Dienstag, 6. Dezember 2005


Abt. vergleichen lohnt sich


gerade reingeflattert in meine mailbox sind diese zwei schnäpchen-klausen-angebote:

man beachte und unterscheide den beachtlichen preisunterschied. da lohnt sich ein vergleich. doch soviel ich auch vergleiche, zwischem diesem und jenem kann ich einfach keinen unterschied festmachen, ausser dem preis natürlich. es stimmt halt eben doch: was teuer ist, muss nicht besser sein.


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Abt. Nice to know


Columbus (pte/06.12.2005/09:15) - Der Stress, dem ein verheiratetes Paar während einer 30minütigen Streiterei ausgesetzt ist, kann die Wundheilung um mindestens einen Tag verzögern. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie des Ohio State University College of Medicine gekommen. Sind Feindseligkeiten in einer Beziehung an der Tagesordnung, kann diese Verzögerung noch weiter ausgedehnt werden.


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Abt. Klaus des Tages


Ähh Klausentag natürlich.

Santi Niggi Näggi, immene Guayabera stägg i

Heisses Fotoshooting bei in.f.a.m. am Klausentag. Natürlich mit Sankto Klaus (rechts) und Fuzzy the Shooter (links unten). Im Hintergrund als unbeteiligter Beobachter Heriberto L. Brumley. Sinn und Zweck des Föttelen: Werbung für einen Latino-Tschoopen Made in China! Und das mit unserem Mann aus dem Schwarzwald.


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Abt. Botte bättle


Das Sicherheitsdepartement, so heisst in Basel-Stadt die Abteilung für Polizei, Feuer- und Ausländerwehr, führt <a href=www.sid.bs.ch target=blank>Sofortbüssung ein für diverse Vergehen, die bislang ein Kleinverfahren bedingten. Am billigsten, nämlich mit 20 Franken Busse, kommen die Taxifahrer weg. Nicht, wenn sie rechthaberisch einem Velofahrer den Weg abschneiden, sondern wenn sie kein Namensschild tragen. Teurer wird's für Bettler: 50 Franken Busse!

Was ist, wenn der Bettler nur 50 Rappen im Hut hat? Muss er dann die restlichen 49.50 nachbetteln gehen? Oder zahlt dann die Fürsorge die Busse?

Noch härter bestraft wird ganz im Sinne der gegenwärtig verbreiteten Hundefeindlichkeit der Tatbestand Missachten der Vorschriften über die Beseitigung von Hundekot: 100 Franken. Gleichviel kostet Erregung von öffentlichem Ärgernis im Rauschzustand. Teurer ist nur noch verbotenes Plakatieren: Bis 200 Franken kann das kosten.

PS: Wem das Layout nicht passt, soll es gefälligst verbesser statt nur motzen. Denn wie schon J.F.K. selig gesagt hat: Frage nicht, was der Blogger für dich tun kann, frage, was du für ein Berliner bist.


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Abt. Früh übt sich....


Wer steht da am Puppenwagen - und zieht heute einen grossen Karren?


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Abt. Wo-Wo-Wochenschau!


Männiglich fragte sich, was eigentlich Fonzis Leihkampffisch so macht. Die Antwort (oben) entnehmen wir der neusten Ausgabe der Walter & Spehr-Wochenschau.


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Abt. Wenn das Morin G. wüsst!



Minderjährige haben ihren Spass daran
, Mäuse auf einem Schlitten in Baumstämme und Felsen rasen zu lassen. Das Splatter-Spiel gehört sofort auf den Index!

Morin G., weil infamy den Persönlichkeitsschutz respektiert und der Auffassung ist, dass es im vorliegenden Fall keine Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung der Privatsphäre seiner Frau gibt.


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Black'n'Blond: Abt. Sturzflug, ehem. Sinkflug


Stabil auf tiefem Niveau - auch quantitativ - etablieren sich Kilchspohrer bei knapp unter 100'000 Augenpaaren. Gestern waren's 94'000: Die Datenreihe in Tausend in umgekehrt chronologischer Reihenfolge: 94, 91, 130, 136, 131, 147, 179, 265

