Abt. Fehlurteil - heute: Das SECO über Scientology


Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt hat auf unser Betreiben hin in Sachen Scientology beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in Bern nachgefragt. Die Auskunft von dort ist, gelinde gesagt, irritierend.

Das SECO hält Scientology für eine "religiöse Gemeinschaft".

Das ist natürlich ein völliges Fehlurteil und insofern ein (arbeits)politischer Skandal. Denn: Unter dem Label "religiöse Gemeinschaft" gilt für die Organisation namens "Scientology" das Arbeitsgesetz nicht und die dürfen ihre Leute nach belieben z.B. auch am Sonntag schuften lassen und ausbeuten.

Offenbar muss man gegen Scientology den Hebel auch in Bern, beim SECO ansetzen!

Hier die Auskunft eines freundlichen basler AWA-Juristen, eingegangen heute per Mail:

Grundsätzlich kommt das Arbeitsgesetz nicht auf Angehörige (Mitglieder) von religiösen Gemeinschaften zur Anwendung, welche eine Arbeitsleistung im Dienste der Gemeinschaft erbringen (vgl. dazu Art. 3 lit. a Arbeitsgesetz). Da wir uns selber nicht ganz sicher waren, ob Scientology als religiöse Gemeinschaft im Sinne des Arbeitsgesetzes zu werten ist (diese Thematik ist ja umstritten), haben wir diesbezüglich mit unserer Aufsichtsbehörde (Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO) Rücksprache genommen.

Das SECO hat uns gegenüber bestätigt, dass auch Scientology als religiöse Gemeinschaft im Sinne von Art. 3 lit. a des Arbeitsgesetzes zu qualifizieren sei.

Das bedeutet nun im Endeffekt, dass das Arbeitsgesetz auf diese Gemeinschaft nicht zur Anwendung kommt.

Warum geniesst ein weltanschaulich wirres, ausbeuterisches Konstrukt wie Scientology Protektion durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO?

Heisst das, wer unbehindert vom Arbeitsgesetz seine Lohnsklaven ausbeuten will, kann seine Bude kurzerhand zur "religiösen Gemeinschaft" erklären, und darf dann für seine Machenschaften mit der Absolution vom SECO rechnen?


Schon erstaunlich

Die Scientologen haben ebensowenig eine politische Lobby wie die Hündeler. Wäre doch eine Steilpass für Politiker – nicht nur für die SVP – diese Menschenfänger in ihrem Tun in Schranken zu weisen und sich damit zu profilieren wie seinerzeit mit der Einführung des Kampfhundeverbotes.

Kaum einer hätte etwas dagegen (ausser Tom Cruise). Warum also in dieser Frage die Gesetze nicht zum Wohle des labilen Bürgers ändern?

Was mich zu den Fragen führt:

- wie viele Scientologen-Opfer muss es noch geben, bis der Gesetzgeber bzw. im konkreten Fall die baselstädtische Regierung zum Wohle des Bürgers aktiv wird? Hierzu wurden sie ja gewählt.

- sind die politischen Verantwortlichen dermassen wohlstandsverwahrlost, feige und verblödet (Ochlokraten?), dass sie ihren Finger nicht mehr aus der Wärme kriegen, um adäquate Gesetzesentwürfe auszuarbeiten und zu verabschieden?

- soll ich in Zukunft SVP wählen?

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ihr täuscht euch gewaltich bei den sciontologen

da helfen nur wölfe

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Natürlich

ist die SVP keine Alternative! Die Frage war hoffentlich ironisch gemeint...?!?!

Was es bräuchte, wär
a) frischer Wind bei den Linken und Grünen links der SP (allerdings geht da schon vereinzelt was, jedoch herrscht grad Personalmangel im Hinblick auf die nächsten Grossratswahlen, was man so hört) und
b) eine von Jacqueline Badran, Ueli Mäder und P.M. geschulte neue Partei, die nochmal versuchen soll zu sein, was BastA! vielleicht mal sein wollte. Aber wer in der Internetgeneration (und das sind bald alle), links wie rechts, hat überhaupt noch Bock auf politische Knochenarbeit, ausser es schaut spätestens mittelfristig ein Pöstlein dabei raus?

Im Parlament waren die 7 Vorstösse zu Scientology in den letzten 20 Jahren eher, Pardon, verbalkadikal, populistisch oder irgendwas zwischen gut gemeint und hilflos. Sie kamen etwa 50:50 von linker wie rechter Seite.

Susanne Haller erreichte mit ihrer Motion 1996 immerhin, dass seit 1998 das Anwerben auf Allmend verboten ist, egal wer da anwirbt. Dagegen ging Scientology bis vor Bundesgericht, und blitzte ab! So steht seither im Übertretungsstrafgesetz, dass gebüsst wird, "wer durch täuschende oder unlautere Methoden Passantinnen und Passanten auf der Allmend anwirbt oder anzuwerben versucht.
Die Polizei ist befugt, Anwerbende von einzelnen Orten oder generell wegzuweisen, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass bei der Anwerbung widerrechtliche, insbesondere täuschende oder sonst unlautere Methoden angewendet oder Passantinnen und Passanten in unzumutbarer Weise belästigt werden».

