Abt. Das mit dem Velofahren und so ...


Mehr oder weniger aufmerksame LeserInnen von infamy wissen, dass dem supra "das Recht zum Führen eines Fahrrades aberkannt" wurde. Das war vor über zehn Tagen. Über die Dauer dieser Verfügung, die von den Polizisten ja nur in vorläufiger Version ausgesprochen werden konnte, weiss ich bis heute nur, dass ...

"... diese Verfügung ab 19.3.2009 gilt und er/sie während der Gültigkeit derselben kein Fahrrad führen darf."
... und ich bei Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung ganz schön eins aufs Dach bekomme.

Nur: Wie lange, um Gottes Willen, kann man mich denn mit einer "Vorläufigen Verfügung" ohne Befristung abspeisen? Laut Strassenverkehrsgesetz dauert das vom Wohnsitzkanton ausgesprochene Fahrverbot "mindestens einen Monat".

Art.19 In gleicher Weise kann der Wohnsitzkanton einem Radfahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, das Radfahren untersagen. Die Mindestdauer des Fahrverbotes beträgt einen Monat.

Ich gehe davon aus, dass sich in meinem Falle ein längeres Fahrverbot schwerlich begründen liesse. Was aber ist, wenn ich nach einem Monat noch immer keinen definitiven Bescheid habe? Und: Gilt das vom Wohnsitzkanton Basel-Stadtausgesprochene Fahrverbot auch im Kanton Basel-Landschaft? Weiss da jemand Bescheid?


Zur Feier des Tages

darfst Du heute Velo fahren. (Aber nur mit abgeschraubtem Sattel)

... Link

genau ... ohne Sattel

denn das Verbot gilt ja nicht für ein Trottinett (ich meine irgendeines und nicht der Gegensatz von zwei), im Gesetz ist von Fahrrad die Rede. Die juristische Auslegung des Wortlautes dürfte zum Schluss kommen, dass Trottinett nicht unter die Kategorie 'Velo' fällt. Eine saubere Subsumtion, die sogar Polizisten leichtfallen dürfte ....
Aber supra: frag doch einfach deine Ehefrau! Ist die nicht Juristin? Bzw. sogar Anwältin? Also wenn sie dir nicht helfen kann .....

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...du fährst...

...ja aber wohl hoffentlich trotzdem Velo, oder?

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... aber zugeben würde ich ...

... es nie!

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so geht...

...das, jawohl :-) !

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... Comment
falls dir deine frau nicht

weiterhelfen kann, dann gibt es noch die Ombudsstelle BS, die dem/r Bürger/innen hilft, wenn die Verwaltung ihm Probleme bereitet. Eine Verfügung ist ein Verwaltungsakt ...
ERGO: Dort könntest du das Problem deponieren ....

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deponieren ...

... ist das richtige wort.

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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53

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