fuzzy, 22. Februar 2007 um 16:43:28 MEZ Abt. Germans go home! Was der Einzug Springers in die Schweiz bedeuten könnte, zeigt sich am derzeit tobenden Konflikt mit den Freien in Deutschland:
Weiterhin erklären die AGB die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ohne vorherige Zustimmung des Journalisten für zulässig, ohne dass diesem dafür Anspruch auf zusätzliches Honorar eingeräumt wird. Dadurch kann der Verlag die Werke der freien Mitarbeiter konkurrenzlos günstig weiter vermarkten. Der Journalist gerät dadurch in einen aussichtslosen Wettbewerb mit seinen eigenen Werken, wenn er sie ebenfalls zweitverwerten will. Gleichzeitig schließen die Bestimmungen das Recht auf Namensnennung von Journalisten oder Fotografen ausdrücklich aus. Gerade für Fotografen sind diese Referenzen jedoch unerlässlich und zudem branchenüblich. Branchenunüblich sind auch die Zahlungsfristen von Springer: Der Verlag, der bisher nicht für Liquiditätsprobleme bekannt ist, bedingt sich ein Zahlungsziel von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung aus. Für freie Journalisten, die auf die rasche Begleichung ihrer Forderungen angewiesen sind, ist dies eine Zumutung. Der DFJV sieht in den neuen Honorraregelungen eine unangemessene Benachteiligung der Journalisten und Fotografen, die eindeutig gegen das Urhebergesetz verstösst, und hat daher die Axel Springer AG anwaltlich auf Unterlassung abgemahnt. Mehr bei <a href=www.pressetext.ch target=blank>pressetext.ch Read more infamous news! |
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