Dienstag, 10. Februar 2009


Abt. Kontext-Werbung


aus: 20 Minuten

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Abt. Free Philip Rizk!


andremarty.com

Der ägyptisch-deutsche Gaza-Blogger Philip Rizk (Tabula Gaza) wurde von Sicherheitskräften verschleppt und an einem unbekannten Ort inhaftiert.

Möglicherweise wird der 26jährige Blogger in Kairo im Hauptsitz der Staatssicherheit festgehalten, vielleicht aber auch in einem anderen Sitz der Staatssicherheit -- es braucht keine allzu grosse Vorstellungkraft um sich auszumalen, was dort mit Philip geschieht.
Weitere Infos sowie die Adressen der Botschaften, bei denen man sich für Philips Freilassung einsetzen kann, gibt es bei André Marty.


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Abt. Sturmwarnung


Wenn der Joliander zittert, Fuzzy schlechtes Wetter wittert.


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Montag, 9. Februar 2009


Abt. In bester Gesellschaft: Papst Benedikt im Aula-Verlag


<a href="aula.buchdienst.at target="blank"> Fallschirmspringer-Lieder und Grossdeutschland-Puzzle: Aus dem Angebot des Aula-Verlags.

Es wird immer besser: Der Holocaust-Leugner rehabilitierende deutsche Papst hat, damals noch als Kardinal Ratzinger, anscheinend eine Schrift im österreichischen Aula-Verlag publiziert. Was es dort sonst noch gibt, seht ihr <a href="aula.buchdienst.at target="blank">im Aula-Webshop. Besonders interessant auch die Rubrik Zionismus & Nahost.


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Abt. NZZ-ille des Tages


Die alte Tante stellt im obligaten Rückblick fest, dass der Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit einer war,

"in dem der finanzielle Aufwand den intellektuellen überstieg".

Wohl wahr. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass die Partei mit der Sonne im Logo je mit Argumenten geklotzt hätte.


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Abt. Pendlerglück


Es ist eines der letzten grossen Rätsel, warum die schnellste Zugsverbindung von Basel nach Bern 55 Minuten dauert, in der Gegenrichtung jedoch nur 51 Minuten. Rätselhaft auch, dass die SBB nicht noch schnellere Verbindungen anbieten. Dass sie es könnten, wenn sie nur wollten, bewiesen sie heute auf dem Weg in die Bundesstadt gleich selbst. Kaum hatte der Intercity in Olten zum regulären Zwischenstopp angehalten, meldete sich der Zugbegleiter mit folgender Durchsage:

Liebe Fahrgäste. Infolge 3 Minuten zu früher Ankunft in Olten, wartet unser Zug hier 6 Minuten die reguläre Abfahrtszeit ab.


6 Minuten? Das ist eine lange Zeit, wenn man unfreiwillig in Olten steht. Darum der gute Rat des Zugbegleiters:

Falls Sie also auf dem Perron eins (sic!) rauchen möchten, können Sie das jetzt gerne tun.


Keine Frage, dass der Kontrolletti mit gutem Beispiel voranging.


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Abt. Fée verte - heute: in BS erst ab 30!


Das Foto ist schlecht, zugegeben, aber im Grenzwert an der Rheingasse gibt's Absinthe tatsächlich nur für 30+jährige (siehe ganz rechts auf der Zeile "Absinthe Angélique... etc."). Die Bedienung meinte zur Begründung: Damit's nicht ausartet. Ab dem dritten Glas fahre das Zeugs einfach wahnsinnig ein. Bei über 30jährigen etwa nicht? wär meine dumme Gegenfrage gewesen, aber da war sie schon weg. Absinthe erst ab 30 im &quot;Grenzwert&quot;


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Sonntag, 8. Februar 2009


Abt. Voltaplatz.ch – Nachtruhe


+ Normalerweise schauen mich die Leute dumm an, wenn ich sag, der Voltaplatz dürfe niemals fertig werden. Genau so einfrieren müsste man ihn.


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Abt. Aus den Augen, aus dem ...


Fast 80 Prozent der ansonsten doch eher vernunftbegabten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Basel-Stadt sagen Ja zum Wegweisungsgesetz ("Änderung des Gesetzes betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt"). Worum geht es? Um einen neuen Gesetzesartikel im Basler Polizeigesetz:

Befristeter Platzverweis § 42a. Die Kantonspolizei kann eine Person von einem bestimmten öffentlichen Ort für höchstens 72 Stunden wegweisen, wenn diese Person

  1. Dritte gefährdet oder Dritten mit einer ernsthaften Gefährdung droht;
  2. durch ihr Verhalten die unmittelbare Gefahr einer gewalttätigen Auseinandersetzung schafft. 2 Die betroffene Person kann formlos innert 10 Tagen den Erlass einer Verfügung verlangen. 3 In schwerwiegenden Fällen, namentlich wenn eine Person
  3. Dritte in ihrer körperlichen Integrität verletzt;
  4. gefährliche Gegenstände oder Waffen mit sich führt;
  5. an einer gewalttätigen Auseinandersetzung aktiv teilnimmt; sowie bei wiederholter Wegweisung oder im Falle der Missachtung einer Wegweisung kann die Kantonspolizei das Verbot unter Androhung der Straffolgen gemäss Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches für höchstens einen Monat verfügen. In der Verfügung sind insbesondere der Ort, von welchem eine Person weggewiesen wird, die Dauer und die Gründe der Wegweisung anzugeben. 4 Die Polizei informiert die weggewiesene Person über adäquate Beratungsstellen.
Hat denn wirklich jemand ernsthaft das Gefühl, dass sich damit etwas bewirken lässt ausser, Missbrauch Tür und Tore zu öffnen?

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Abt. Wort z. Sonntag II - World according to Rushkoff


Douglas Rushkoff hielt unlängst eine interessante Keynote an einer Tagung des britischen Bakom, dem Ofcom.


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Abt. Wort zum Sonntag - heute: Smith & Schlingensief


patti smith & christoph schlingensief : talk "art & religion"


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Samstag, 7. Februar 2009


Abt. Krisenmanagement


Conrolling auf der Kostenseite sieht bei Manor so aus: Für das Fasnachtskostüm meiner Primarklasse brauchte ich noch 20 Plastiktragtaschen. Frag ich also in der Manor nach. Und nachdem ich über drei Stationen beim offenbar zuständigen Kundendiest lande, eröffnet mir die Dame: "Leider haben wir keine Entscheidungsbefugnis. Schreiben Sie einen schriftlichen Antrag. Sollte er gutgeheissen werden, kommen Sie wieder hier vorbei. Bringen Sie dann bitte das Geld mit. So etwas geht nur gegen Barbezahlung." Meinen fassungsloses Gesicht quittierte die Dame mit einem: "20 Taschen, das wären dann 40.00 Franken.".


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infamous for 8601 Days
Sperrfrist: 14.04.25, 05:43

Kontakt:
infamy-Kollektiv
Basel
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Mehr Infos hier: https://www.umverkehr.ch/referendum
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