Abt. Mikropolitik - heute: Gartenstadt Basel II


Dass Regierungsrat Wessels Familiengärten überbauen will, ist nicht auf seinem Mist gewachsen. Er vertritt politisch, was ihm der kantonale Richtplan diktiert. Dieses Kuckucksei hat seine Vorgängerin Barbara Schneider quasi im Rausgehen gelegt: Am 20.1.2009 erliess der Regierungsrat den Richtplan, am 1.2.2009 hatte Wessels, als Schneiders Nachfolger, seinen ersten Arbeitstag als Baudirektor. Den Kantonsbaumeister Schuhmacher, "geistiger Vater" des Richtplans, erbte er; Maria Lezzi, damals Leiterin der Hauptabteilung Planung im Hochbau- und Planungsamt, und verantwortlich für den Richtplan, gab Ende Februar '09 bekannt, dass sie per 1.7.09 Direktorin des des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) werde. Das 250seitige Dokument durchlief zwar Anfang 2008 eine recht rege benutzte, nur 3 Monate dauernde, auch das Thema Familiengärten diskutierende Vernehmlassung, wurde aber nie an der Urne abgesegnet. Muss es auch nicht, denn es handelt sich um eine Vorgabe der Regierung an sich selbst resp. an die Verwaltung. Und für die ist sie verbindlich. Aber der Richtplan hat, nota bene, keinen Gesetzescharakter! Am 31.1.08 schrieb die BaZ: "Wie weit und ob die Interventionen der Öffentlichkeit und Interessenverbände direkt in den Richtplan einfliessen, bleibt dem Ermessensspielraum der Behörden überlassen. «Am Schluss entscheidet die Regierung», sagt Barbara Schneider dazu." Diese Grundlagen des Auslösers der Diskussion darum, ob und wie Familiengärten unter Beton verschwinden sollen, sind im Gedächtnis zu behalten! Es gab nie eine über einige innere Zirkel hinausgehende Diskussion des konkreten Inhalts dieses Richtplans, zu Ende formuliert hat ihn die Verwaltung im stillen Kämmerlein! Der Initiative der Familiengärtner, eingereicht im August 2009 mit 4600 Unterschriften, war im April 2008, als Reaktion auf die Publikation des kantonalen Richtplans am 31.1.08, eine Petition mit knapp 10'000 Unterschriften vorangegangen. Ein zentrales Argument für die Einzonung von Familiengärten leitet der Richtplan aus einer Studie des Immobilienberatungsbüros Wüest & Partner von 2005 ab. Deren Annahmen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sind heute nachweislich überholt. Entsprechend wäre eigentlich längst eine Anpassung des Richtplans, gemäss S. E8 des Dokumentes, angezeigt. Wie die kommende Zonenplanrevision den Richtplan bezüglich Einzonungen umsetzt, beurteilt z.B. u.a. der WWF in seiner Einsprache so: Die Zonenplanrevision unterliegt den Bestimmungen der Raumplangesetzgebung des Bundes. Gemäss Art. 1 Abs. 1 RPG besteht das erste Ziel in der haushälterischen Nutzung des Bodens. Aus der Verpflichtung zur haushälterischen Bodennutzung hat die Rechtsprechung namentlich das Konzentrationsprinzip abgeleitet (vgl. BGE 116 Ia 335 E. 4). Diesem Prinzip sind auch die in Art. 3 RPG niedergelegten Planungsgrundsätze verpflichtet, wie namentlich Art. 3 Abs. 3 RPG zeigt, der besagt, dass Siedlungen in ihrer Ausdehnung grundsätzlich zu begrenzen sind. Folgerichtig müssen Bauzonen systematisch erschlossen werden (vgl. BGE 119 Ib 124 E. 4a/bb) und Baulücken sind grundsätzlich aufzufüllen (vgl. BGE 113 Ia 444 E. 4 d/dc unter Verweis auf die Botschaft zum RPG vom 27.2.1978, BBl 1978 I 1023). Daraus folgt, dass bei Bauland-Einzonungen die inneren Reserven zu definieren sind und auszuweisen ist, wie sie mobilisiert werden sollen. Die vorliegende Zonenplanrevision steht im offenen Widerspruch zu diesen Prinzipien. Alles in allem ist die Initiative und die nun folgende Abstimmung eine gute Gelegenheit, a) wichtige raum- und stadtplanerische Fragen ernsthaft und öffentlich zu diskutieren und b) eine demokratische Entscheidung über wenigstens einen Teil der Weiterentwicklung der Stadt zu fällen. Ein Aufstand, verehrter supra, geht anders.


Das sind aber viele Buchstaben.

Jaja ich weiss, das auch.

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Lezzi, Schuhmacher, Schneider

haben durch ihren gegen das Raumplanungsgesetz Art. 3 und Kantonsverfassung Art. 15 verstossenden, mit einseitigen und überholten Argumenten verargumentierten Plan, Grünflächen einzuzonen, den Konflikt provoziert. Wessels führt ihn, vom Schneider'schen Richtplan getrieben, fort. Die Initative will mit legitimen Mitteln diesen Kurs korrigieren. "Gegenvorschlag plus" ist ein Kompromiss zwischen Grünflächen vernichtender Baupolitik der Regierung und den Nachhaltigkeit einfordernden GärtnerInnen. An Nötigung erinnert, was die Regierung mehrfach angedroht hat, falls die Initiative angenommen wird.

Es geht auch in 5 Sätzen, supra...

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Dass BL seit Jahren BS zu Tode

baut und die BL-getriebene Betoneskalation von Basel nur um den Preis jeglicher Wohnqualität zu gewinnen sein wird, wie hier vor ein paar Tagen postuliert, belegt ganz passend eine Studie, von der's die BZ heute hat.

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Versuchst Du jetzt, ...

... mich bei meinem Hülftenschanz-Komplex abzuholen?

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??? Nö, keine Sekunde!

Als Spätzünder geht mir einfach erst jetzt langsam auf, dass auch das Thema Raumentwicklung (im weitesten Sinne) am Rheinknie nur produktiv zu analysieren ist, durch den Einbezug der Tatsache, dass seit der Hülftenschanze die beiden Kantone es nur mit dem Rücken und in zerstörerischer Konkurrenz zueinander behandeln. Du als Feuilleton- und kultureller Chronist u.a. der Region bist Dir dieser Kluft natürlich schon länger bewusst. So etwa.

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