Abt. Religionsfreiheit


Jawohl! Zusammen mit dem Euro, der EU, der Classe politique, den Parkbussen, dem "Tages-Anzeiger" ... (beliebig fortsetzbar)

Frei nach Karl Kraus: "Mir fällt zu Roger K. nichts mehr ein."


Und die Beilage!

Ja, und dann hat Roger K.s Wochenblatt ab und zu eione Stil-Beilage mit dabei, in dem Stilberater Mark van Huisseling anpreisen darf, was die meisten sich nicht leisten können. Unter anderem eine "Reise durch Rajastan", wo, wie wir erfahren, ganz viele Muslime leben (die ja eigentlich verboten gehören, aber sie können ja in der Fremde ganz schön Schmuck sein).

Nun denn.

Nicht immer ist in diesem Blatt auch drin, was draufsteht. Denn auf van Huisselings Rajastan-Reise bewegt man sich die meiste Zeit ausserhalb Rajastans, nämlich in Dehli und in Agra, wo sich das Taj Mahal befindet. Erst auf Seite sieben der achtseitigen Reisereportage gelangt man endlich ins versprochene Land.

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ich warte ...

... darauf, dass der koeppel sich auf die juden einschiesst. das wäre nur konsequent. das alte testament ist schliesslich auch mit der verfassung unvereinbar. und abgesehen davon, währe es nur ehrlich. aber vielleicht hat fascho köppel zwei seelen - ach - in seiner brust. wie die geouteten faschisten geht er vielleicht davon aus, dass die juden das finanzkapital global kontrollieren und sieht sie so widererwillig als verbündete.

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Oh My God!!

Das darf nicht wahr sein... Ich befürchte aber, dass es wahr ist.

Dann drängt sich der Schluss auf: Die Weltwoche ist mit der Bundesverfassung nicht vereinbar. Man muss die Weltwoche verbieten.

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ach was solls: die schweizer bundesgesetze

sind nicht mit der Verfassung vereinbar: die Schweizer Verfassung ist ein Witz für das Volk, das glaubt, es könne das Parlament überwachen

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@ A.G.: Exakt!

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@ A.G.&friedmann: dafür gibt es kein

Gesetz: ausser den Rassismus-Artikel von StGB ... Ihr könntet es also mit einer Anzeige probieren - wobei es sich bei der strafbaren Rassendiskriminierung (Religion fällt darunter, ergo auch der Islam) um ein Offizialdelikt handelt und die Staatsanwalthschaft von sich aus eingreifen müsste, wenn der fragliche Artikel eine eine Hatzrede sein sollte ...
Übrigens das geschützte Rechtsgut: der öffentliche Friede!

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