Abt. Sonntagsblick-ille des Sonntags


Als "Drama um den berühmtesten Kunsthändler der Schweiz" verpackt der "Sonntagsblick", die Meldung (Primeur), dass der Basler Kunsthändler, Sammler und Museumsstifter Ernst Beyeler einen vormundschaftlichen Beistand bekommen habe. Soweit, so richtig, wenn auch etwas übertrieben verpackt. Weniger der Wahrheit, weil masslos übertrieben, entspricht indes folgende Aussage:

Die heute der Stiftung Fondation Beyeler gehörende Kunstsammlung umfasst etwa 16´000 Gemälde von van Gogh, Monet bis Kandinsky ...
Es sind etwas weniger Werke. Es sind in Tat und Wahrheit etwa 230.


inklusive drucke und zeichnungen?

da hab ich ja mehr. sogar ein vielfaches. zugegeben nur etwa 10 bilder und drucke gekauft. trotzdem. ich gründe jetzt die fondation bertele. kann mir einer nen stararchitekten empfehlen der auf kommissionsbasis arbeitet. sonst tuts auch ne garage.

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vermutlich...

... wird unter echten kunstsammlern nur gezählt, was über eine million gekostet hat.

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pööh...

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falllösung/1: BS-fahrverbot fürs velo?

Falls deine Frau keine Antwort geben konnte, hier die Lösung des Falls: Art. 335 StGB räumt den Kantonen ein Gesetzgebungsrecht in Sachen Übertretungstatbeständen ein. BS-Stadt hat mit dem ÜStG davon Gebrauch gemacht und ein Fahrverbot für Velo erlassen, mithin für nicht-motorisierte Fahrzeuge. Zur Rechtmässigkeit der kantonalen Gesetzgebungskompetenz im Einzelfall äussert sich das Bundesgericht: BGE 81 IV 164 (Ungehorsam gegenüber der Polizei). Du könntest dich somit als Versuchskaninchen zur Verfügung stellen und die Verfügung anfechten mit Bezug auf eine ev. Kompetenzwidrigkeit des Kantons ... Unzulässig wäre es wohl, ein Verbot für das Betreten des Strassenverkehrs mit den eigenen Füssen in alkoholisiertem Zustand zu erlassen. Fragt sich also, ob das Betätigen der Velopedale nicht darunter subsumierbar wäre .... Aber ich würde die kompetentere Ehefrau fragen ....

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