Abt. Mikropolitik - heute: Nötigung?


Landet die baselstädtische Regierung bald im Kerker? Art. 181 ZGB lautet:

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Gegenvorschlag der Regierung zur Familiengarteninitiative spricht von 52ha „zum Kernangebot gehörende Freizeitgärten des Kantons im Umland, die“ zu sichern „gemäss dem vorliegenden Gegenvorschlag über geeignete Zonen oder Nutzungsverträge“ möglich wäre, im Falle seiner Annahme. Die Regierung erläutert allerdings mit keinem Wort, warum diese 52ha nicht ebenfalls langfristig zu sichern wären, wenn der Gegenvorschlag nicht, die Initiative aber sehr wohl, angenommen würde. Damit erweckt die Regierung den Eindruck, dass die 52ha (ganz oder teilweise) nur zu sichern sind im Falle, dass der Gegenvorschlag Erfolg hat (und die Initiative abgelehnt wird), liefert aber keinerlei Beweisführung oder stichhaltige Argumentation für diesen Kausalzusammenhang. Dadurch soll offenbar vermittelt werden, dass die 52ha ausserhalb des Kantons ganz oder teilweise „verloren“ wären, wenn die Initiative angenommen würde. Implizit lautet die Aussage der Regierung: „Wir unterlassen es, die Areale ausserhalb zu sichern, wenn die Initiative angenommen und der Gegenvorschlag abgelehnt wird“. Der Verlust dieser 52ha, oder Teilen davon, kann durchaus als „ernstlicher Nachteil“ für die direkt Betroffenen PächterInnen und die allgemein an Familiengärten Interessierten angesehen werden. Es liesse sich ergo argumentieren, der baselstädtische Regierungsrat drohe mit ebendiesen „ernstlichen Nachteilen“ (folgend aus einer absichtlichen Unterlassung der Regierung), um Teile der Stimmberechtigten dazu zu nötigen für den Gegenvorschlag zu stimmen. Wer geht "the Basel Seven" besuchen, wenn sie die drei Jahre hinter schwedischen Gardinen sitzen?


Um Gottes Willen!

Die Hitze kann ja vieles entschuldigen, aber ...

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Lieber Supra,

verdunstet in der Hitze Dein Sinn für Ironie, oder was meinst Du genau?

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Ah! Das war lustig gemeint?

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Mindestens

teilweise...

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jetzt mal ganz abgesehen von den Erfolgsaussichten einer solchen Klage und Ironie hin oder her: Falls Du dann tatsächlich mal klagen solltest: Die Nötigung ist im Strafgesetzbuch und nicht im ZGB geregelt.

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Autsch!

Meinen eigenen Links folgen sollte ich schon noch können. Du hast natürlich vollkommen Recht, @Stuecki!

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