Abt. Gesucht wird... - heute: Brief an Grundbesitzende


Der Hauseigentümerverband Basel-Stadt moniert in seiner Stellungnahme zur Zonenplanrevision in Basel-Stadt in den Schlussbemerkungen, dass der Kanton in seinem Brief an die GrundeigentümerInnen, die davon betroffen sein könnten, diese nicht über ihre Rechtsmittel aufgeklärt hat. Im O-Ton (Achtung, sprachholpriges Gelände!):

Wir begrüssen es sehr, dass die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Parzellen von der Zonenplanrevision betroffen sind, schriftlich orientiert wurden. Da allerdings nicht alle Grundeigentümer weder rechtskundig noch im Besitze des Internets sind oder die Möglichkeit haben, die öffentliche Planauflage zu besuchen, wäre es zwingend erforderlich gewesen, im Orientierungsschreiben auch die Rechtsmittel aufzuführen. So, wie es nun versandt worden ist, erweckt das Schreiben bei den Empfängern den unzutreffenden Eindruck, es bestehe derzeit noch kein Handlungsbedarf mit der Folge, dass sie die laufende Rechtsmittelfrist verpassen und ihrer Rechte verlustig gehen. Den wenigsten Betroffenen ist oder war es bewusst, dass und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Haben wir im Publikum vielleicht jemanden der oder die einen solchen Brief erhalten hat und uns den per Foto / Scan o.ä. zugänglich machen könnte? Irgendwie pikant, was der Kanton da fabriziert hat, um sich möglichst wenig Scherereien einzuhandeln. Dass er die Planauflage zudem in die Sommerferienzeit gelegt hatte, müssen wir wohl nicht noch extra erwähnen...


Normalerweise werden ...

... potenzielle EinsprecherInnen nicht persönlich informiert, sondern sie müssen sich über das Kantonsblatt in Kenntnis setzen lassen. Dass sie nun persönlich angeschrieben werden, könnte man als Entgegenkommen werten. Ob nun Hausbesitzer, die immerhin ein Haus besitzen und damit auch gewisse gesetzliche Rechte und Pflichten kennen sollten, nun zusätzlich zu dieser über das Normalmass hinausreichenden Bemitteilung auch noch speziell über die Rechtsmittel in Kenntnis gesetzt werden sollten oder müssten, darüber könnte man sich nun füglich streiten.

Das meine ich jetzt (fast) ganz wertfrei.
Und der Einsprachen werden ja auch so wohl nicht zu wenige sein.

Ach ja. Zur Planauflage während den Sommerferien. Die sechswöchige Planauflage begann am 7. Juni (mit "N"). Die Sommerferien meiner Tochter begannen ein paar Wochen später. Man sollte dem Hauseigentümerverband nicht alles ...

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Tiefstapelei

betreibt BVD-Sprecher Marc Keller mit seinen Zahlen:

23.07.2010; Seite 3
Basellandschaftliche Zeitung REGION

150 Einsprachen

Eigentümer von 150 Parzellen haben Einsprache gegen die Zonenplanrevision der Basler Regierung erhoben. «Der grösste Teil der Einsprachen – etwa zwei Drittel – bezieht sich auf den Ortsbildschutz», sagt Marc Keller, Mediensprecher des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) auf Anfrage der bz. Für das BVD sei dies ein erfreuliches Resultat: «Da rund 3000 Parzellen von der Zonenplanrevision betroffen sind und wir 6000 Eigentümer angeschrieben haben, rechneten wir mit mehr Einsprachen.» Das BVD wird nun die Einsprachen behandeln – «fallweise» werden diese mit den Eigentümern besprochen. Ziel ist laut Keller, dass die Zonenplanrevision im ersten Quartal 2011 im Grossen Rat behandelt wird.Allein diese Einsprache haben 250 Personen unterzeichnet. Es stand sogar in infamy. Aber Keller kann natürlich die 250 Unterschriften schon als 1 Einsprache zählen. Macht sich für ihn besser. Offenbar hätten wir doch 250 Mal dieselbe Einsprache einschicken sollen in je einem eigenen Couvert. Dann hätte Herr Keller von rund 400 Einsprachen reden müssen. Und den Wiederstand nicht mit "150" bauernschlau kleinreden können. Zudem scheint Keller nur Einsprachen von Eigentümern wahrzunehmen. Womit wir dann doch wieder bei der von Dir, @supra, negierten Demokratie der Besitzenden landen würden. Zur Einsprache berechtigt war gemäss Bau- und Planungsgesetz, "wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat;". Entweder kennt Keller das Gesetz nicht, oder er legt es verdammt eng aus.

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"Sommerferienzeit"

ist eine Obermenge von "Schulferienzeit", supra. Ich spreche nicht von "Schulferienzeit" sondern von "Sommerferienzeit". Wann die beginnt und endet, ist Geschmackssache. Für Kinderlose oder jene mit Nachwuchs ausserhalb der Schulpflicht, beginnt die meiner Meinung nach sehr wohl im Juni. Also in der Vorsaison, wenn die Preise noch etwas tiefer liegen!

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Du meine Güte!

Nach Deinen Überlegungen können Planauflagen eigentlich nur noch vom 15. Mai bis 7. Juni oder vom 1. bis 30. November stattfinden, weil man neben der Sommerferienzeit ja auch noch die Weihnachtsferienzeit, die Fasnachtsferienzeit, die Frühlingsferienzeit, Ostern, Pfingsten und vor allem die alles tötende Herbstferienzeit berücksichtigen muss – dies, weil die kinderlosen Hausbesitzer jeweils drei Wochen vor den und ein paar nach den jeweiligen Schulferien nicht mehr zu gebrauchen sind.

Aber vielleicht könnte man das Ganze ja auf eine spezielle Planauflageferienzeit verlegen.

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