Abt. bazille des Tages


Wir haben sie schon fast etwas vermisst, die bildlich arg belasteten Reportagen in der besten aller Basler Tageszeitungen. Heute aber springt uns im Regionalteil ein Musterbeispiel entgegen:

"Es ist wie bei den Asiaten"
Nein, es handelt sich nicht um einen gastrokrititischen Rundgang durch die exotischen Küchen der Stadt. Es geht um die Jugend, dieses unbekannte Wesen. Und diese sieht für den Autoren ... ... aber lassen wir ihn selber sprechen:
"Für uns sehen alle gleich aus."
Jaja. Man hätte auch schreiben können: Es ist wie bei den Negern. Aber was meint denn der Autor mit "uns". Mich kann er nicht meinen. Die Polizei vielleicht? Denn mit den Jugendlichen selbst – es geht um diejenigen, die sich auf dem Messeplatz Kaserne tummeln – hat der Autor kein Wort gesprochen. Aber auch die Polizei bzw. die Jugendanwaltschaft kann er nicht meinen, denn:
"Die patrouillienden Mitarbeiter der Jugendanwaltschaft kennen «ihre Pappenheimer», sagt Jugendanwalt Beat Burkardt, und sprechen sie entsprechend an."
Also meint der Autor mit "uns" in erster Linie sich selber. So gesehen hätte er das Ganze besser für sich behalten.


Echt übles Ochsengedröhn

Der Bericht über die "Zwischenwelt" (?) ist unter aller Kanone. Man könnte meinen, auf dem Kasernenareal kämpft die arme Polizei gegen eine Armee von gleichaussehenden und aggressiven Jugendlichen.

P.S. Rayonverbote für Mässehooligans? Gibt's dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage? Also mir ist nichts dergleichen bekannt.

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Eigentlich...

... widersprechen sogenannte rayonverbote meiner rechtsauffasung nach, dem recht auf bewegungsfreiheit. genauso wie die in deutschland üblichen «ausreisesperren» für hooligans und linke demonstranten (die hat kanzler schröder damals per dekret aus den ferien ohne vorherige parlamentsdebatte eingeführt.)
du würdest dich wundern, wo du in basel, bern oder zürich überall nicht mehr rumlaufen dürftest, wenn du zum beispiel hooligan, asylbewerber, alkoholiker, drogenabhängig oder einfach nur jung bist. wir, die noch überall rumkriechen dürfen, werden langsam zur minderheit.

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@ friedmann

(Achtung, Juristensprech folgt) Das Recht auf Bewegungsfreiheit kann wie jedes Freiheitsrecht eingeschränkt werden, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine der Voraussetzungen ist das Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage. Für die Hooligan-Rayonverbote gibt es diese Grundlage im BWIS ("Hooligangesetz"). Aber worauf sich die Basler Polizei bei den Rayonverboten an der Mäss stützt, ist mir nicht bekannt.

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aber bloss ...

... weil etwas gesetz ist, muss es doch noch nicht recht sein!

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Stimmt

Gerecht und recht ist's nicht unbedingt. Aber Recht eben schon. Mit haarspalterischen Grüssen

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so furchtbar haarspalterisch...

... finde ich Deine bemerkung nicht, gebsn. streng genommen, ist jedes gesetz eine einschränkung der individuellen freiheit. wäre das nicht erlaubt, hätten wir anarchie. friedmann müsste also im falle der rayonverbote nicht 'wird hier ein menschenrecht beschnitten?' fragen, sondern 'auf welches gesetz stützt sich die beschneidung des menschenrechts?'

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Von Spliss ...

... hab ich auch gar nichts gesagt. Aber mir erscheint es paradoxerweise weniger einschneidend, wenn man mir verbietet andere Leute aufzuschlitzen, als wenn man mir das Betreten bestimmter Gebiete untersagt.

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Und heute wird's in der BaZ bestätigt

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