Abt. wehrlos - heute: Neugeborene vs. Genscreening


Jacques Neirynk ist ein Vampir. Ihn dürstet nach dem Blut von Neugeborenen, dem Blut der Wehrlosesten und Schwächsten. Der 81jährige christliche Nationalrat aus Lausanne will mittels parlamentarische Initiative, eingereicht am 13.6.2012, den Weg freimachen für eine "nationale Datenbank zu genetischen Untersuchungen".

BILD: Ausschnitt aus dem Beginn des menschlichen X-Chromosoms

Neirynk hätte gerne, dass das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) um einen Artikel 11bis ergänzt wird. Der soll künftig beginnen mit:

Eltern ist die Möglichkeit zu bieten, ihr neugeborenes Kind einer genetischen Untersuchung zu unterziehen; es ist den Eltern freigestellt, ob sie diese Untersuchung durchführen lassen.
Immerhin. Immerhin will Vampir Neirynck - noch? - nicht für obligatorisch erklären, dass Dein Neugeborenes, kaum ist es auf der Welt, gleich sein Erbgut abgeben muss (Blick am 18.6.: "Zwangs-Gentest für alle Babys?"; Zentralschweiz am Sonntag am 21.10.: "Gentests für Neugeborene sorgen für Ängste"). Aber Neiryncks Wunschartikel 11bis geht noch weiter:
Die Ergebnisse der Untersuchung fliessen in eine nationale Datenbank, auf deren Inhalt nach Einwilligung durch die Patientin oder den Patienten ausschliesslich medizinisches Personal Zugriff hat; zu Forschungszwecken stehen die Inhalte der Datenbank in anonymisierter Form zur Verfügung.
Vampir Neirynck will damit einen zentralen [edit:]Schutz vor Missbrauch [@gedankenstuecke wendet zurecht ein, dass medizinische Indikation nicht vor Missbrauch schützt!] Passus im GUMG aushebeln. Artikel 10 besagt, genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie a) einem medizinischen Zweck dienen und b) das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 18 gewahrt wird. Hat Dein Neugeborenes - ohne medizinischen Grund - sein Blut hergegeben, ist daraus seine DNA extrahiert und dann innert weniger Tage vollständig sequenziert und schliesslich als Abfolge aus Milliarden von As, Cs, Ts und Gs (siehe Bild) in der Grossen Datenbank abgelegt, dient das weder Deinem Kind zu einem medizinischen Zweck, noch ist das Selbstbestimmungsrecht Deines Kinder gewahrt. Wem allerdings jetzt schon das Wasser im Munde zusammenläuft bei der Aussicht auf eine mit fast jeder Geburt wachsenden Datenbank des vollständigen Erbguts der hiesigen Kinder, sind Forschung, Pharma & Versicherungen.

Wir erinnern uns: Vampir Neirynk war bereits im September 2010 vorgeprescht und hatte das GUMG planieren wollen durch einen Artikel 5bis:

Jede Person hat das Recht, dass eine genetische Untersuchung über sie veranlasst wird, selbst wenn keine besonderen medizinischen Gründe vorliegen, sofern sie die Kosten dafür übernimmt.
Der wäre in direktem Widerspruch gestanden zum Artikel 10:
Genetische Untersuchungen dürfen bei Personen nur durchgeführt werden, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen
Damals argumentierte der Vampir für die Deregulierung, denn es "profitieren ausserdem die Schweizer Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, von einem grösseren Kundenkreis, statt Kunden ins Ausland zu verlieren." Neriynck scheiterte. Damals. Seine diesjährige Sommeroffensive hingegen war von Erfolg gekrönt. Die "Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates" machte sich deren Anliegen vor zwei Wochen zu eigen:
Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative 12.442 n Pa.Iv. Neirynck "Schaffung einer Datenbank zu genetischen Untersuchungen" beschloss die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, anstelle der parlamentarischen Initiative eine Kommissionsmotion mit dem gleichen Inhalt auszuarbeiten. Die Kommissionsmehrheit befürwortet das Anliegen der Initiative, erachtet aber ein weiteres Vorgehen auf dem Motionsweg als zweckmässiger. Die betreffenden Fragen sind komplex und erfordern einen detaillierte Prüfung. Dies kann unter Federführung des Bundesrates besser gewährleistet werden, zumal dieser auch Revisionen des GUMG und des HFG plant. Eine Minderheit ist mit den Forderungen des Vorstosses nicht einverstanden und unterstützt eine Kommissionmotion von NR Aubert zum gleichen Thema. Auch diese Motion wurde mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Wir erinnern uns zudem noch gut: Vor einigen Monaten hatte ETH-Prof Ernst Hafen kurz für Aufruhr gesorgt, als er sich vom Schweizerischen Nationalfonds eine eigentliche PR-Kampagne für Gentests finanzieren lassen wollte. Er fiel damit zunächst auf die Nase. Aber spürt jetzt garantiert wieder Morgenluft!

Offene Frage: Wer hat den 81jährigen Waadtländer Neirynck, 5facher Vater, Beruf: "Ecrivain", auf das Thema angesetzt? Vielleicht rufen wir einfach mal an...

(via)



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