Abt. Kultur und Recht


Basels Kulturförderer (v.l.n.r.): Ressortleiter Michael Koechlin, Regierungsrat Christoph Eymann und Ressortjuristin Verena Gertsch

Der Bund hat eins (zumindest fast), Baselland hat kürzlich eines vorgestellt: ein Kulturfördergesetz. Das ist gut und schön, wird aber inhaltlich nichts ändern, nur dass, wie Kultur-Ressortleiter Michael Koechlin an einer Pressekonferenz erklärte, die Kulturförderung von der Kür zur Pflicht wird. Was nun aber so auch nicht ganz richtig ist, denn in der Kantonsverfassung ist die Kulturförderung bereits verankert.

Was steht nun in diesem Gesetz, das bis Mitte September in der Vernehmlassung ist? Es steht drin, dass dieses Gesetz die Kulturförderung durch den Kanton regelt, dass der Kanton ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturschaffen fördert, dass er dies über Subventionen und Verträge tut und ähnlich Allgemeingültiges mehr. Ach ja, auch das Cetero censeo, dass sich der Kanton Basel-Landschaft doch bitte gefälligst etwas stärker an der Basler Zentrumskultur zu beteiligen habe, fehlt nicht.

Neu ist allerdings eines: So will sich der Kanton Basel-Stadt künftig jeweils über eine Legislaturperiode ein Kulturleitbild geben. In diesem Leitbild sollen konkrete Anliegen und Ziele formuliert werden – dies nach Anhörung von Interessensvertretern. Dieser Ansatz verspricht zumindest einmal spannende Diskussionen über die Grundsätze, was der Kanton letztlich mit seiner Kulturförderpolitik erreichen möchte und welche Richtung er einschlagen soll und will.

PS: Eine Frage blieb an der Pressekonferenz nach wie vor unbeantwortet (sie wurde allerdings auch nicht gestellt), nämlich die, ob dieser Gesetzesentwurf Eymanns letzte Tat als Basler Kulturminister sein wird. Mitte September bereits finden in Basel Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats und des Grossen Rats statt. Und bislang ist nicht bekannt, ob Eymann sich für das neue Präsidialdepartement zur Wahl stellen will, in dem neu das Ressort Kultur beheimatet sein wird.



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