NZZ am Sonntag, 4.12.05: Die Sendung "Black'n'Blond" ist eine Zumutung. Humorfreier Klamauk. Wieso setzen Sie diese Show nicht ab? Ingrid Deltenre, TV-Chefin: Nicht alle Leute haben dasselbe Humorverständnis. Aber ich bestreite nicht, dass ich mit den ersten Sendungen nicht ganz zufrieden war. NZZaS: Haben Sie interveniert? I. D.: Wie üblich habe ich nach der ersten Ausstrahlung mit der Leiterin der Unterhaltungsabteilung, Gabriela Amgarten, die Sendung analysiert. Wir kamen beide zum Schluss, dass sich die Sendung noch verbessern muss. Inzwischen ist auch einiges gegangen. NZZaS: Das ist aussichtslos. Die beiden Moderatoren können nicht mehr. I. D.: Ich bin überzeugt, dass sich die Sendung noch weiterentwickeln wird. Die Moderatoren brauchen besseren Input, und die Sendung braucht die nötige Zeit. Die "NZZ am Sonntag" war in den ersten Monaten auch noch nicht dort, wo sie jetzt ist. NZZaS: Ein gewagter Vergleich.


Halten wir fest: Nach der ersten Ausgabe (265'000 ZuschauerInnen) hat Deltenre zusammen mit Amgarten analysiert. Die beiden kamen überein, dass sich die Sendung verbessern muss. Inzwischen sei einiges gegangen. Effektives Resultat: Die Zuschauerzahlen sind um 65% zurückgegangen gegenüber der ersten Sendung.


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kompostiert der glaus...


eigentlich die berge von rüebli- und härdöpfelschellete? er tut es nur bedingt, wie aus diesem reglement (pdf) einwandfrei hervorgeht.


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Abt. Google weiss es


Was passiert eigentlich, wenn man bei Google "Waschlappen" eingibt?


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Abt. bazille des Tages


Oder: Wer im Glashaus sitzt ...

Hin und wieder klopft sich die beste aller Basler Tageszeitungen gar währschaft auf die Schultern, manchmal so stark, dass sie ein bisschen Schlagseite bekommt. Wie heute Dienstag zum Beispiel:

"Weshalb nennt die baz «Esther G.», die Basler Hundebesitzerin, die wegen ihres aggressiven Pitbulls in die Schlagzeilen geraten ist, nicht mit vollem Namen?",

fragt Zwischenrufer Peter S.. Weil ja auch ohne ausgeschriebenem Nachnamen eh alle wissen, um wen es sich handelt? - zumal ja die Attribute, "eine der reichsten Frauen der Schweiz" den Kreis der Verdächtigen sowieso massiv einschränkt. Übrigens: Wer Esther G. in der Telefonbuchsite tel.search.ch eingibt, stösst in Basel auf lediglich 48 Einträge, die sich spielend auch für Gesellschaftsunkundige weiter einschränken lassen.

Dennoch antwortet sich Zwischenrufer tatsächlich selbst:

"Weil die baz den Persönlichkeitsschutz respektiert und der Auffassung ist, dass es im vorliegenden Fall keine Rechtfertigungsgründe für eine Verletzung der Privatsphäre der Frau gibt."

Peter S. beruft sich dabei auf Richtlinie 7.6. des Presserats, wonach eine Namensnennung dann zulässig ist, wenn die betroffene Person ihr Einverständnis gegeben hat, wenn die Nennung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist, wenn sie ein politisches Amt oder eine staatliche Funktion innehat und die Vorwürfe mit dieser Funktion in Zusammenhang stehen. Bei Esther G. sei diese Nennungsbefugnis nicht gegeben:

"Sie ist zwar eine «Person des öffentlichen Interesses»; die Hundegeschichte indes steht in keinerlei Zusammenhang zu ihrer öffentlichen oder beruflichen Funktion."

Jetzt aber kommt, was die meisten infamy-LeserInnen ja bereits wissen: Diese ehrenhaften Schutzwürdigkeitsbehauptungen hat aber die beste aller Basler Tageszeitungen nicht daran gehindert, ein Foto von Esther G. zu veröffentlichen. Wie heisst es doch so schön in den von Peter S. zitierten Richtlinien des Presserats:

Fotografien und Fernsehbilder von Personen des öffentlichen Lebens haben dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch diese Personen ein Recht auf eine Privatsphäre und auf ihr eigenes Bild haben.


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Abt. Must-have des Tages


Damit Rudolph bis Heiligabend frisch bleibt, gibts bei Kältetechnik Rauschenbach.de diese praktische Wildkühlzelle von Viessmann.

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infamous for 8147 Days
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Abt. Keintunnel CH
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