Cablecom steht (ev.) auf den Schlauch


Pesche weist auf einen interessanten Passus in den AGBs unser aller Cablecom hin:

Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten zwischen 16 und 24 Uhr darf der Kunde das IP-Netz durch das andauernde Ausschöpfen seiner maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die Peer-to-Peer Nutzung, das Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht in einer Weise belasten, welche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen würde.

Wenigstens dürfen Frauen ("Der Kunde") filesharen bis die Leitungen glühen! Reverse discrimination at its best.


Zum Lachen ist auch Punkt 7 der Cablecom-AGB zum Thema Umzug:

Damit die Erbringung der Dienstleistung an der neuen Adresse ohne Unterbruch sichergestellt werden kann, hat der Kunde einen Umzug mindestens drei Monate im Voraus an cablecom zu melden.

Also: Wenn du einen Umzug planst, meldest du das lieber jetzt schon der Cablecom, auch wenn du noch gar keine neue Wohnung gefunden hast...

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Trotzdem trägt auch die frühzeitige Meldung eines Umzugs nicht immer zum Erfolg bei, siehe meinen Post Kundenbindung bei der Cablecom.

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Nachdem mich die ...

... Kabelmannen in einem gesamtschweizerischen Effort in Rekordschnelle wieder ans Netz gehängt haben, lasse ich kein böses Wort mehr über Cablecommen.

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@patpatpat

Naja, der Kommentar wegen "Kunden" war jetzt wohl nicht nötig, anfangs wird der Begriff "Kunde" als stellvertrende Instanz für beide Geschlechter definiert, und im übrigen ist dies bei einigen anderen ABGs auch so...

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Sag's ihm nur!

Auf mich hört er ja eh nicht. Cablecom, das weiss ich als langjähriger zufriedener Kunde, behandelt Frauen genau gleich wie Männer. Also dürfen sie auch nicht ständig peer-to-peeren und 24h-Quake-Server betreiben.

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Der Feminator II

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Sperrfrist: 02.09.24, 09:53

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