fuzzy, 14. Februar 2007 um 14:07:22 MEZ Abt. Die gute Nachricht Das Xenix darf den umstrittenen Film «Salo oder die 120 Tage von Sodom» nun doch zeigen. Die Zürcher Stadtpolizei hat ihr Verbot heute aufgehoben und eingestanden, «den künstlerischen Wert offenbar zu wenig gewürdigt» zu haben. AP Wir tippen mal auf ausverkauft – bei der Werbung!
mr41, 14.02.07, 14:12
ich raff da etwas nicht:
wieso kann die Zürcher polizei offenbar eigenverantwortlich entscheiden, dass ein film (nicht) gezeigt werden darf? wenn schon, müsste das verbot rechtstaatlich abgesichtert sein, wie es zum beispiel das verbot harter pornografie ist. alles andere widerspräche wohl der meinungsäusserungsfreiheit - oder?!?
patpatpat, 14.02.07, 15:14
Wenn ich's
recht verstanden hab, dann hat die Polizei "nur" angedroht, sie würde den Film konfiszieren, wenn er gezeigt würde. Xenix schrieb: Nun sind wir durch die polizeiliche Androhung, dass der Film nach Artikel 197.3 StGB konfisziert werden wird, leider gezwungen, die einmalige Vorführung von «Salò o le 120 giornate di Sodoma»vom kommendenSonntag abzusagen.Das kam über die Agenturen: Die Polizei war durch Medienberichte auf den Film aufmerksam geworden, wie Sprecher Marco Cortesi am Samstag auf Anfrage erklärte. Nach der Visionierung sei man zum Schluss gekommen, dass «die Verbreitung» nicht zulässig sei. Im Film würden Gewalt dargestellt und menschliche Ausscheidungen gezeigt.Und Artikel 197 lautet ausschnittsweise: Art. 197 4. Pornografie 1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft. Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos. 3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Gegenstände werden eingezogen.Könnte es sein, dass der Polizei angesichts dieses Paragrafen gar nichts anderes übrig blieb, sobald sie irgendwie von der geplanten Vorführung Wind bekam? ... link
patpatpat, 14.02.07, 15:23
Antifaschismuskritik?
Den Vogel schiesst aber die SDA ab, die heute um 14:40 in der Meldung zu dieser Sache schreibt: Pasolinis letzter Film, «Salò», gilt seit seinem Erscheinen im Jahr 1975 als eines der umstrittensten Werke der Filmgeschichte. Wegen der expliziten Darstellung von Gewalt wurde er in vielen Ländern verboten. Für den Kommunisten Pasolini war der Film extremster Ausdruck seiner antifaschistischen Haltung. Als Kritik am Antifaschismus wurde er auch von der Filmkritik gewürdigt.Hallo, SDA!?!?! Die Filmkritik hat Salò als "Kritik am Antifaschismus gewürdigt"? Da habt ihr aber (via doppelte Negation) etwas gründlich durcheinander gebracht! ... link
lava, 14.02.07, 20:11
Es muss natürlich heissen, der Film sei von der Filmkritik als Kritik an der Kritik am Antifaschismus gewürdigt worden. ... link ... Comment ![]() ![]() |
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