würde niemand sich für Zweitwohnungen interessieren, stünde das wohl nicht dort...



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