Abt. Lektüretipp - heute: Univertrag BS-BL


#unsereunibas Für die formaljuristisch interessierten RealpolitikerInnen unter den Aulabesetzenden wär vielleicht die Lektüre des Univertrages zwischen Baselland und Basel-stadt ganz lohnend. Daraus ist einiges Interessantes zu entnehmen. Unter anderem dass der Unirat zwar das oberste Organ der Uni ist und er bestimmt wird von den Regierungen BS / BL, aber - und das ist nicht unwichtig - dass es darüber noch eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission gibt, die aus KantonsparlamentarierInnen aus BS und BL besteht. Diese Kommission hat darüber zu wachen, dass in Uniangelegenheiten Regierung und Unirat den Vorgaben des Vertrages folgen. Diese Kommission ist also die "alleroberste" Unibehörde, wenn ich das richtig sehe. Die Kommission ist für die Uni quasi die Chefin von Regierung, Unirat und Rektor zusammen. Im Univertrag steht:

Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission § 20. Die Vertragskantone setzen eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission ein. 2 Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission ist gemeinsames Organ der Oberaufsicht der Vertragskantone. 3 Das Parlament jedes Vertragskantons wählt für die Dauer der jeweiligen kantonalen Legislaturperiode sieben Parlamentsmitglieder in die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission. 4 Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission konstituiert sich selbst. 5 Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission hat folgende Aufgaben und Befugnisse: a) Sie überprüft den Vollzug des Staatsvertrags und erstattet den Parlamenten Bericht. b) Sie prüft die Berichterstattung zum Leistungsauftrag und nimmt den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht zur Kenntnis. c) Sie lässt sich vom Universitätsrat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten rechtzeitig und umfassend informieren. d) Sie kann die Regierungen ersuchen, den Parlamenten der Vertragskantone Änderungen des Staatsvertrags oder besondere oberaufsichtsrechtliche Massnahmen zu beantragen. e) Sie kann den Finanzkontrollen der Vertragskantone Aufträge erteilen. 6 Die Parlamente der Vertragskantone können ihr im Rahmen des Oberaufsichtsrechts gemeinsam weitere Zuständigkeiten und Kompetenzen übertragen.
Deren BS-Mitglieder und deren BL-Mitglieder würde es wohl gut anstehen, sich mal zu den Forderungen der Studis zu äussern.


Sofern diese denn ...

... tatsächliche Forderungen hätten.

Oder hältst du "Räteuni statt Unirat" für eine solche?

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als aktuelle jura-studierende finde ich das bolo

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nochmal: bologna ist quatsch und ich finde es gut

dass es jemand mal klipp und klar sagt. Doch soviel ich verstanden habe kommen die meisten Aula-Besetzenden aus Deutschland - und waren schon an verschiedenen Unis gegen Bologna im Einsatz. Sie sind deshalb mit den spezifischen Basler-Univerhältnissen wohl nicht so ganz vertraut wie locals ...
Aber es ist eben schon so, dass die Uni zu einer Art höheren Schule verkommt ...
dies unter meinem eigenen Namen, da ich es tatsächlich nicht schaffe, mir einen alias zu kreieren!

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unangemessen

So wie die geschätzten Kommilitonen (sofern es sich bei der Mehrheit der Protestierenden überhaupt um in Basel immatrikulierte Studenten handelt) die Ökonomisierung der Hochschule, würde ich an ihrem Vorgehen die Eventisierung der Politik kritisieren. Auch wenn viele Forderungen durchaus berechtigt sind, sehe ich bei den hiesigen Verhältnissen (die mit denen in Deutschland od. Österreich sicher nicht zu vergleichen sind, bspw. wird in der Schweiz der Abgang von Bachelorabsolventen von seitens der Uni nicht gefördert, sind Präsenzkontrollen m.E.n. die Ausnahme etc.) keine Not, gleich die Uni besetzen zu müssen. Es gäbe andere Wege, eine konstruktive Diskussion in die Öffentlichkeit zu tragen; es fragt sich halt nur, ob die auch so spassig wären.

