Mittwoch, 27. April 2005


verlinken verboten! bald auch in .ch?


(heise) Dürfen Presseorgane auch nach der Reform des Urheberrechts weiter über eine Software berichten, die den Kopierschutz von CDs und DVDs überwindet? Ist es auch zulässig, im Rahmen dieser Berichterstattung auf die Eingangseite der Webpräsenz des Softwareherstellers zu verlinken? Diese Frage beantwortete das Landgericht München nun aufgrund der Klage von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise Zeitschriften Verlag negativ.

Art 95. des Urheberrechtsgesetzes in D, aufgrund dessen Heise die Verlinkung verboten ist, in dem es um den "Schutz technischer Massnahmen" (Verschlüsselung, "Digital Rights Management System" o.ä.) geht, lautet:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden (...) (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

  1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
  2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
  3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

    Kurzfassung: "Lass die Finger von Decodern, die die Verschlüsselung der Files z.B. von der Film- oder Musikindustrie knacken!" Und - Fall Heise zeigt es - schon nur der Link auf eine Site, die solche Decoder anbietet, setzt eins auf die Finger. Und wie lautet der entsprechende Paragraph im Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz in der Schweiz im Rahmen der laufenden Revision dieses Gesetzes? Nahezu identisch, nämlich so:

    Art. 39a (neu) Schutz technischer Massnahmen 1 Technische Massnahmen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst im Sinne von Artikel 2 sowie von Schutzobjekten nach dem dritten Titel dürfen bis zum Ablauf der Schutzfristen nicht umgangen werden.
    2 Gegen Umgehung geschützt sind Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die der Rechtsinhaber oder die Rechtsinhaberin bzw. der ausschliessliche Lizenznehmer oder die ausschliessliche Lizenznehmerin anwendet, um unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhindern oder zu kontrollieren. 3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, zum Gebrauch Überlassen, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die:
    a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung technischer Massnahmen sind;
    b. abgesehen von der Umgehung technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.


    Die Folge kann nur sein: Wenn der Artikel so - nahezu identisch - auch in .ch kommt, wird es da ebenfalls strafbar, diesen Link zu setzen. Denn das wär ja dann implizit "das Verbreiten (...) von (...) Erzeugnissen die (...) hauptsächlich (...) hergestellt (...) werden, um die Umgehung technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern", was verboten ist. Oder seh ich wieder Gespenster?

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Abt. baila, baila!


Radio Guayabera!


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Abt. Schön wär's


"Berlusconi droht mit Verzicht auf Kandidatur"

NZZ Online-Schlagzeile vom 27. April 2005, 15:26


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Sie klebt nicht ...


... die Schweizerische Autobahnvignette. Was den deutschen oder niederländischen Durchfahrer vielleicht freuen mag, weil sich so die schöne Windschutzscheibe des Schwabenmobils leichter wieder devignettieren lässt, stört den währschaften Schweizer, der findet: Was kleben muss, muss kleben! Nun aber hilft, hilfreich wie sie eben nun halt mal ist, die Oberzolldirektion: die nicht klebende Vignette einschicken und flugs ist eine neue da. Ob die dann dauerhaft klebt, weiss man nicht, aber irgend einmal ist das Jahr ja auch vorbei. Und weil die Oberzolldirektion – die hilfreiche – dem Formalen zugeneigt ist, hat sie auch bereits einen Formbrief verfasst ...

... eine Kopie dieses Briefs ist im Auto mitzuführen, um bei Polizeikontrollen und so ...

... gefährlich, gefährlich! Aber wir wollen ja nicht darauf hingewiesen haben, sonst klebt's eine.


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Abt. Führerausweis II


(dpa heute) Der in Cambridge lehrende Wirtschaftshistoriker Adam Tooze hat der These des deutschen Historikers Götz Aly widersprochen, das NS-Regime habe sich durch soziale Wohltaten die Zustimmung der Bevölkerung gesichert. Die in Alys Buch "Hitlers Volksstaat" aufgestellte Behauptung sei wissenschaftlich unzulänglich, erklärte der Experte für die Ökonomie des Dritten Reiches in der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". Aly missverstehe die tatsächliche Ressourcenverteilung im NS Regime "gründlich". Auch die Schilderung des deutschen "Volksgenossen" als bestechliche Schnäppchenjäger werde den historischen Tatsachen nicht gerecht. Nicht eine den Deutschen eigentümliche Mentalität, sondern die wachsende Bedeutung der USA erkläre, was die Bevölkerung "für Hitlers Heilslehre so anfällig machte". Der "plötzliche Aufstieg des amerikanischen Kapitalismus untergrub die alte Ordnung nicht nur von außen, in macht-politischer Hinsicht, sondern auch von innen, durch die Destabilisierung der alltäglichen Lebenserwartungen", meinte Tooze.
Die Amis sind immer an allem schuld... jetzt auch an Hitler??!!


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Abt. bazille des Tages


Auf Seite 11 (Bundspitze region) lesen wir am Schluss einer interessanten Abhandlung über die Autofahrprüfung, die 60 Jahre nach der Niederschlagung der Nazis (womit ich nicht die Nationalmannschaft meine) nun freudig Führerprüfung genannt sein darf, folgendes:

"Wiederum andere lassen sich gar nicht erst prüfen, weil sie sich als aktiver Verkehrsteilnehmer überfordert fühlen oder weil sie selber kein Mortorfahrzeig lenken möchten. Der Weg zur Führerprüfung ist höchst unterschiedlich."

Oder halt eben nicht!


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Abt. Hey Löide!!!


Wie heisst der neue Musikslogan des am Jurasüdfuss äusserst po-po-populär- po-po-po-populären Radiosenders Radio 32? Genau!

"die beschdi Musig"

Meldet jedenfalls die <a href=www.werbewoche.ch>Werbewoche.


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Abt. geschenkter Gaul


<a href=www.macprime.ch target=_blank>MacPrime meldet, dass "die Grossbank UBS allen die sich im iTunes Music Store Schweiz einloggen beim ersten Login ein Gratis-Song spendiert!" FACTS schrieb am 30.12.04:

Die UBS möchte mehr Jugendliche für ihre Bank gewinnen. Ein Deal mit dem Apple-Konzern solls richten: Die Unternehmen wollen bei der Schweizer Lancierung des Internet-Musikshops iTunes kooperieren. (...) Konkret dürfte die geplante Kooperation mit Apple so aussehen, dass die Bank ihr Bonus-Programm KeyClub für die jungen Kunden adaptiert. Diese erhielten beim Musik-Download über ITMS Gutschriften in Form von einlösbaren Punkten. Oder es werden ihnen bei Finanztransaktionen Bezugsscheine für den Music Store gegeben.


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Abt. Keintunnel CH
Mehr Infos hier: https://www.umverkehr.ch/referendum
by bagger (23.09.23, 11:32)