P.S. "Ochlokratie": Schon wieder ein neues Wort gelernt auf infamy! Merci :-)

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Nach der FIFA die SECO - noch ein Fall für die Bundesanwaltschaft

Warum fährt die SECO in der Handhabung des Arbeitsrechtes für Religionsgemeinschaften eine andere Praxis als in der Handhabung des Steuerrechts?
Die Scientology wird namentlich in einer Weisung vom 18.1.2008 der Schweizerischen Steuerkonferenz betreffend Handhabung von Steuerbefreiung auf S. 24 erwähnt und eine Steuerbefreiung (wie das für andere offizielle Landeskirchen gilt) verweigert. Siehe: http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/steuererklaerung/gewinn-_und_kapitalsteuer/steuerbefreiung.assetref/dam/documents/FIN/SV/de/gk_praxishinweise-steuerbefreiung_de.pdf

Mir scheint das SECO vertritt in dieser Frage Partikular-Interessen die an FIFA Willkür erinnern. Noch ein Fall für die BA?

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Wär ich Jurist,

würd ich argumentieren: Wem die Steuerbefreiung mit diesem Argument verweigert werden kann, der kann auch nicht als "religiöse Gemeinschaft" im Sinne von Art 3a Arbeitsgesetz, mit entsprechendem Sonderstatus, betrachtet werden und fällt darum darunter!

Also sollte es so sein: Erst musst Du als "religiöse Gemeinschaft" durchgehen bei den Steuerbehörden und von denen den Status "steuerbefreit" erhalten, bevor Du vom Einhalten des Arbeitsgesetzes entbunden werden kannst. Umgekehrt, so wie es das SECO handhabt, bedeutete dies ja: Es ist leichter, Deine Anhänger auszubeuten, als von den Steuern befreit zu werden. Deine Anhänger sind ergo weniger wichtig als die Steuereinnahmen...

Das Bundesgericht meinte übrigens 1999 i.S. "Verein Scientology Kirche Basel und M. gegen Regierungsrat und Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt":

An der Qualifikation von «Scientology» als Religion können jedoch Zweifel bestehen angesichts der psychologischen Methoden, die «Scientologen» propagieren, und weil von ihnen diese Methoden und andere Leistungen und Güter gegen Entgelt als religiöse angeboten werden, dieselben aber auch auf dem Markt der nicht religiösen Güter und Dienstleistungen erhältlich sind. Der Staat ist aufgrund der Religionsfreiheit zur Unparteilichkeit gegenüber den in einer pluralistischen Gesellschaft auftretenden religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen verpflichtet (vgl. BGE 125 I 347 E. 3a S. 354 mit Hinweisen). Eine Gruppierung kann sich jedoch nur auf dieses Grundrecht berufen, wenn sie eine genügend grundsätzliche, gesamtheitliche Sicht der Welt zum Ausdruck bringt (BGE 119 Ia 178 E. 4b S 183).
(...)
Im Ausland haben Gerichte die Frage, ob «Scientology» eine Religion ist, unterschiedlich beantwortet. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat diese Frage mit ausführlicher Begründung verneint (BAGE 79, 319 S. 337-355). Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Frage mehrmals offengelassen (Beschluss vom 28. August 1992, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1993 S. 357 f.; Beschluss vom 7. Mai 1997 in: Neue Juristische Wochenschrift 1997 S. 2669 f.). Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat «Scientology» hingegen als Religionsgemeinschaft anerkannt (vgl. Beschluss vom 24. August 1994, in NVwZ 1995 S. 498). Implizit hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht gleich entschieden (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1995, in: NVwZ 1995 S. 473-475). Die italienische «Corte suprema di cassazione» hat mit ausführlicher Begründung zweimal Entscheide aufgehoben, die «Scientology» die Religionseigenschaft absprachen. Dabei hat sie alle üblicherweise gegen eine solche Religionseigenschaft vorgebrachten Argumente für nicht stichhaltig befunden (vgl. Entscheide der Corte suprema di cassazione vom 9. Februar 1995, wiedergegeben in: Il Foro Italiano, Raccolta di giurisprudenza, Band 118 (1995), Teil II, S. 689-730, insb. 697-700, und vom 8. Oktober 1997, zusammengefasst in: Repertorio del Foro Italiano, 1997, S. 1869, N. 15). Das Spanische Tribunal supremo de justicia hat hingegen Scientology die Religionseigenschaft abgesprochen
(...)
Diese im Ausland unterschiedlichen Beurteilungen der Frage, ob «Scientology» eine Religion ist, ändern nichts daran, dass im vorliegenden Fall gestützt auf die erwähnte Praxis des Bundesgerichts und der Strassburger Organe auf die Rüge der Verletzung der Religionsfreiheit einzutreten ist. Ob die von «Scientology» vertretenen Lehren und deren Praktiken in jeder Hinsicht religiösen Charakter haben und damit dem Schutz der Religionsfreiheit unterstehen, ist damit nicht entschieden.
Wie kommt das SECO zu seiner scientologyfreundlichen Beurteilung? Eine entsprechende Anfrage ist dort deponiert.

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Seit gestern in der Inbox des SECO:

Wie mir vom baselstädtischen Amt für Wirtschaft und Arbeit, AWA, heute Mittwoch, 27.5.2015, mitgeteilt wurde, qualifiziert das SECO „Scientology“ als „religiöse Gemeinschaft“. Das hat, ebenfalls laut AWA, zur Folge, dass, laut Art. 3a des Arbeitsgesetzes, für diese Organisation das Arbeitsgesetz nicht anwendbar ist.

Ich bitte Sie, mir ausführlich darzulegen, welche Argumente, Erwägungen, Motive und weitere Grundlagen Ihr Amt zum Urteil führten, dass die Organisation namens „Scientology“ eine „religiöse Gemeinschaft“ sei.

besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und Ihre Aufmerksamkeit

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