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aboslut sozialadäquat: die aulabesetzter sind nicht

an der Uni Basel immatrikuliert, das müssen sie auch nicht, denn Bologna ist kein Spezifikum der Uni Basel, sondern ein europaweites Punktesystem, das an allen Unis eingeführt wird oder schon eingeführt worden ist. Diese Leute waren vorher schon an anderen Unis ... sie kritisieren nicht Basel an sich, sondern die europaweite Reform der Hochschule, das ist etwas anderes (falls das schlusslicht sich in seiner Basler Ehre düpiert fühlt ... Offenbar wird die Aktion auch vom Rektorat bzw. Unirat bzw. von der interkantonalen Kommission toleriert, denn sonst hätten die alle schon eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch am Hals ... Insofern Sturm im Wasserglas?
Wobei meine Frage noch interessant ist: wer ist eigentlich befugt, eine Anzeige zu erstatten bzw. wer ist nun eigentlich der Hausherr bzw. die Hausdame des Kollegiengebäudes? Denn nur dieser könnte eine allfällige Räumung des Gebäudes in die Wege leiten ...

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der "Hausherr",...

...der eine Räumung in Gang setzen könnte, ist der Rektor. Hierfür müsste er der Polizei allerdings erlauben, das Unigelände zu betreten - was er, wenn ihm die universitäre Autonomie etwas wert ist, nicht tun wird. Ausserdem gibt es keinen Grund zu eskalieren. Ich denke allerdings, dass diese Unabhängigkeit bei der nächsten Reform fallen wird, da die Gründe dafür langsam ins historische Dunkel sinken.

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autonomie? Soweit ich mich erinnern

kann, bedeutet die sog. 'politische Autonomie' 1996 die Tatsache, dass die Uni BS nicht mehr dem Erziehungsdepartement BS unterstellt sein sollte, d.h. die Poltik sollte nicht mehr das letzte Wort haben wenn es z.B. um Berufungen von Professor/innen ging. Und soviel ich weiss liegt nun der Endentscheid darüber beim Unirat und nicht bei der interkantonalen Trägerschaft der Uni BS. Der Staatsvertrag zwischen BL und BS schweigt sich über diese konkrete Frage aus, es gibt auch keine diesbezügliche "Delegation" (ich habe bei der raschen Lektüre des Vertrages jedenfalls keine gefunden ... bin aber erst im 3. Semester). Der §18 gibt darüber keine Auskunft, sondern sagt lediglich "dass die Anstellungsverhältnisse durch öffent-rechtliche Verträge geregelt werden" und dass Ausnahmen zulässig sind (=privatrechtliche Verträge).
Im übrigen bin ich mir nicht sicher, dass der Rektor der Hausherr ist ... im §9 des Staatsvertrages heisst es: "Der Kanton BS stellt der Universität das Universitätsgut (d.h. die Liegenschaften) zur Verfügung ...". Insofern wäre der hausherr der Kanton, aber selbstverständlich geniesst auch der Mieter (=UNi BS) ein Hausrecht, das er ausüben kann ... wobei ich nicht verstehe, warum das Rektorat seine Autonomie in Frage stellt, wenn er die Polizei holen liessen?????
Das ist eine echte Frage

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die Polizei...

...darf das Unigelände nicht ohne Erlaubnis der Universitätsleitung betreten. Was die Autonomie betrifft: Die Uni als Körperschaft wird von aussen kontrolliert, sie hängt ja nicht im luftleeren Raum. Aber wenn der Rektor - manchmal auch zu Unrecht - darauf pocht, dass die Uni eigene Gesetze hat (Autonomie bedeutet "Selbstgesetzgebung"), dann ist damit gemeint, dass das akademische Leben sich nach den eigenen Verfahren und Regeln regelt, inklusive Umgang mit Protesten und Fragen des Aussenkontaktes. Der Zusammenhang ist also der, dass die Entscheidung, wann und ob das staatliche Gewaltmonopol Uniboden betreten darf, bei der Universität liegt. Die Realität ist natürlich nicht so hehr, aber das ist so etwa das Prinzip.

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