verlinken verboten! bald auch in .ch?


(heise) Dürfen Presseorgane auch nach der Reform des Urheberrechts weiter über eine Software berichten, die den Kopierschutz von CDs und DVDs überwindet? Ist es auch zulässig, im Rahmen dieser Berichterstattung auf die Eingangseite der Webpräsenz des Softwareherstellers zu verlinken? Diese Frage beantwortete das Landgericht München nun aufgrund der Klage von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag negativ.

Art 95. des Urheberrechtsgesetzes in D, aufgrund dessen Heise die Verlinkung verboten ist, in dem es um den "Schutz technischer Massnahmen" (Verschlüsselung, "Digital Rights Management System" o.ä.) geht, lautet:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden (...) (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

  1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
  2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
  3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    Kurzfassung: "Lass die Finger von Decodern, die die Verschlüsselung der Files z.B. von der Film- oder Musikindustrie knacken!" Und - Fall Heise zeigt es - schon nur der Link auf eine Site, die solche Decoder anbietet, setzt eins auf die Finger. Und wie lautet der entsprechende Paragraph im Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz in der Schweiz im Rahmen der laufenden Revision dieses Gesetzes? Nahezu identisch, nämlich so:

    Art. 39a (neu) Schutz technischer Massnahmen 1 Technische Massnahmen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst im Sinne von Artikel 2 sowie von Schutzobjekten nach dem dritten Titel dürfen bis zum Ablauf der Schutzfristen nicht umgangen werden.
    2 Gegen Umgehung geschützt sind Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die der Rechtsinhaber oder die Rechtsinhaberin bzw. der ausschliessliche Lizenznehmer oder die ausschliessliche Lizenznehmerin anwendet, um unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder zu kontrollieren. 3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, zum Gebrauch Überlassen, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die:
    a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung technischer Massnahmen sind;
    b. abgesehen von der Umgehung technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.


    Die Folge kann nur sein: Wenn der Artikel so - nahezu identisch - auch in .ch kommt, wird es da ebenfalls strafbar, diesen Link zu setzen. Denn das wär ja dann implizit "das Verbreiten (...) von (...) Erzeugnissen die (...) hauptsächlich (...) hergestellt (...) werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern", was verboten ist. Oder seh ich wieder Gespenster?

Ganz kriminell ist demnach auch ein Hinweis darauf, wie man z.B. den Javascript-Rechtsklick-"Kopierschutz" auf Webseiten aushebelt. Ich hör schon die Sirenen...

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Ich glaube nicht, dass die Musikindustrie in Deutschland damit durchkommt. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

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